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Jahresabschluss der
Bilfinger SE
zum 31. Dezember 2020
Inhaltsverzeichnis
Versicherung der gesetzlichen Vertreter ………………………………………………………………………………………………… . 3
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ……………………………… . ………………………………………………………………… . 4
Gewinn- und Verlustrechnung ……………………………………………………………………………………………………………… .. 14
Bilanz ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 15
Entwicklung des Anlagevermögens ………………………………………………………………………………………………………… 16
Anhang …………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 17
Allgemeine Erläuterungen ……………………………………………………………………………………………………… .. 17
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung …………………………………………………………………… .19
Erläuterungen zur Bilanz ………………………………………………………………………………………………………… . 21
Sonstige Angaben …………………………………………………………………………………………………………………… . 26
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag …………………………………………28
Gewinnverwendungsvorschlag ………………………………………………………………………………………………… 29
Anlagen zum Anhang ……………………………………………………………………………………………………………… . 30
Organe der Gesellschaft ………………………………………………………………………………………………………… .. 30
Anteilsbesitz der Bilfinger SE ……………………………………………………………………………………………………36
Der Lagebericht der Bilfinger SE ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst und in unserem Geschäftsbe-richt 2020 dargestellt. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Bilfinger SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Wiedergabe des Bestatigungsvermerks
Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzei-ger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Bilfinger SE
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Bilfinger SE, Mannheim - bestehend aus der Bilanz zum 31. De-zember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewer-tungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bilfinger SE, welcher mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020, geprüft. Die auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Er-klärung zur Unternehmensführung nach § 289f, die Bestandteil des Lageberichts ist, haben wir in Ein-klang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beach-tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält-nissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-schaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab-schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beach-tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßi-ger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unterneh-men unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtli-chen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausrei-chend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:
Werthaltigkeit von Finanzanlagen
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Die Prüfung der Werthaltigkeit von Finanzanlagen war ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da insbesondere im Rahmen der Prüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen aufgrund deren We-sentlichkeit sowie der Ermessensabhängigkeit der Beurteilung, ob objektive Hinweise auf eine länger anhaltende Wertminderung und einen niedrigeren beizulegenden Wert hindeuten, aus unserer Sicht ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung besteht. Zudem sind die Bewertungen der Finanzanla-gen in einem hohen Maß von der Einschätzung der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, sowie dem verwendeten Diskon-tierungszinssatz abhängig.
Prüferisches Vorgehen
Hinsichtlich der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten niedrigeren beizulegenden Werte sowie de-ren Einschätzung, ob eine Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist, haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen in Zusammenhang mit der Planung künftiger Zahlungsströme sowie der Ermittlung der beizulegenden Werte befasst. Unter Einbezug von internen Bewertungsspezialisten wurden die zu-grunde liegenden Bewertungsmodelle für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowohl metho-disch als auch arithmetisch nachvollzogen.
Ferner haben wir die Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern der Pla-nung, einschließlich etwaiger angenommener temporärer und langfristiger Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, eingeholt und untersucht, ob die Budgetplanungen allgemeine und branchenspezifische Markterwartungen widerspiegeln.
Durch stichprobenweise Soll-Ist-Abgleiche von historischen Plandaten mit den tatsächlichen Ergebnis-sen wurde die Planungstreue beurteilt. Dabei wurden auch Effekte, die auf die COVID-19-Pandemie zurückgeführt werden, berücksichtigt. Die im Rahmen der Schätzung der beizulegenden Werte verwen-deten Bewertungsparameter, wie beispielsweise die geschätzten Wachstumsraten sowie die gewichte-ten durchschnittlichen Kapitalkostensätze, wurden mit öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeglichen und gegenüber der Veränderung bedeutender Annahmen einschließlich künftiger Marktbedingungen beurteilt. Um bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen ein mögli-ches Wertminderungsrisiko einschätzen zu können, haben wir die Planungsszenarien der gesetzlichen Vertreter kritisch hinterfragt und darüber hinaus auch eigene Sensitivitätsanalysen vorgenommen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzanlagen ergeben.
Einwendungenhinsichtlichder
Verweis auf zugehörige Angaben
Zu den im Rahmen der Werthaltigkeit von Finanzanlagen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-grundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss der Bilfinger SE im Ab- schnitt "2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel A.3 verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unter-nehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung. Des Weiteren umfassen die sonsti-gen Informationen den nichtfinanziellen Konzernbericht, von dem wir eine Fassung bis zur Erteilung die-ses Bestätigungsvermerks erlangt haben. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestä-tigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:
• Brief des Vorstandvorsitzenden an die Aktionäre in Kapitel A.1 des Geschäftsberichts 2020,
• Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel A.3 des Geschäftsberichts 2020,
• Bericht zur Corporate Governance Kapitel A.4 des Geschäftsberichts 2020,undErklärungzurUnternehmensführungin
• Bilfinger am Kapitalmarkt in Kapitel A.5 des Geschäftsberichts 2020,
• die Versicherung der gesetzlichen Vertreter in Kapitel D.1 des Geschäftsberichts 2020,
• Kapitalrenditecontrolling in Kapitel D.3 des Geschäftsberichts 2020,
• Organe der Gesellschaft in Kapitel D.4 des Geschäftsberichts 2020,
• Nichtfinanzieller Bericht in Kapitel E. des Geschäftsberichts 2020,
• Zehnjahresübersicht im Geschäftsbericht 2020,
• Finanzkalender im Geschäftsbericht 2020,
• Hinweise und Haftungsausschluss im Geschäftsbericht 2020.
aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsanga-ben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deut-schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Be-langen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmä-ßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-möglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fä-higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der ins-gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be-langen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprichtund die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzli-chen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesell-schaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen we-sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnis-sen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der un-sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Über-einstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet wer-den könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und La-geberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhal-tung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshand-lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass we-sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtig-keiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig-keiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-nen;
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnah-men, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft ab-zugeben;
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs-legungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten ge-schätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern ange-wandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesell-schaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom-men, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir zie-hen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver-merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsori-entierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Ver-tretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ablei-tung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu-kunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die rele-vanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichts-zeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvor-schriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei BILFINGER_SE_JA+ZLB_ESEF-2020-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der
Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichts-
format ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des
Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wie-dergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in al-len wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat.
Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresab- schlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen so-wie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtungdes Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektroni-schen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durch- geführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die An- forderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts, welcher mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentli-chen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Un-terlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesan-zeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kri-tische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und ge-eignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen;
• gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kon-trollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben;
• beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen ent-haltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstich-tag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt;
• beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jah-resabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. Juni 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit mehr als 25 Jahren als Ab-schlussprüfer der Bilfinger SE tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzli-chen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Prof. Dr. Sven Hayn."
Gewinn- und Verlustrechnung
BILFINGER SE
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
in T€
(Anhang)
31.12.2020
31.12.2019
1. Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge
3. Personalaufwand
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
6. Ergebnis Finanzanlagen
7. Zinsergebnis
8. Ergebnis vor Ertragsteuern
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
10. Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag)
11. Gewinnvortrag
12. Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen
13. Bilanzgewinn
(3) 138.788 136.389
(4) (5)
39.630 55.790
-42.689 -1.165
-49.958 -760
(6) -199.982 -135.413
(7) (8)
89.539 -32.881 -22.220 -22.887 1.901 -49.720
(9)
4.098
4.399
5.999 -45.321
39.374 3.938
37.740 85.592
83.113 44.209
Bilanz
BILFINGER SE
Bilanz zum 31. Dezember 2020 in T€
Aktiva
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
(Anhang)
31.12.2020
31.12.2019
(10)
1 15.481
18 4.078
III. Finanzanlagen 1.797.124 1.866.327 1.812.606 1.870.423
B. Umlaufvermögen
(11)
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 246.915 358.192
II. Guthaben bei Kreditinstituten 473.397 462.091 720.312 820.283
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
(12)
934 1.208
(13)
1.260
757
Passiva
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
Eigene Anteile
2.535.112
2.692.671
(14)
132.627 -11.725
132.627 -11.753
120.902 120.874
II. Kapitalrücklage 770.771 769.059
III. Gewinnrücklagen 350.017 387.430
IV. Bilanzgewinn
B. Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
83.113 44.209
1.324.803
1.321.572
(15)
111.522
113.866
(16)
1.098.787 1.257.233
2.535.112 2.692.671
Bilfinger SE
Jahresabschluss zum 31.12.2020
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2020
in T€
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. Technische Anlagen und Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
SACHANLAGEN GESAMT
III. FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3. Beteiligungen
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
5. Wertpapiere des Anlagevermögens
6. Sonstige Ausleihungen
FINANZANLAGEN GESAMT
Anschaf-fungs-/ Herstel-lungs-kosten
16
Zu-gängeAb-gänge
Ver-schmel-zungenUmbu-chun-genAnschaf-fungs-/ Herstel-lungs-kostenAb-schreibun-gen (kumuliert)
Zu-gängeAb-gänge
Ver-schmel-zungenAb-schreibun-gen (kumuliert)
Buchwert
01.01.2020
2020
2020
2020
2020 31.12.2020
01.01.2020
2020
2020
2020 31.12.2020
31.12.2020
Buchwert 31.12.2019
1.423
0
0
0
0
1.423
1.405
17
0
0
1.422
1
18
4.028 0 2.465
0 6.493
7 0 29 0 36
936 12.737
0 25 0 961
51 297 344 13.429
344 0 0 -344 0
16.180 51 2.766 0 18.997
1.485 0 930 0 2.415
811 8 329 0 1.148
34 0 13 0 47
0 0 0 0 0
2.262 8 1.246 0 3.516
13.918 43 1.520 0
15.481
2.543 0 1.535 0 4.078
1.631.847
14.295 33.306 0
68.583 -76.390
0 1.501.169
168.994
40.300
22.967 -45.598
140.729 1.360.440
211.171 3
4.000 0
0 0
0 240.477
4.000 3
0 0
4.000 0
0 0
0 240.477
1.462.853 207.171
0
3
3
0 0
41 195.407
0 0 0 47.601
0 0 96 72.679
0 0 0 -76.390
0 0 0 0
41 195.407
41 0 1.000 174.038
0 0 0 40.300
0 0 0 26.967
0 0 0 -45.598
41
0 0
0 195.407
1.896 2.040.365
1.800 1.938.897
1.000 141.773
800
195.407 896
1.797.124 1.866.327
ANLAGEVERMÖGEN INSGESAMT
2.048.281
47.637
73.640
-62.961
0
1.959.317
177.858
41.465
27.014
-45.598
146.711
1.812.606 1.870.423
Anhang
Allgemeine Erläuterungen
Sitz der Bilfinger SE ist Mannheim. Die Gesellschaft ist unter HRB 710296 im Register des Amtsgerichts Mann-heim eingetragen.
