Die Deutsche Börse AG (XTRA:DB1) beginnt im Rahmen der am 8. Mai 2019 erteilten Ermächtigung mit einem Aktienrückkaufprogramm in Höhe von 10% des ausgegebenen Aktienkapitals.
Am 08. Januar 2024 um 10:18 Uhr
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Die Deutsche Börse AG (XTRA:DB1) beginnt am 2. Januar 2024 mit dem Rückkauf von Aktien im Rahmen des Programms, das von den Aktionären auf der Hauptversammlung am 8. Mai 2019 genehmigt wurde. Die zurückgekauften Aktien werden eingezogen. Gemäß dem Mandat ist das Unternehmen berechtigt, bis zu 10% des Aktienkapitals zurückzukaufen. Die Ermächtigung ist bis zum 7. Mai 2024 gültig.
Am 6. November 2023 hat das Unternehmen ein Aktienrückkaufprogramm gestartet. Im Rahmen dieses Programms wird das Unternehmen bis zu 14.000.000 Aktien im Wert von 300 Millionen Euro zurückkaufen. Der Kaufpreis je zurückgekaufter Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Aktienkurs (Schlussauktionspreis der Deutsche Börse Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten fünf Handelstagen vor Eingehen der Kaufverpflichtung um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ziel des Programms ist es, das Kapital des Unternehmens zu reduzieren. Die Rückkäufe werden ab dem 2. Januar 2024 beginnen und bis zum 4. Mai 2024 andauern.
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Die Deutsche Börse AG gehört zu den größten Börsen in Europa. Der Umsatz ist wie folgt auf die verschiedenen Geschäftsbereiche verteilt:
- Dienstleistungen im Handel (42,9%): Ausführung und Verwaltung von Operationen mit Derivaten und Kassamarkt (Aktien, Obligationen, Warrants, etc.);
- Dienstleistungen in den Bereichen Clearing, Abwicklung und Lieferung und Wertpapierverwahrung (40,1%);
- Publikation von Indizes und Marktdaten (17%). Darüber hinaus entwickelt die Unternehmensgruppe den Geschäftsbereich Entwicklung und Implementierung von Informatiklösungen.
Geographisch gesehen verteilt sich der Umsatz wie folgt: Europäische Union (52%), Europa (28,1%), Amerika (13,8%) und Asien / Pazifik (6,1%).
Die Deutsche Börse AG (XTRA: DB1) beginnt im Rahmen der am 8. Mai 2019 erteilten Ermächtigung mit einem Aktienrückkaufprogramm in Höhe von 10% des ausgegebenen Aktienkapitals.