Der Vorstand von Centaur Media Plc (LSE:CAU) hat die jüngsten Medienspekulationen über den Aktienkurs von Centaur Media Plc zur Kenntnis genommen und bestätigt, dass er eine sehr vorläufige Interessensbekundung von Waterland Private Equity Investments BV (?Waterland?) in Bezug auf den geplanten Erwerb des gesamten ausgegebenen und noch auszugebenden Aktienkapitals des Unternehmens erhalten hat. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass es keine Gewissheit darüber gibt, ob ein Angebot gemacht wird, noch über die Bedingungen eines Angebots. Der Vorstand ist nach wie vor von der Wachstumsstrategie des Unternehmens und seiner Fähigkeit überzeugt, sich in den Märkten, in denen es tätig ist, einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Gemäß Regel 2.6(a) des Kodex hat das Unternehmen angekündigt, dass Waterland bis spätestens 17.00 Uhr am 8. Mai 2024, d.h. 28 Tage nach dem Datum dieser Bekanntmachung, entweder die feste Absicht bekunden muss, ein Angebot für das Unternehmen gemäß Regel 2.7 des Kodex zu unterbreiten, oder bekannt geben muss, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot für das Unternehmen zu unterbreiten, in welchem Fall die Bekanntmachung als eine Erklärung behandelt wird, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet. Diese Frist wird nur mit der Zustimmung des Übernahmepanels gemäß Regel 2.6(c) des Kodex verlängert. Eine weitere Ankündigung wird zu gegebener Zeit erfolgen.