1 Abschluss nach Handelsrecht
Der Abschluss der Bilfinger SE ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) - unter Beachtung der Regelungen des Aktiengesetzes - aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Übersichtlich-keit zu verbessern, haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz beziehungs-weise Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke im Anhang aufgeführt. Weiterhin wurden einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst; sie sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die sonstigen Steuern werden unter den sonstigen betrieblichen Auf-wendungen ausgewiesen.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewer-tungsmethoden maßgebend. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Ri-siken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Selbsterstellte Immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Wertverzehr wird durch planmä-ßige Abschreibungen erfasst. Außerdem nehmen wir außerplanmäßige Abschreibungen vor, soweit ein nied-rigerer Wert geboten ist.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unver-zinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Möglichen Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Ab-schläge berücksichtigt.
Liquide Mittel werden zu Nennwerten angesetzt bzw. bei Fremdwährungsguthaben zu Devisenmittelkursen am Bilanzstichtag umgerechnet.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag der in 2019 begebenen Anleihe. Er wird über die Laufzeit der Anleihe abgeschrieben.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertme-thode unter der Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15
Jahren von 2,30 (Vorjahr: 2,71) Prozent berücksichtigt. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,75 Pro-zent und erwartete Rentensteigerungen mit 1,5 Prozent berücksichtigt. Die Differenz zwischen einer Bewer-tung mit dem Durchschnittssatz der vergangenen 10 Jahre und einer Bewertung mit dem Durchschnittssatz der vergangenen 7 Jahre in Höhe von € 8.254.980,00 wurde in eine zur Ausschüttung gesperrte Rücklage eingestellt.
Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Sofern der beizulegende Zeit-wert des Deckungsvermögens die Rückstellungen übersteigt, wird ein Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Ebenso werden die Erträge aus dem Deckungsvermögen mit den Zinsaufwendungen aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrags, d. h. einschließlich zukünftiger Kosten-und Preissteigerungen, angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Derivative Finanzinstrumente dienen grundsätzlich als Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Risiken aus Grundgeschäften. Zusammengehörende Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente werden zu Bewer-tungseinheiten zusammengefasst. Bei der Absicherung bilanzwirksamer Grundgeschäfte wird in der Regel die sogenannte "Durchbuchungsmethode" angewandt, d.h. sowohl die Grundgeschäfte als auch die Siche- rungsgeschäfte werden zum Stichtag bewertet. Sich ausgleichende, gegenläufige Wertänderungen aus Grund- und Sicherungsgeschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung brutto erfasst. Bei der Absi-cherung nicht bilanzwirksamer Grundgeschäfte werden Derivate als schwebende Geschäfte nicht bilanziert (Einfrierungsmethode). Derivate, die nicht in eine Bewertungseinheit einbezogen sind, werden zum Markt-wert am Stichtag unter Beachtung des Realisations- bzw. Imparitätsprinzips bewertet.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkas-samittelkurs zum Zeitpunkt des Transaktionstags der Geschäftsvorfälle umgerechnet. Vermögensgegen-stände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zu den am Abschlussstichtag gültigen Kursen bewertet, soweit sie kurzfristig oder Teil von Bewertungseinheiten zur Absicherung von Währungsrisiken sind. Langfristige Vermögenswerte in fremder Währung, die nicht Teil von Bewertungseinheiten zur Absi-cherung von Währungsrisiken sind, werden zu den zum Anschaffungszeitpunkt gültigen oder zu niedrigeren Kursen am Abschlussstichtag und langfristige Verbindlichkeiten in fremder Währung, die nicht Teil von Be-wertungseinheiten zur Absicherung von Währungsrisiken sind, zu den zum Anschaffungszeitpunkt gültigen oder höheren Kursen am Abschlussstichtag bewertet. Erträge aus der Währungsumrechnung werden unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steu-erlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den Steuersätzen im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatz-wahlrechts.
Erlauterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
3 Umsatzerlöse
Im Inland wurden Umsatzerlöse in Höhe von 138.788 (Vorjahr: 136.389) T€ erwirtschaftet, die nahezu aus- schließlich aus weiterverrechneten Leistungen an Konzerngesellschaften sowie Mieterlösen resultieren.
