Pandemie weiter voran: Ausgabe einer fünfjährigen Anleihe über 500 Mio. €
DGAP-News: CECONOMY AG / Schlagwort(e): Finanzierung
CECONOMY AG: CECONOMY treibt Finanzierungsstruktur für Zeit nach der Pandemie
weiter voran: Ausgabe einer fünfjährigen Anleihe über 500 Mio. €
18.06.2021 / 17:52
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
------------------------------------------------------------
NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, WEDER DIREKT NOCH
INDIREKT, INNERHALB ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA,
AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDERE LÄNDER, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER
VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.
CECONOMY treibt Finanzierungsstruktur für Zeit nach der Pandemie weiter voran:
Ausgabe einer fünfjährigen Anleihe über 500 Mio. €
Düsseldorf, 18. Juni 2021 - Die CECONOMY AG ("CECONOMY") hat erfolgreich eine
nicht nachrangige unbesicherte fünfjährige Anleihe in Höhe von 500 Mio. €
begeben und damit ihre Finanzierungsstruktur nach der Pandemie weiter
vorangetrieben. Die Anleihe besitzt eine Laufzeit bis Juni 2026 und wird mit
jährlich 1,75% verzinst. Der Emissionspreis betrug 99,409, was einer Rendite
von 1,875% entspricht. Die Ausgabe der neuen Anleihe ist für den 24. Juni 2021
vorgesehen. Die Anleihen werden nach deutschem Recht (Reg S) begeben und an der
Luxemburger Börse (Euro MTF Markt) gelistet. Der Nettoerlös aus der
Anleihen-Emission wird für allgemeine Unternehmenszwecke, einschließlich der
Refinanzierung bestehender Schulden, verwendet.
Bereits im Mai diesen Jahres hatte CECONOMY mit der Unterzeichnung eines neuen
nachhaltigen Konsortialkredits in Höhe von 1,06 Mrd. € den Grundstein für seine
Finanzierungsstruktur nach der Pandemie gelegt. Dieser tritt in Kraft, sobald
der bestehende Konsortialkredit beendet wurde. Mit der ersten
Anleihe-Transaktion nach der Abspaltung der METRO AG hat CECONOMY seine
Finanzierungsstruktur nach der Pandemie weiter diversifiziert. Mit einem
verlängerten, langfristigen Fälligkeitsprofil stärkt die Begebung der nicht
nachrangigen, unbesicherten Anleihe zudem die finanzielle Flexibilität der
CECONOMY.
Während CECONOMY über ein Rating von "Ba1" von Moody's und "BBB-" von Scope
verfügt (beide mit stabilem Ausblick), bekommt das Unternehmen für die Anleihen
ein "Ba1"-Rating von Moody's.
Über CECONOMY
Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft
ist führend für Konzepte und Marken im Bereich Consumer Electronics in Europa.
Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro
Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der
digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. So schaffen sie
Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.
Kontakt
CECONOMY AG
Kaistr. 3
40221 Düsseldorf
Communications, Public Policy & Sustainability
Telefon +49 (0) 151 5822-4202
Email Presse@ceconomy.de
Investor Relations
Telefon +49 (0) 211 5408-7222
Email IR@ceconomy.de
Wichtiger Hinweis
Das Angebot der Anleihen wird mittels einer Angebotsunterlage durchgeführt.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
zum Kauf der Anleihen oder sonstiger Wertpapiere und auch kein Angebot, keine
Aufforderung und kein Verkauf in den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan,
Australien oder einer sonstigen Rechtsordnung, in der oder an irgendeine
Person, an die, ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher
Verkauf rechtswidrig wäre.
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach
den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung
("U.S. Securities Act") oder dem Wertpapierrecht eines U.S.-Bundesstaats oder
einer anderen Rechtsordnung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von U.S.-Personen
ausschließlich unter einer Ausnahmeregelung des oder im Rahmen einer nicht in
den Anwendungsbereich der Registrierungsvorschriften des U.S. Securities Act
oder sonstiger anwendbaren U.S.-bundesstaatlichen oder lokalen
Wertpapiergesetze anderer Rechtsordnungen fallender Transaktion, angeboten oder
verkauft werden.
