Angaben zum unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz (AktG) und entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex Dr. Florian Stetter, wohnhaft in Erding, geboren 1964 Vorstandsvorsitzender der RockHedge Asset Management AG, Krefeld Lebenslauf Dr. Florian Stetter studierte Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität in Wien und promovierte an der Universität Wien. Er begann seine berufliche Laufbahn 1988 als Business Analyst bei McKinsey & Company. Von 2000 bis 2010 war er Geschäftsführer der Strabag Property and Facility Services GmbH. Derzeit ist er als Vorstandsvorsitzender der RockHedge Asset Management AG mit Sitz in Krefeld sowie als Vorstand der RockHedge Grundbesitz Management AG, Wuppertal, tätig. Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Aufgrund seiner Ausbildung und beruflichen Laufbahn verfügt Dr. Florian Stetter über breite Kenntnisse und Erfahrung in Unternehmensführung, Rechnungslegung sowie Abschlussprüfung. Zudem zeichnet ihn seine tiefe immobilienwirtschaftliche Expertise aus. Mit seinen umfassenden persönlichen und fachlichen Kompetenzen passt sich Dr. Florian Stetter gut in das Gesamtkompetenzprofil des Aufsichtsrates ein. Mandate Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG: * Historie & Wert Aktiengesellschaft, Wuppertal (Vorsitzender des Aufsichtsrats) * Noratis AG, Eschborn (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) 1. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im
Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:
* C&P Immobilien AG, Graz, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats) * Intelliway Services AD, Sofia, Bulgarien (Mitglied im Verwaltungsrat)
Der Aufsichtsrat hat sich bei Dr. Florian Stetter vergewissert, dass dieser den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Unabhängigkeit
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Dr. Florian Stetter einerseits und den
Gesellschaften des Deutsche Wohnen Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als
10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Wohnen SE beteiligten Aktionär andererseits.
Die Aufsichtsratsmitglieder sind zu der Einschätzung gelangt, dass Dr. Florian Stetter als unabhängig
von der Gesellschaft und dem Vorstand anzusehen ist, ungeachtet seiner mehr als 12jährigen Angehörigkeit
zum Aufsichtsrat, da er in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder dem
Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründet. Für
die Einschätzung der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds sind nach Ansicht des Aufsichtsrats alle
relevanten Umstände in einer Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass
ein automatisches Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds nach einer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat von
zwölf Jahren unabhängig von einer individuellen Betrachtung der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder und
der jeweiligen Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht geeignet ist, die Arbeit des Aufsichtsrats zu
verbessern oder zu professionalisieren. Es liegt im Unternehmensinteresse, die langjährige Erfahrung von
Dr. Florian Stetter im Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen zu nutzen.
Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats
Dr. Florian Stetter ist aktuell Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Deutsche
Wohnen SE. Er hat erklärt, im Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 1.
Juni 2021 sich nicht erneut zur Wahl für den Vorsitz eines Ausschusses des Aufsichtsrats zu stellen.
Angaben zu Tagesordnungspunkt 7: System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Deutsche
Wohnen SE
Der Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE vereinbart die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft nach Maßgabe des folgenden, vom Aufsichtsrat am 15. April 2021 beschlossenen und der
Hauptversammlung vom 1. Juni 2021 zur Billigung vorgelegten Vergütungssystems.
Grundsätze. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder trägt zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens bei, indem sie Anreize setzt, die Gesellschaft und den Konzern als ein bestandshaltendes, kapitalmarkt- und wachstumsorientiertes Wohnimmobilienunternehmen im Interesse der Erzielung einer nachhaltig positiven und stabilen Rendite für die Aktionäre zu leiten. Das Vergütungssystem motiviert zur Verfolgung einer klaren und nachhaltigen Unternehmensstrategie, mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung des Immobilienvermögens des Konzerns. Das Vergütungssystem ist gleichzeitig fair und attraktiv für die Mitglieder des Vorstands. Es ermöglicht der Gesellschaft auch zukünftig, herausragende Persönlichkeiten für die Leitung des Unternehmens zu gewinnen. Der Aufsichtsrat ist sich der Verantwortung des Unternehmens gegenüber ihren Mietern und 1. Kunden sowie ihren Mitarbeitern bewusst, ebenso der Bedeutung des Engagements des Unternehmens für das Gemeinwohl. Daher werden auch nichtfinanzielle Faktoren bei der Vergütung der Vorstandsmitglieder berücksichtigt, insbesondere die Kundenzufriedenheit, die Mitarbeiterentwicklung sowie die Bereiche Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environment, Social and Governance - ESG). Der Vorstand wird leistungsabhängig vergütet; Ziele der variablen Vergütungsbestandteile werden realistisch und ambitioniert festgelegt (Pay-for-Performance). Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens, als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur im Unternehmen. Insgesamt ist das Vergütungssystem auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Methodik der Festlegung, Überprüfung und Umsetzung des Vergütungssystems. Dieses Vergütungssystem wurde nach Empfehlung durch den Präsidial- und Nominierungsausschuss vom Aufsichtsrat beschlossen und der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Nach Billigung der Hauptversammlung wird der Aufsichtsrat Vorstandsverträge sowie Vergütungsvereinbarungen nur im Einklang mit diesem Vergütungssystem vereinbaren. Das Vergütungssystem und seine Anwendung werden vom Präsidial- und Nominierungsausschuss laufend im Hinblick auf wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen überwacht. Soweit der Präsidial- und Nominierungsausschuss oder der Aufsichtsrat einen Vergütungsexperten hinzuziehen, achten sie auf dessen Unabhängigkeit vom Vorstand und vom Unternehmen und wechseln diesen von Zeit zu Zeit. Die Hauptversammlung beschließt über die Billigung des Vergütungssystems bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre. 2. Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder wird ein Vergleich zu anderen Unternehmen herangezogen. Die Vergleichsgruppe der anderen Unternehmen setzt sich aus denjenigen Unternehmen zusammen, die zum relevanten Zeitpunkt in den Börsenindices DAX und MDAX aufgenommen sind sowie aus börsennotierten nationalen und internationalen Unternehmen der Immobilienbranche und anderen Unternehmen mit vergleichbaren Geschäftsmodellen (Peer-Group). Der Peer-Group Vergleich wird mit Bedacht
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 23, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)