4 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 39.630 (Vorjahr: 55.790) T€ betreffen mit 3.631 Tsd. € (Vor-jahr: 35.772 ) T€ Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, mit 372 (Vorjahr: 6.399 ) T€ Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen und mit 8.825 (Vorjahr: 10.850 ) T€ Erträge aus Wertaufholungen von in der Vergangenheit abgeschriebenen Beteiligungsbuchwerten und Forderungen gegen Tochtergesell-schaften. Darüber hinaus sind in 2020 Erträge aus Schadenersatzzahlungen in Höhe von 18.079 (Vorjahr: 0)
T€ sowie ein Verschmelzungsgewinn in Höhe von 5.300 (Vorjahr: 0) T€ enthalten.
5 Personalaufwand
in T€
2020 2019
Löhne und Gehälter Soziale Abgaben
37.676 40.749
3.220 4.303
Aufwendungen für Altersversorgung
1.793 4.906
Personalaufwand
42.689 49.958
6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 199.982 (Vorjahr: 135.413 ) T€ umfassen im We- sentlichen Sachkosten der Verwaltung, IT-Kosten, Mieten und Pachten, Versicherungsprämien, Rechts- und Beratungskosten, Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen, Verluste aus dem Abgang von Beteiligungen sowie Wertminderungen des Umlaufvermögens.
In diesem Posten sind ebenfalls die sonstigen Steuern mit 230 (Vorjahr: 95) T€ ausgewiesen.
7 Ergebnis Finanzanlagen
in T€
2020
2019
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
39.306
40.694
Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen
-25.940 -60.111
Erträge aus Beteiligungen
111.374 57.822
davon aus verbundenen Unternehmen
111.374 57.822
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
5.099 11.965
davon aus verbundenen Unternehmen
5.098 8.998
Abschreibungen auf Finanzanlagen
-40.300 -83.251
Ergebnis Finanzanlagen
89.539 -32.881
Erträge und Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen unterliegen auch abrechnungsbedingten Schwankungen in Verbindung mit der Bilanzierung von Aufträgen nach dem handelsrechtlichen Realisati-onsprinzip.
8 Zinsergebnis
in T€
2020 2019
Laufende Zinserträge
6.788 10.040
davon aus verbundenen Unternehmen
4.728 7.465
Laufende Zinsaufwendungen
-20.868 -27.759
davon an verbundene Unternehmen
-1.149 -2.160
Zinserträge aus Planvermögen
-423 4.023
Zinsaufwendungen aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen Zinsergebnis Pensionen und Planvermögen
-7.717 -9.191
-8.140 -5.168
Zinsergebnis
-22.220
-22.887
9 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der ausgewiesene Betrag resultiert aus einer teilweisen Auflösung von Rückstellungen für Körperschafts-teuer und für Gewerbesteuer im Zusammenhang mit Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung.
Erlauterungen zur Bilanz
10 Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt.
Die Angaben nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB sind in einer besonderen Aufstellung des Anteilsbesitzes zu-sammengefasst. Hierin enthalten ist auch eine abschließende Aufzählung aller Tochterunternehmen, die von der Offenlegungserleichterung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Die Aufstellung des Anteils-besitzes ist als Anlage zum Anhang dargestellt.
11 Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 772 | 94 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 230.142 | 344.329 |
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 51 | 0 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 15.950 | 13.769 |
246.915 | 358.192 |
Zum 31. Dezember 2020 bestehen wie im Vorjahr keine Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus der zentralen Konzernfinanzierung.
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Steuererstattungsansprüche, Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten sowie andere kurzfristige Vermögensgegenstände.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel beinhalten Guthaben bei Kreditinstituten.
12 Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag der in 2019 begebenen Anleihe. Er wird über die Laufzeit der Anleihe zu Lasten des Zinser-gebnisses abgeschrieben.
13 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Altersteilzeitverpflichtungen | -1.099 | -1.645 |
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens | 2.359 | 2.402 |
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögens- | ||
verrechnung von Altersteilzeitverpflichtungen | 1.260 | 757 |
Das Deckungsvermögen der Altersteilzeitverpflichtungen besteht aus einem Mischfonds, der zum beizule-genden Zeitwert zum Stichtag bewertet wurde.
Bzgl. der Ausschüttungssperre für Marktwerte, die die Anschaffungskosten übersteigen, verweisen wir auf die Darstellung der Gewinnrücklagen unter Tz 14.
14 Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt unverändert zum Vorjahr 132.627.126,00 € und ist eingeteilt in 44.209.042 auf den Inhaber lautende Stückaktien zum rechnerischen Wert von 3,00 € je Aktie. Der auf das Grundkapital entfallende Betrag in Höhe von 11.725.359 (Vorjahr: 11.753.256) € für 3.908.453 (Vorjahr: 3.917.752) ei- gene Aktien wird in der Bilanz hiervon offen abgesetzt.
Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 23. Mai 2022 mit Zustim-mung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grund-kapital in Höhe von insgesamt bis zu 13.262.712,00 € (10 % des Grundkapitals der Gesellschaft) zu erwerben. Aus diesen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu (§ 71 b AktG). Auf Basis dieser Ermächtigung wurden im Geschäftsjahr 2020 keine Aktien erworben.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 wurde das bisher genehmigte Kapital 2014 ge-mäß § 4 Abs. 3 der Satzung aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018) ersetzt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Mai 2023 das Grundka- pital der Gesellschaft um bis zu 66.313.563,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Es dient der Aus-gabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 wurde das Grundkapital um bis zu 13.262.712 € durch Ausgabe von bis zu 4.420.904 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum rechnerischen Wert von 3,00 € je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Es dient zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten beziehungsweise bei Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen bis zum 23. Mai 2022.
Hinsichtlich der Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital und aus beding-tem Kapital sowie zu den Möglichkeiten zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien verweisen wir auf die Angaben gemäß der §§ 289a und 315a HGB im zusammengefassten Lagebericht der Bilfinger SE und des Konzerns.
Es liegen zum Bilanzstichtag folgende Meldungen nach § 33 WpHG hinsichtlich des Bestehens von Stimm-rechtsanteilen an unserer Gesellschaft von mehr als 3 Prozent vor:
Die Investment-Gesellschaft Cevian Capital II GP Limited, St. Helier, Jersey, Channel Islands, hat uns am 4. März 2019 mitgeteilt, dass ihre Beteiligung nunmehr 26,81 % der Stimmrechte an unserem Kapital beträgt. Diese Stimmrechte wurden Cevian Capital II GP Limited nach § 34 WpHG über Cevian Capital II Master Fund L.P., und Cevian Capital Partners Limited mit 23,19 % Stimmrechte und Cevian Capital II Co-Investment Fund L.P. mit 3,63 % der Stimmrechte zugerechnet.
Die Investment-Gesellschaft ENA Investment Capital LLP, London, Vereinigtes Königreich, hat uns am 7. No-vember 2020 mitgeteilt, dass ihre Beteiligung per 6. November 2020 12,00 Prozent der Stimmrechte an unserem Kapital beträgt. Diese Stimmrechte werden nach § 34 WpHG Herrn George Kounelakis, geboren am 13. November 1973, zugerechnet.
Die Investment-Gesellschaft M&G plc, London, Großbritannien hat uns am 15. Dezember 2020 mitgeteilt, dass ihre Beteiligung 7,20 % der Stimmrechte an unserem Kapital beträgt. Davon werden 3,08% der Stimm-rechte nach § 34 WpHG zugerechnet und 4,11 % der Stimmrechtsbestände bestehen in Form von Instru-menten i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Diese Stimmrechte wurden M&G plc über M&G Group Regulated Entity Holding Company Limited, M&G Group Limited, M&G FA Limited, und M&G Investment Management Limited mit 7,20 % der Stimmrechte zugeordnet.
Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt, Deutschland, hat uns am 16. November 2020 mitgeteilt, dass ihre Beteiligung 3,01% der Stimmrechte an unserem Kapital beträgt. Davon werden 2,98 % der Stimm-rechte nach § 34 WpHG zugerechnet und 0,3 % der Stimmrechtsbestände bestehen in Form von Instrumen-ten i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG.
Des Weiteren hat die Bilfinger SE am 3. Mai 2018 gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien die Schwelle von 5 % an unserem Kapital überschritten hat und 5,01 % betragen hat.
Kapitalrücklage
Bei der Kapitalrücklage handelt es sich um Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag beziehungsweise über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wurden.
Gewinnrücklagen
in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Andere Gewinnrücklagen | 487.238 | 524.977 |
abzgl. eigene Anteile (Kaufpreis) | -148.946 | -149.300 |
abzgl. Rücklage Zinsdifferenz Pensionsrückstellungen | -8.255 | -8.812 |
abzgl. Rücklage für Marktwerte von Wertpapieren, | ||
soweit die Anschaffungskosten übersteigend | 0 | 0 |
Frei verfügbare Gewinnrücklagen | 330.037 | 366.865 |
Rücklage für eigene Anteile (Nennwert*) | 11.725 | 11.753 |
Rücklage Zinsdifferenz Pensionsrückstellungen | 8.255 | 8.812 |
Rücklage für Marktwerte von Wertpapieren, | ||
soweit die Anschaffungskosten übersteigend | 0 | 0 |
Gewinnrücklagen | 350.017 | 387.430 |
* beim gezeichneten Kapital gekürzt |
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 wurde in 2020 eine Dividende in Höhe von € 4.834.954,80 (0,12 € je Aktie) ausgeschüttet.
Bilfinger SE | ||
Jahresabschluss zum 31.12.2020 | ||
15 Rückstellungen | ||
in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 22.613 | 16.832 |
Steuerrückstellungen | 3.587 | 8.542 |
Sonstige Rückstellungen | 85.322 | 88.492 |
111.522 | 113.866 |
Der Ausweis der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtung erfolgte unter Saldierung mit zu-geordnetem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von 102.489 T€. Wir verwei- sen zusätzlich auf unsere Erläuterungen zu Ziffer 13.
