Ressource" oder "angedeuteten Ressource" jemals in eine "Reserve" umgewandelt wird. US-Anleger sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass "vermutete Ressourcen" hinsichtlich ihrer Existenz und ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit mit großer Unsicherheit behaftet sind. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle oder ein Teil der "vermuteten Ressourcen" existieren, wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar sind oder jemals in eine höhere Kategorie aufgewertet werden. Gemäß den kanadischen Wertpapiergesetzen dürfen "vermutete Ressourcen" nur in bestimmten Fällen die Grundlage für Machbarkeits- oder Vormachbarkeitsstudien bilden. Die Offenlegung von "enthaltenen Unzen" in einer Mineralressource ist gemäß den kanadischen Wertpapiergesetzen zulässig. Die SEC erlaubt es Emittenten jedoch normalerweise nur, Mineralisierungen zu melden, die gemäß den SEC-Standards keine "Reserven" darstellen, wie z.B. Tonnage und Gehalt, ohne Bezugnahme auf Maßeinheiten. Dementsprechend sind die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen über Mineralvorkommen möglicherweise nicht mit den Informationen vergleichbar, die von Unternehmen veröffentlicht werden, die gemäß den US-Standards berichten.

Die SEC hat Änderungen an ihren Offenlegungsregeln vorgenommen, um die Offenlegungsanforderungen für Mineralkonzessionsgebiete gemäß dem U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seiner geänderten Fassung (der "Exchange Act") zu modernisieren. Diese Änderungen traten am 25. Februar 2019 in Kraft (die "SEC-Modernisierungsregeln") und müssen ab dem ersten Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnt, eingehalten werden. Gemäß den SEC-Modernisierungsregeln werden die Offenlegungsanforderungen für Bergbauunternehmen, die im Industry Guide 7 des U.S. Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung enthalten sind, aufgehoben und durch Offenlegungsanforderungen in Unterabschnitt 1300 der SEC Regulation S-K ersetzt. Infolge der Verabschiedung der SEC-Modernisierungsregeln erkennt die SEC nun Schätzungen von "nachgewiesenen Mineralressourcen", "angedeuteten Mineralressourcen" und "vermuteten Mineralressourcen" an. Darüber hinaus hat die SEC ihre Definitionen von "nachgewiesenen Mineralreserven" und "wahrscheinlichen Mineralreserven" so geändert, dass sie den entsprechenden Standards gemäß NI 43-101 "im Wesentlichen ähnlich" sind. Während die SEC nun "nachgewiesene Mineralressourcen", "angedeutete Mineralressourcen" und "vermutete Mineralressourcen" anerkennt, sollten US-Investoren nicht davon ausgehen, dass ein Teil oder die gesamte Mineralisierung in diesen Kategorien jemals in eine höhere Kategorie von Mineralressourcen oder in Mineralreserven umgewandelt werden wird. Mineralisierungen, die mit diesen Begriffen beschrieben werden, sind mit einer größeren Unsicherheit hinsichtlich ihrer Existenz und Machbarkeit behaftet als Mineralisierungen, die als Reserven bezeichnet wurden. Dementsprechend werden US-Investoren davor gewarnt, davon auszugehen, dass nachgewiesene Mineralressourcen, angedeutete Mineralressourcen oder vermutete Mineralressourcen, die das Unternehmen meldet, wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar sind oder sein werden. Darüber hinaus sind "vermutete Mineralressourcen" mit einer größeren Ungewissheit hinsichtlich ihrer Existenz und der Frage, ob sie legal oder wirtschaftlich abgebaut werden können, behaftet. Daher sollten US-Investoren auch nicht davon ausgehen, dass alle oder ein Teil der "vermuteten Mineralressourcen" existieren. Es kann nicht garantiert werden, dass die Mineralreserven oder Mineralressourcen, die das Unternehmen gemäß NI 43-101 als "nachgewiesene Mineralreserven", "wahrscheinliche Mineralreserven", "nachgewiesene Mineralressourcen", "angedeutete Mineralressourcen" und "vermutete Mineralressourcen" ausweist, dieselben wären, wenn das Unternehmen die Reserven- oder Ressourcenschätzungen gemäß den im Rahmen der SEC-Modernisierungsvorschriften angenommenen Standards erstellt hätte.

