Dynamic Cables Limited hat die Einzelheiten der Bescheide vom 05. Oktober 2023 bekannt gegeben, die dem Unternehmen vom Office of the Superintendent, Central Goods and Services Tax, Range-II, Division-A, Jaipur erteilt wurden. Die Bescheide vom 05. Oktober 2023 sind am 09. Oktober 2023 bei der Gesellschaft eingegangen. Name der Behörde für Anordnung 1: Office of the Superintendent, CGST Range-l I, Division A, Jaipur.

Art und Einzelheiten der ergriffenen, eingeleiteten oder erlassenen Maßnahme(n): Das Unternehmen hat eine Anordnung vom Office of the Superintendent, CGST Range-11, Division A, Jaipur erhalten, mit der eine IGST-Nachforderung in Höhe von INR 328.030 gemäß Abschnitt 74(1) des CGST Act, 2017 für den Zeitraum 2018-19 zusammen mit den Zinsen gemäß Abschnitt 50(1) des CGST Act, 2017 und einer Strafe in Höhe von INR 328.030 gemäß Abschnitt 122(2)(b) des CGST Act, 2017 in Verbindung mit Abschnitt 74 des CGST Act, 2017 und den entsprechenden Bestimmungen des IGST Act, 2017 verhängt wurde. Datum: Oktober 09, 2023. Einzelheiten zu dem/den begangenen oder angeblichen Verstoß/Verstößen: Die Anordnung wurde erlassen, weil das Unternehmen keine GST gemäß RCM auf Provisionen gezahlt hat, die in Fremdwährung an seinen im Ausland ansässigen Vertreter für die Annahme von Dienstleistungen im Geschäftsjahr 2018-19 gezahlt wurden.

Auswirkungen auf die finanziellen, betrieblichen oder sonstigen Aktivitäten des börsennotierten Unternehmens, soweit möglich in Geldwerten quantifizierbar: Basierend auf der Einschätzung des Unternehmens und dem Rat der Steuerberater ist das Unternehmen dabei, Einsprüche gegen die genannten Bescheide einzulegen und hofft auf einen positiven Ausgang. Die genannten Anordnungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzen, den Betrieb oder andere Aktivitäten des Unternehmens. Name der Behörde für Anordnung 2: Office of the Superintendent, CGST Range-II, Division A, Jaipur.

Art und Einzelheiten der ergriffenen, eingeleiteten oder erlassenen Maßnahme(n): Das Unternehmen hat eine Verfügung des Office of the Superintendent, CGST Range-II, Division A, Jaipur erhalten, wonach die GST-Nachforderung in Höhe von INR 80.550/- für das F.Y. 2018-19 und die Strafe gemäß Section 122 des CGST Act, 2017 nicht aufrechterhalten werden kann. Datum: Oktober 09, 2023. Einzelheiten zu dem/den begangenen oder behaupteten Verstoß/Verstößen: Die Anordnung wurde zugunsten des Unternehmens erlassen.

Die Abteilung war der Ansicht, dass das Unternehmen die GST in Höhe von 80.550 INR auf die persönliche Bankgarantie, die von den Direktoren für das dem Unternehmen im Geschäftsjahr 2018-19 gewährte Kreditlimit gestellt wurde, nicht bezahlt hat. Auswirkungen auf die finanziellen, operativen oder sonstigen Aktivitäten des börsennotierten Unternehmens, soweit möglich in Geldwerten quantifizierbar: Es gibt keine Auswirkungen auf die Finanz-, Betriebs- oder sonstigen Aktivitäten des Unternehmens aufgrund dieses Beschlusses.