Das Deckungsvermögen der Pensionsverpflichtungen setzt sich zusammen aus Liquiden Mitteln (784 T€), Mischfonds (94.293 T€), und Rückdeckungsversicherungsansprüchen (7.412 T€). Die Vermögensgegen- stände wurden zu beizulegenden Zeitwerten bewertet, denen bei Wertpapieren der Börsenpreis am Stich-tag zugrunde lag.
Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 85.322 (Vorjahr: 88.492) T€ betreffen im Wesentlichen Vorsorgen für potentielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit veräußerten Beteiligungen und mit Tochtergesell-schaften, Verpflichtungen aus Liegenschaften sowie sonstige ungewisse Verbindlichkeiten.
16 Verbindlichkeiten
in T€ | 31.12.2020 | Restlaufzeit | 31.12.2019 | ||
bis zu 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | |||
Anleihen | 250.000 | - | 250.000 | - | 250.000 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- | |||||
institutionen | 108.000 | - | 108.000 | - | 108.000 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen | |||||
und Leistungen | 8.107 | 8.107 | - | - | 17.596 |
Verbindlichkeiten gegenüber ver- | |||||
bundenen Unternehmen | 711.651 | 711.652 | - | - | 856.073 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 21.029 | 21.029 | - | - | 25.564 |
davon aus Steuern | 1.106 | 1.106 | - | - | 6.891 |
davon im Rahmen der sozialen Si- | |||||
cherheit | 684 | 684 | - | - | 589 |
1.098.787 | 740.788 | 358.000 | - | 1.257.233 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus zentralem Cash-Pooling.
17 Haftungsverhältnisse
Es bestehen Verbindlichkeiten aus Bank- und Konzernbürgschaften in Höhe von 756.665 (Vorjahr: 760.478)
T€. Sie resultieren im Wesentlichen aus der Absicherung von Avallinien für Konzerngesellschaften. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird aufgrund der Bonität der betreffenden Konzerngesellschaften als gering ein-geschätzt.
18 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
in T€ | bis 1 Jahr | 2 - 5 Jahre |
Operating Leasingverhältnisse Minimumleasingzahlung | 2.517 | 1.966 |
Weitere finanzielle Verpflichtungen (Miete) | 4.980 | 19.468 |
davon entfallen auf verbundene Unternehmen | 0 | 0 |
19 Erläuterungen zu Bewertungseinheiten |
Derivative Finanzinstrumente werden zur Steuerung von Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen ein-gesetzt und dienen ausschließlich Sicherungszwecken. Reine Handelspositionen ohne ein entsprechendes Grundgeschäft werden nicht eingegangen.
Es werden derzeit vorwiegend außerbörslich gehandelte Instrumente wie Devisentermingeschäfte und De-visenoptionen eingesetzt.
Im Rahmen des konzernweiten Finanzrisikomanagements schließt die Bilfinger SE in ihrer Funktion als Kon-zernmutterunternehmen mit Banken derivative Finanzgeschäfte (vor allem Devisentermin- und Devisenop-tionsgeschäfte) ab, die konzernintern durch gegenläufige Geschäfte an Konzerngesellschaften zur Absiche-rung ihrer Finanzrisiken weitergeleitet werden (sogenannte back-to-back Geschäfte).
Die gehaltenen derivativen Finanzinstrumente sind Teil von Bewertungseinheiten. Die Absicherungen wer-den vornehmlich anhand von Mikro-Hedges vorgenommen. Daher haben sich die gegenläufigen Wert- und Zahlungsstromänderungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte bis zum Abschlussstichtag weitgehend aus-geglichen und werden sich auch künftig weitgehend ausgleichen (Volumenkongruenz und Laufzeitkongru-enz durch zum Teil rollierende Absicherung). Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird anhand der einschlägigen Methoden zur Effektivitätsmessung (Critical Terms Match-Methode, Regressionsanalysen, Dollar-Offset-Methode) ermittelt beziehungsweise durch das Risikomanagement gewährleistet.
Bewertungseinheiten:
GRUNDGESCHÄFTSART/ | gesichertes | Nominalbetrag | Höhe der abgesi- | Zeitraum |
SICHERUNGSINSTRUMENT ZUM | Risiko | der Grundge- | cherten Risiken | |
31.12.2020 | schäfte | Mio. € | ||
Mio. € | ||||
Vermögensgegenstände/Devisenderivate | Währung | 179,1 | -1,6 | 2021 - 2023 |
Schulden/Devisenderivate | Währung | 76,4 | -1,4 | 2021 |
Derivate (back-to-back Geschäfte) | Währung | 37,1 | -0,5 | 2021 - 2022 |
Die bilanzielle Abbildung der zum Bilanzstichtag bestehenden Bewertungseinheiten erfolgt unter Anwen-dung der Durchbuchungsmethode.
Sonstige Angaben
20 Vorstand und Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind in der Anlage zum Anhang "Organe der Gesellschaft" aufgeführt.
Nähere Erläuterungen zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats enthält der Vergü-tungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts der Bilfinger SE und des Konzerns ist.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht aus mehreren Vergütungsbestandteilen, die in unten-stehender Tabelle dargestellt sind (Vergütung gemäß Rechnungslegungsstandard DRS 17).
