China Environmental Resources Group Limited erwartete Verzögerung bei der Veröffentlichung des geprüften Jahresergebnisses der Gruppe für das am 30. Juni 2022 endende Jahr (die 'Ankündigung'); (ii) 30. September 2022 in Bezug auf die Veröffentlichung des ungeprüften Jahresergebnisses der Gruppe für das am 30. Juni 2022 endende Jahr; und (iii) 30. November 2022 und 8. Februar 2023 in Bezug auf, unter anderem, die weitere Verzögerung bei der Veröffentlichung des geprüften Jahresergebnisses und der Versendung des Jahresberichts der Gruppe für das am 30. Juni 2022 endende Jahr (die 'weiteren Verzögerungsankündigungen'). Sofern nicht anders angegeben, haben die in dieser Bekanntmachung verwendeten Begriffe in Großbuchstaben die gleiche Bedeutung wie die in der Bekanntmachung definierten Begriffe. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Jahresbericht mindestens 21 Tage vor dem Datum ihrer Jahreshauptversammlung und in jedem Fall nicht mehr als vier Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres, auf das er sich bezieht, d.h. am oder vor dem 31. Oktober 2022, zu versenden.

Wie in der Ankündigung und den weiteren Verzögerungsankündigungen bekannt gegeben wurde, waren der Verlauf und die Verfahren der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses der Gruppe für das am 30. Juni 2022 endende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der neuartigen Coronavirus-Epidemie gestört worden. Im Zusammenhang mit der lang anhaltenden und beispiellosen Abriegelung in Shihezi City, Xinjiang, hat sich der geplante Zeitrahmen des Unternehmens weiter verzögert und es wird daher zusätzliche Zeit für den Abschluss der Prüfungsprozesse benötigt. Wie in der Ankündigung des Unternehmens vom 8. Februar 2023 dargelegt, rechnet das Unternehmen mit der Veröffentlichung des Jahresberichts 2022 am 28. Februar 2023.

In Anbetracht der außergewöhnlichen Umstände infolge der neuartigen Coronavirus-Epidemie und im Einklang mit den Grundsätzen, die in den Leitlinien unter `Häufig gestellte Fragen zur Gemeinsamen Erklärung in Bezug auf Ergebnisbekanntmachungen angesichts von Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit der schweren Atemwegserkrankung in Verbindung mit einem neuartigen Infektionserreger (Gemeinsame Erklärung) und Abhaltung von Hauptversammlungen' dargelegt sind, die gemeinsam von der SFC und der Börse am 21. Februar 2022 herausgegeben und am 8. April 2022 aktualisiert wurden, hat die Gesellschaft bei der Börse eine Befreiung von der strikten Einhaltung der Regel 13 beantragt und die Börse hat der Gesellschaft am 17. Februar 2023 eine solche Befreiung gewährt.46(2)(a) der Börsenzulassungsregeln beantragt und die Börse hat der Gesellschaft am 17. Februar 2023 eine Befreiung von der strikten Einhaltung der Regel 13. Die Befreiung kann von der Börse zurückgezogen oder geändert werden, wenn sich die Situation des Unternehmens ändert.