Beglaubigte Übersetzung aus der englischen in die deutsche Sprache

ERKLÄRUNG GEMÄSS § 87 ABS. 2 DES ÖSTERREICHISCHEN AKTIENGESETZES

(AKTIENGESETZ)

für den Aufsichtsrat der FACC AG

Gemäß § 87 Abs. 2 AktG hat jede für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Person der Hauptversammlung ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder ähnlichen Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die Anlass zu Zweifeln an der Unabhängigkeit geben könnten.

Daher erkläre ich, Herr Wang ChengKuan, geboren am 20. Januar 1968, wie folgt:

  1. Zur Überprüfung meiner beruflichen Qualifikationen verweise ich auf den Lebenslauf (Anhang 1).
  2. Der Lebenslauf (Anhang 1) enthält auch meine beruflichen oder ähnlichen Funktionen.
  3. Ich wurde nicht wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung verurteilt, die meine berufliche Zuverlässigkeit als Aufsichtsratsmitglied in Frage stellt.
  4. Mir sind keine Umstände bekannt, die Anlass zu Zweifeln an meiner Unabhängigkeit als Aufsichtsrat der FACC AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften geben könnten:
    1. Ich habe keine geschäftliche oder persönliche Beziehung zur FACC AG oder ihrem Vorstand, die einen wesentlichen Interessenkonflikt darstellen würde und daher geeignet wäre, mein Verhalten als Mitglied des Aufsichtsrats der FACC AG zu beeinflussen.
    2. Ich war in den letzten fünf Jahren weder Mitglied des Vorstands noch leitender Angestellter der FACC AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften.
    3. Nach den Leitlinien in Anhang I der ÖCGK darf ein Aufsichtsratsmitglied keine Geschäftsbeziehungen mit der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften unterhalten oder im abgelaufenen Geschäftsjahr unterhalten haben, die für das Aufsichtsratsmitglied von Bedeutung sind. Dies gilt auch für Beziehungen zu Gesellschaften, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Ausübung von Funktionen in den Organen des Konzerns. Daher erkläre ich wie folgt:
      Weder ich noch eine Gesellschaft, an der ich ein erhebliches wirtschaftliches Interesse habe, unterhält oder hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Geschäftsbeziehungen mit der FACC AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften in erheblichem Umfang unterhalten.

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  1. Ich habe keine Funktion in den Organen anderer Unternehmen, die Konkurrenten der FACC AG sind.
  2. Ich war weder Wirtschaftsprüfer (auditor) der FACC AG, noch habe ich einen Anteil an der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft besessen oder war dort in den letzten drei Jahren als Mitarbeiter beschäftigt.
  3. Ich bin nicht Mitglied des Vorstands eines anderen Unternehmens, in dem ein Vorstandsmitglied der FACC AG Aufsichtsratsmitglied ist.
  4. Ich bin kein eng verwandtes Mitglied der Familie (i) eines Vorstandsmitglieds oder eines leitenden Angestellten der FACC AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften oder
    1. des Wirtschaftsprüfers der FACC AG oder eines Gesellschafters der Wirtschafts- prüfungsgesellschaft oder eines Mitarbeiters der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Datum: 10. April 2024

[Unterschrift unleserlich]

Unterschrift

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Ich bestätige unter Berufung auf meinen abgelegten Eid, dass das vorliegende Dokument eine richtige und wahrheitsgetreue Übersetzung des Ausgangstextes darstellt.

Graz, 24.04.2024

Mag. phil. Renée Kadanik-Pollak Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher

für die englische Sprache Sporgasse 36, 8010 Graz,

Unterzeichner

Renée Kadanik-Pollak

Datum/Zeit-UTC

2024-04-24T14:25:04+02:00

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Mag. phil. Renée Kadanik-Pollak

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FACC AG published this content on 26 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 April 2024 14:36:25 UTC.