VERGÜTUNG
Erfolgsunabhängige VergütungErfolgsabhängige VergütungGesamtvergü-tungFestvergütungNebenleistun-gen
Short TermLong Term
Incentive
in T€
Incentive (aktienbasiert)
2020
2019
2020
2019
2020
2019
2020
2019
2020 2019
Thomas Blades (Vorsitzender)
1.3301
1.200
38
45
310
347
1.269
918
2.947 2.510
Christina Johansson (Finanzvorstand)
7322
650
36
39
186
540
635
459
1.589 1.688
Duncan Hall
(ab 01.01.2019, Mitglied des Vorstands)
9353
8704
13
13
155
270
571
413
1.674 1.566
Michael Bernhardt
(bis 31.12.2019)
Vorstand insgesamt
- 2.997
600 -
35 -
154 -
3.320
87
132 651
1.311 2.475
413 - 1.202 2.203 6.210 6.966
1 inklusive Einmalzahlung 190 T€
2 inklusive Einmalzahlung 114 T€
3 inklusive jährlichem Beitrag zur Altersversorgung 270 T€ und Einmalzahlung 95 T€
4 inklusive jährlichem Beitrag zur Altersversorgung 270 T€
Die Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebenen beliefen sich auf 5.118 (Vorjahr: 3.572) T€. Der nach HGB ermittelte Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen für diesen Personenkreis beträgt 25.674 (Vorjahr: 26.444) T€.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen 1.449 (Vorjahr: 1.499) T€ einschließlich des Ersatzes von Aufwendungen von 93 (Vorjahr: 107) T€.
21 Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
Angestellte | 2020 | 2019 |
Inland | 292 | 340 |
Es wurden in 2020 wie im Vorjahr keine gewerblichen Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt.
22 Honorare und Dienstleistungen der Abschlussprüfer
Für Leistungen des Abschlussprüfers Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind für die Bil-finger SE folgende Aufwendungen angefallen:
in T€ | 2020 | 2019 |
Abschlussprüfungsleistungen | 1.302 | 1.143 |
Andere Bestätigungsleistungen | 40 | 148 |
Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
Sonstige Leistungen | 179 | 61 |
1.521 | 1.352 |
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten wie im Vorjahr Aufwendungen für die Prüfung des Konzernab-schlusses und des Jahresabschlusses der Bilfinger SE sowie Aufwendungen für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts der Bilfinger SE.
Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen Bestätigungsleistungen bezüg-lich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Honorare für sonstige Leistungen betreffen vor allem Bera-tungsleistungen im Zusammenhang mit M&A-Aktivitäten und andere projektbezogene Beratungsleistungen.
23 Entsprechenserklärung
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene jährliche Entsprechenserklärung wurde am 17. Dezember 2020 von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf unserer Internet-Homepage ab die-sem Zeitpunkt den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Vorgange von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.
Organe der Gesellschaft
Vorstand
Tom Blades, Vorsitzender (bis 19. Januar 2021)
Chief Digital Officer | Communications & Public Affairs | Compliance | Human Resources (Arbeitsdirektor) | Legal & Insurance | Strategy & M&A
Andere (wesentliche) Nebentätigkeiten:
Mitgliedschaft im Gesellschafterausschuss der Voith Management GmbH (geschäftsführende Gesellschafterin der Voith GmbH & Co. KGaA) (seit 9. Dezember 2020)
Duncan Hall
Division:
Technologies
Regionen:
E&M Austria and Switzerland | E&M Belgium and Netherlands | E&M Germany | E&M Middle East | E&M Nordics | E&M North America | E&M Poland | E&M UK
Chief Digital Officer (seit 20. Januar 2021) | Compliance (seit 20. Januar 2021) | Global Development | Health, Safety, Environment & Quality (HSEQ) | Operational Excellence
Christina Johansson
Division:
Other Operations
Accounting, Controlling & Tax | Bilfinger Infrastructure Mannheim | Communications & Public Affairs (seit 20. Januar 2021) | Human Resources (Arbeitsdirektorin) | Internal Audit & Investigations (bis 19. Januar 2021 Internal Audit & Controls) | IT | Legal & Insurance (seit 20. Januar 2021) | Procurement | Real Estate | Strategy & M&A (seit 20. Januar 2021) | Treasury & Investor Relations
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen:
Emmi AG, Luzern, Schweiz (Verwaltungsrat)
Optikart AG, Wangen bei Olten, Schweiz (Verwaltungsrat)
Aufsichtsrat
Dr. Eckhard Cordes, Vorsitzender (seit 11. November 2014)
Mitglied des Aufsichtsrats seit 5. November 2014
Partner bei Cevian Capital, Pfäffikon, Schweiz
Partner und Geschäftsführer bei EMERAM Capital Partners GmbH, München
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften:
