Am 8. Mai 2023 hat EQRx, Inc. (EQRx) CStone Pharmaceuticals (CStone) schriftlich über die Beendigung der exklusiven Lizenzvereinbarung zwischen EQRx und CStone vom 26. Oktober 2020 (in der geänderten Fassung, die CStone-Vereinbarung) informiert, die in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung wirksam sein wird. Die Parteien befinden sich in Gesprächen über ihre jeweiligen Übergangsverpflichtungen. Im Rahmen der CStone-Vereinbarung erwarb EQRx eine weltweite Exklusivlizenz für die Forschung, Entwicklung und Vermarktung von Sugemalimab (EQ165) und Nofazinlimab (EQ176), mit Ausnahme von Festlandchina, Taiwan, Hongkong und Macau.

EQRx leistete im Rahmen der CStone-Vereinbarung eine nicht rückzahlbare und nicht anrechenbare Vorauszahlung in Höhe von 150,0 Millionen US-Dollar. Hätte EQRx darüber hinaus alle Entwicklungs- und Kommerzialisierungsmeilensteine gemäß der CStone-Vereinbarung erreicht, wäre CStone berechtigt gewesen, insgesamt (i) 182,5 Millionen US-Dollar an Entwicklungs- und regulatorischen Meilensteinzahlungen und (ii) 970,0 Millionen US-Dollar an Umsatzmeilensteinzahlungen zu erhalten. CStone hätte außerdem Anspruch auf Lizenzzahlungen im Rahmen der CStone-Vereinbarung gehabt.

Am 8. Mai 2023 kündigte EQRx schriftlich gegenüber Lynk Pharmaceutical (Hangzhou) Co. Ltd. (Lynk) schriftlich über die Kündigung der exklusiven Lizenzvereinbarung vom 1. April 2020 zwischen EQRx und Lynk Pharmaceuticals (in der geänderten Fassung, die Lynk-Vereinbarung), die gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung wirksam wird. Im Rahmen der Lynk-Vereinbarung erwarb EQRx eine exklusive Lizenz für die Erforschung, Entwicklung und Vermarktung von LNK-207, einem neuartigen, hochselektiven JAK-1 Inhibitor (EQ121) weltweit, mit Ausnahme von Festlandchina, Hongkong, Macau und Taiwan (das Lynk-Gebiet).

Die Lynk-Vereinbarung gewährte EQRx außerdem eine nicht-exklusive Lizenz im Lynk-Gebiet für die Erforschung und Entwicklung von EQ121 zum Zwecke der Erlangung der Marktzulassung sowie für die Herstellung und/oder Verpackung von EQ121 zur Verwendung im Gebiet von EQRx. EQRx hat im Rahmen der Lynk-Vereinbarung eine nicht rückzahlbare und nicht anrechenbare Vorauszahlung geleistet. Hätte EQRx alle Entwicklungs- und Vermarktungsmeilensteine im Rahmen der Lynk-Vereinbarung erreicht, hätte Lynk außerdem Anspruch auf insgesamt (i) 52,0 Millionen US-Dollar an Meilensteinzahlungen für Entwicklung und Zulassung und (ii) 120,0 Millionen US-Dollar an Meilensteinzahlungen für den Vertrieb.

Lynk hätte auch Anspruch auf Lizenzzahlungen im Rahmen der Lynk-Vereinbarung gehabt.