Mineralressourcen sind keine Mineralreserven und haben keine nachgewiesene wirtschaftliche Rentabilität, weisen aber vernünftige Aussichten auf einen wirtschaftlichen Abbau auf. Nachgewiesene und angedeutete Mineralressourcen sind ausreichend gut definiert, um die geologische und gehaltliche Kontinuität vernünftigerweise anzunehmen und die Anwendung technischer und wirtschaftlicher Parameter bei der Bewertung der wirtschaftlichen Rentabilität der Mineralressource zu ermöglichen. Vermutete Mineralressourcen werden auf der Grundlage begrenzter Informationen geschätzt, die nicht ausreichen, um die geologische und gehaltliche Kontinuität zu verifizieren oder um die Anwendung technischer und wirtschaftlicher Parameter zu ermöglichen. Vermutete Mineralressourcen sind geologisch zu spekulativ, als dass wirtschaftliche Überlegungen angestellt werden könnten, um sie als Mineralreserven zu kategorisieren. Es besteht keine Gewissheit, dass Mineralressourcen jeglicher Klassifizierung durch weitere Exploration zu Mineralreserven aufgewertet werden können.

Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte "zukunftsgerichtete Aussagen" gemäß der geltenden kanadischen Wertpapiergesetzgebung. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Vorhersagen, Projektionen und Prognosen und sind oft, aber nicht immer, durch die Verwendung von Wörtern wie "anstreben", "antizipieren", "glauben", "planen", "schätzen", "prognostizieren", "erwarten", "potenziell", "projizieren", "anvisieren", "zeitlich planen", "budgetieren" und "beabsichtigen" sowie durch Aussagen, wonach ein Ereignis oder ein Ergebnis eintreten oder erreicht werden "kann", "wird", "sollte", "könnte" oder "dürfte", sowie durch andere ähnliche Ausdrücke und deren Verneinungen gekennzeichnet. Zu den spezifischen zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung gehören unter anderem die Möglichkeit, dass die bedeutende Steigerung der MRE für Corner Bay eine deutliche Änderung des wirtschaftlichen Potenzials eines unterirdischen Bergbaubetriebs bedeutet; dass die PEA bis Januar 2022 abgeschlossen wird; das bedeutende Explorationspotenzial für eine weitere Steigerung der MRE; der Nachweis sehr attraktiver Wirtschaftskennzahlen für unseren "Hub-and-Spoke"-Betrieb; der Plan, die Explorationsbohrungen von der Oberfläche aus bei Corner Bay fortzusetzen und die Infill-Bohrungen 2022 einzuleiten; die Erwartung, dass Anfang 2023 eine Machbarkeitsstudie vorgelegt wird; die Umsetzung einer Hub-and-Spoke-Erschließungsstrategie durch die Weiterentwicklung der wichtigsten hochgradigen Kupfer-Gold-Projekte des Unternehmens in Richtung einer Wiederaufnahme des Betriebs und das Ziel des Unternehmens, eine Jahresproduktion von 60 Mio. Pfund Kupferäquivalent (oder 100.000 Unzen Goldäquivalent) zu erreichen.

Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die keine historischen Fakten darstellen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Aussagen über den Zeitpunkt und die Fähigkeit des Unternehmens, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu erhalten, sowie über die Pläne, den Betrieb und die Aussichten des Unternehmens und seiner Konzessionsgebiete, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Schätzungen und Annahmen, die zwar als vernünftig erachtet werden, jedoch bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren unterliegen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem die tatsächlichen Explorationsergebnisse, Änderungen der Projektparameter im Zuge der weiteren Verfeinerung der Pläne, zukünftige Metallpreise, die Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungen zu akzeptablen Bedingungen, die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, nicht versicherte Risiken, regulatorische Änderungen, Verzögerungen oder die Unfähigkeit, erforderliche behördliche Genehmigungen zu erhalten, gesundheitliche Notfälle, Pandemien und andere Explorations- oder sonstige Risiken, die hierin und regelmäßig in den vom Unternehmen bei den Wertpapieraufsichtsbehörden eingereichten Unterlagen beschrieben werden. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben wurden, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass solche Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die erwartet wurden. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von denen abweichen können, die in solchen Aussagen erwartet werden. Dementsprechend sollte der Leser kein unangemessenes Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen setzen. Das Unternehmen lehnt jede Absicht oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

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October 06, 2021 08:04 ET (12:04 GMT)