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere sind nicht zum Verkauf an
die Öffentlichkeit im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 ("EU Prospektverordnung") bestimmt. In
EWR-Mitgliedstaaten richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der EU Prospektverordnung. Personen in einem
EWR-Staat, die keine qualifizierten Anleger sind, dürfen nicht auf Basis dieser
Bekanntmachung handeln oder sich darauf verlassen. Jedes Investment oder jede
Investmenttätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, ist
ausschließlich für qualifizierte Anleger in EWR-Mitgliedstaaten verfügbar.
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere sind nicht zum Verkauf an
die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129, soweit Teil nationalen Rechts auf Grundlage des European Union
(Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") ("UK-Prospektverordnung"), bestimmt. Im
Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der EU Prospektverordnung, die (i) über
professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen gemäß Artikel 19 Abs. 5
der UK Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
in derzeit gültiger Fassung ("Verordnung") verfügen, (ii) "high net worth
entities" (institutionelle Investoren) sind, die in den Anwendungsbereich von
Artikel 49 Abs. 2(a) bis (d) der Verordnung fallen oder (iii) Personen sind,
denen eine Aufforderung oder ein Anreiz, Investitionsgeschäfte (im Sinne von
Artikel 21 des UK Financial Services and Markets Act 2000 in derzeitig gültiger
Fassung ("FSMA") im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Anleihen
vorzunehmen, anderweitig rechtmäßig unterbreitet werden kann (alle diese
Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet).
Dieses Angebot ist (i) innerhalb des Vereinigten Königreichs ausschließlich an
Relevante Personen und (ii) in EWR-Mitgliedstaaten ausschließlich an
qualifizierte Anleger gerichtet. Jedes Investment oder jede
Investmenttätigkeit, auf das oder auf die sich diese Bekanntmachung bezieht,
ist ausschließlich für Relevante Personen im Vereinigten Königreich und
qualifizierte Anleger in EWR-Mitgliedstaaten verfügbar.
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt und sollten Kleinanlegern
im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in
sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung
bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der
folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1
Nr. 11 der Richtlinie (EU) 2014/65 ("MiFID II"); oder (ii) ein Kunde im Sinne
der Richtlinie (EU) 2016/97 ("IDD"), soweit dieser Kunde nicht als
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt.
Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
("PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot
oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an
Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die
sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR nach der
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich bestimmt und
sollten Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht angeboten, nicht an diese
verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt
werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger"
eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein
"retail client" im Sinne von Artikel 2 Nr. 8 der UK-Prospektverordnung; oder
(ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen der FSMA und aller weiteren
Verordnungen und Bestimmungen zur Implementierung der IDD unter der FSMA,
sofern der Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Abs. 1
Nr. 8 der UK-Prospektverordnung qualifiziert. Entsprechend wurde kein nach der
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, soweit Teil nationalen Rechts auf Grundlage des
EUWA ("UK-PRIIPs-Verordnung"), erforderliches Basisinformationsblatt für das
Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an
Kleinanleger im Vereinigten Königreich erstellt; daher kann das Angebot oder
der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger
im Vereinigten Königreich nach der UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
------------------------------------------------------------
18.06.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: CECONOMY AG
Kaistr. 3
40221 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 (0)211 5408-7225
Fax: +49 (0)211 5408-7005
E-Mail: stephanie.ritschel@ceconomy.de
Internet: www.ceconomy.de
ISIN: DE0007257503, DE0007257537, Weitere:
www.ceconomy.de/de/investor-relations/
WKN: 725750, 725753, Weitere: www.ceconomy.de/de/investor-relations/
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,
Tradegate Exchange
EQS News ID: 1209850
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
------------------------------------------------------------
1209850 18.06.2021