First Brothers Co.,Ltd. gab bekannt, dass der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 23. Juni 2023 beschlossen hat, einen Ernennungs- und Vergütungsausschuss und einen Sonderausschuss als freiwillige Beratungsgremien des Verwaltungsrats einzurichten. Zweck der Einrichtung der Ausschüsse: Nominierungs- und Vergütungsausschuss: Der Ausschuss wird als beratendes Gremium des Verwaltungsrats eingerichtet, um die Unabhängigkeit, Transparenz und Objektivität der Funktionen des Verwaltungsrats in Bezug auf die Ernennung und Vergütung usw. der Verwaltungsratsmitglieder zu stärken und damit das Corporate Governance-System des Unternehmens zu verbessern.

Sonderausschuss: Der Ausschuss wird als beratendes Gremium des Verwaltungsrats eingerichtet, um unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Minderheitsaktionäre wichtige Transaktionen und Handlungen, bei denen die Interessen der Mehrheitsaktionäre und der Minderheitsaktionäre in Konflikt stehen, zu untersuchen, zu überprüfen usw. Die Rolle der Ausschüsse: Ernennungs- und Vergütungsausschuss - Der Ausschuss berät über Angelegenheiten, die die Ernennung und Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern betreffen (Angelegenheiten, die die Wahl und Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedern, Angelegenheiten, die die Auswahl und Abberufung des repräsentativen Verwaltungsratsmitglieds usw. betreffen, Angelegenheiten, die die Vergütung usw.

der Verwaltungsratsmitglieder usw. und andere Angelegenheiten). Auf der Grundlage dieser Beratungen wird er dem Verwaltungsrat und dem Präsidenten Ratschläge und Empfehlungen geben. Sonderausschuss: Der Ausschuss prüft und berät die Angelegenheiten (wichtige Transaktionen und Maßnahmen, bei denen die Interessen der Mehrheitsaktionäre und der Minderheitsaktionäre in Konflikt stehen), die der Verwaltungsrat berät, und erstattet dem Verwaltungsrat Bericht.

Zusammensetzung der Ausschüsse: Nominierungs- und Vergütungsausschuss: Die Mitglieder des Ausschusses bestehen aus drei oder mehr Verwaltungsratsmitgliedern, die durch Beschluss des Präsidenten, der unabhängigen externen Verwaltungsratsmitglieder und des Verwaltungsrats gewählt werden, wobei die Mehrheit der Mitglieder unabhängige externe Verwaltungsratsmitglieder sind. Sonderausschuss: Die Mitglieder des Ausschusses sind externe Verwaltungsratsmitglieder und Vollzeit-unabhängige externe Wirtschaftsprüfer. Der Vorsitzende des Ausschusses wird aus den Reihen der externen Direktoren gewählt.

Datum der Einsetzung: 23. Juni 2023.