Am 1. November 2023 gab der Vorstand der Equals Group plc (AIM:EQLS) bekannt, dass er eine Überprüfung der strategischen Optionen des Unternehmens durchführt (die "strategische Überprüfung"). Im Rahmen dieses Prozesses hat das Unternehmen eine begrenzte Anzahl potenzieller Gegenparteien kontaktiert, darunter Madison Dearborn Partners, LLC ("MDP"), um zu beurteilen, ob diese Parteien einen Vorschlag unterbreiten könnten, der den Aktionären von Equals einen größeren Wert bieten würde als die Verfolgung einer eigenständigen unabhängigen Strategie (die "Strategische Überprüfung"). Der Vorstand wies in seiner Ankündigung vom 1. November 2023 auch darauf hin, dass ein solcher Vorschlag ein Angebot für das gesamte ausgegebene und auszugebende Aktienkapital des Unternehmens beinhalten könnte, so dass die Ankündigung den Beginn einer Angebotsfrist für das Unternehmen gemäß dem Übernahmekodex (der "Kodex") zur Folge hatte. Am 20. März 2024 gab Equals bekannt, dass es ein unverbindliches Angebot eines Konsortiums (das "Konsortium"), bestehend aus Embedded Finance Limited ("Railsr") und TowerBrook Capital Partners (U.K.) LLP ("Towerbrook"), bezüglich eines möglichen Angebots für das gesamte ausgegebene und auszugebende Aktienkapital von Equals erhalten hat. Am 17. April 2024 gab Equals bekannt, dass es auch einen unverbindlichen Vorschlag von MDP für ein mögliches Angebot für das gesamte ausgegebene und auszugebende Aktienkapital von Equals erhalten hat. Das Board of Directors ist sich der Zeit bewusst, die seit dem Beginn der strategischen Überprüfung verstrichen ist, ist jedoch der Ansicht, dass es im besten Interesse der Aktionäre ist, die strategische Überprüfung fortzusetzen, um ihr mehr Zeit bis zu ihrem Abschluss zu geben.
In der Ankündigung vom 1. November 2023 hieß es, dass MDP gemäß Regel 2.6(a) des Kodex bis spätestens 17.00 Uhr am 29. November 2023 entweder die feste Absicht bekunden muss, ein Angebot für Equals gemäß Regel 2.7 des Kodex zu unterbreiten, oder bekannt geben muss, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot für Equals zu unterbreiten; in diesem Fall wird die Ankündigung als eine Erklärung behandelt, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet (die "PUSU-Frist"). Diese Frist wurde in der Folge mehrfach verlängert, zuletzt bis 17.00 Uhr am 12. Juni 2024, wie am 15. Mai 2024 bekannt gegeben wurde. Equals befindet sich nicht mehr in Gesprächen mit MDP über ein Angebot für das Unternehmen und das Unternehmen stellt fest, dass MDP dementsprechend eine Erklärung gemäß Regel 2.8 veröffentlicht hat, in der es bestätigt, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot für das Unternehmen abzugeben. MDP prüft jedoch zusammen mit MoneyGram International Inc. (einem Portfoliounternehmen von MDP) verschiedene potenzielle strategische Alternativen mit dem Unternehmen, einschließlich kommerzieller Vereinbarungen, die sich auf das B2C-Geschäft und die Technologieplattform des Unternehmens konzentrieren. In der Ankündigung vom 20. März 2024 bezüglich des Konsortiums hieß es, dass das Konsortium gemäß Regel 2.6(a) des Kodex bis spätestens 17.00 Uhr am 17. April 2024 entweder eine feste Absicht bekannt geben muss, ein Angebot für Equals gemäß Regel 2.7 des Kodex zu unterbreiten, oder bekannt geben muss, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot für Equals zu unterbreiten, in welchem Fall die Ankündigung als eine Erklärung behandelt wird, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet. Diese Frist wurde anschließend bis zum 12. Juni 2024 um 17.00 Uhr verlängert, wie am 15. Mai 2024 angekündigt. Im Rahmen der Strategischen Überprüfung schreiten die Gespräche und die Due-Diligence-Prüfung zwischen Equals und dem Konsortium hinsichtlich eines möglichen Angebots für das Unternehmen voran. Um mehr Zeit für diese Gespräche und die Due-Diligence-Prüfung zu haben, hat der Verwaltungsrat von Equals beim Panel für Übernahmen und Fusionen (das "Panel") eine weitere Verlängerung der PUSU-Frist beantragt. In Anbetracht dieses Antrags hat das Panel eine Verlängerung gewährt, und gemäß Regel 2.6(a) des Kodex ist das Konsortium verpflichtet, bis spätestens 17.00 Uhr am 10. Juli 2024 entweder eine feste Absicht zur Abgabe eines Angebots gemäß Regel 2.7 des Kodex bekanntzugeben oder anzukündigen, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot abzugeben, in welchem Fall die Ankündigung als eine Erklärung behandelt wird, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet. Diese geänderte PUSU-Frist kann mit Zustimmung des Gremiums auf Antrag von Equals in Übereinstimmung mit Regel 2.6(c) des Kodex verlängert werden. Es kann weder sicher sein, dass ein Angebot gemacht wird, noch, dass die Bedingungen eines eventuellen Angebots festgelegt werden.