Delhivery Limited gab bekannt, dass der Vorstand in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 die Gründung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft in Indien genehmigt hat. Name des Zielunternehmens, kurze Angaben wie Größe, Umsatz usw.; Name des vorgeschlagenen Unternehmens: Delhivery Robotics India Pvt. Ltd. oder ein anderer Name, der von den zuständigen Behörden genehmigt werden kann.

Vorgeschlagenes genehmigtes Kapital: INR 5,00,00,000/-; Umsatz: NA, da das Unternehmen noch gegründet werden muss. Branche, zu der das zu übernehmende Unternehmen gehört; Herstellung von Drohnen und Luftfrachttransportdienstleistungen. Ziele und Auswirkungen der Übernahme (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Offenlegung der Gründe für die Übernahme des Zielunternehmens, wenn sein Geschäft außerhalb des Hauptgeschäftsbereichs des börsennotierten Unternehmens liegt); Ziele des vorgeschlagenen WOS, folgende Geschäfte zu tätigen: Durchführung von Spitzenforschung und -entwicklung (F&E) in der Drohnentechnologie mit Schwerpunkt auf verschiedenen Formfaktoren und Nutzlasten für eine eventuelle Typenzertifizierung und Kommerzialisierung.

Angebot von Drone as a Service (DaaS) für den Transport von Sendungen und die Fernerkundung. UAV-Pilotenschulung, Zertifizierung von Piloten für den internen Gebrauch und Erhalt von Lizenzen von der DGCA, mit Einsatz für Bodenoperationen. Drohnenherstellung, Produktion und weltweiter Verkauf von Drohnen, einschließlich der Herstellung von Verbundwerkstoff-Flugzeugkomponenten durch Dritte, Beschaffung von Komponenten, Integration, Qualitätstests und Flugversuche.

Der Antrag für die Gründung der hundertprozentigen Tochtergesellschaft wird eingereicht und vorbehaltlich der Genehmigungen der zuständigen Behörden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Registrar of Companies, abgeschlossen. Gegenleistung - ob in bar oder durch Aktientausch oder in einer anderen Form und Einzelheiten dazu; 100%ige Zeichnung des Aktienkapitals in bar. Kosten des Erwerbs und/oder der Preis, zu dem die Aktien erworben werden; Zum Nennwert pro Aktie.

Die Gesellschaft wird zusammen mit ihrem Bevollmächtigten 100% des Aktienkapitals der vorgeschlagenen WOS zeichnen.