WMP Eurocom AG, Berlin (bis 31. Juli 2020)
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen:
AB Volvo (publ), Göteborg, Schweden (Board of Directors)
Stephan Brückner, stellvertretender Vorsitzender (seit 21. Mai 2008)
Mitglied des Aufsichtsrats seit seit 21. Mai 2008
Mitarbeiter der Bilfinger Maintenance GmbH, Heinsberg
Agnieszka Al-Selwi
Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. September 2016
Mitarbeiterin der Multiserwis Sp. z o.o., Krapkowice, Polen
Dorothée Deuring
Mitglied des Aufsichtsrats seit 11. Mai 2016
Selbstständige Unternehmensberaterin im Bereich Corporate Finance
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen:
Axpo Holding AG, Baden, Schweiz (Verwaltungsrat) Elementis plc, London, Großbritannien (Board of Directors) Lonza AG, Basel, Schweiz, (Verwaltungsrat) (seit 28. April 2020) Selecta Group AG, Schweiz (Verwaltungsrat) (bis 26. März 2020)
Nicoletta Giadrossi
Mitglied des Aufsichtsrats vom 11. Juli 2019 (per gerichtlicher Bestellung) bis 24. Juni 2020
Stand zum 24. Juni 2020:
Senior Advisor Energy and Industry bei Bain Capital Partners, London, Vereinigtes Königreich
Vorsitzende (Chair) bei TecHouse AS, Oslo, Norwegen
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen:
Cairn Energy plc, Edinburgh, Vereinigtes Königreich (Board of Directors) Koninkliyke Vopak N.V., Rotterdam, Niederlande (Board of Directors) IHS Markit Ltd., London, Vereinigtes Königreich (Board of Directors) Brembo spa, Mailand, Italien (Board of Directors) (bis April 2020)
Dr. Ralph Heck
Mitglied des Aufsichtsrats seit 11. Mai 2016
Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung, Gütersloh (seit 1. August 2020)
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften:
Klöckner & Co SE, Duisburg
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen:
Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau (Beirat)
Bertelsmann Stiftung, Gütersloh (Kuratorium) (bis 31. Juli 2020) Formel D GmbH, Troisdorf (Vorsitz im Beirat)
Susanne Hupe
Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. September 2016
Mitarbeiterin der Bilfinger Engineering & Technologies GmbH, Osterode
Rainer Knerler
Mitglied des Aufsichtsrats seit 18. Juli 1996
Leitender Angestellter der IG Bauen-Agrar-Umwelt und Berater
Dr. Janna Köke
Mitglied des Aufsichtsrats seit 11. Mai 2016
Gewerkschaftssekretärin bei der IG Metall, Mannheim
Frank Lutz
Mitglied des Aufsichtsrats seit 15. Mai 2018
Vorstandsvorsitzender der CRX Markets AG, München
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
bei inländischen Gesellschaften:
Scout24 AG, München (stellvertretender Vorsitzender)
Robert Schuchna
Mitglied des Aufsichtsrats seit 24. Juni 2020
Partner bei Cevian Capital, Lachen, Schweiz
Jörg Sommer
Mitglied des Aufsichtsrats seit 11. Mai 2016
Mitarbeiter der Bilfinger arnholdt GmbH, Gelsenkirchen
Jens Tischendorf
Mitglied des Aufsichtsrats vom 18. April 2013 bis 24. Juni 2020
Stand zum 24. Juni 2020:
Unternehmensberater
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften:
ThyssenKrupp AG, Essen (bis 22. Januar 2020)
Dr. Bettina Volkens
Mitglied des Aufsichtsrats seit 24. Juni 2020
Mitglied in diversen Aufsichtsräten und selbständige Beraterin
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften:
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA Vossloh AG
Präsidium:
Dr. Eckhard Cordes, Vorsitzender
Stephan Brückner, stellvertretender Vorsitzender
Dr. Ralph Heck
Rainer Knerler
Prüfungsausschuss:
Frank Lutz, Vorsitzender
Susanne Hupe, seit 10. Marz 2020, stellvertretende Vorsitzende (seit 11. Mai 2020) Dr. Janna Köke, bis 10. Marz 2020, stellvertretende Vorsitzende (bis 10. Marz 2020) Dorothée Deuring
Jörg Sommer
Nominierungsausschuss:
Dr. Eckhard Cordes, Vorsitzender Frank Lutz
Robert Schuchna, seit 24. Juni 2020 Jens Tischendorf, bis 24. Juni 2020
Strategieausschuss:
Dr. Eckhard Cordes, Vorsitzender
Stephan Brückner, stellvertretender Vorsitzender Dr. Ralph Heck
Susanne Hupe Rainer Knerler
Robert Schuchna, seit 24. Juni 2020 Jens Tischendorf, bis 24. Juni 2020
Anteilsbesitz der Bilfinger SE
A. VOLLKONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN | Anteil am Kapital | Eigenkapital | Ergebnis des letzten |
Geschäftsjahres | |||
I. Inländische Gesellschaften | |||
mit Befreiung nach § 264 Abs. 3 / § 264b HGB | |||
Stand 31. Dezember 2020 | in T€ | in T€ | |
Bilfinger arnholdt GmbH, Gelsenkirchen | 100 | 9.419 | -1) |
Bilfinger Corporate Insurance Management GmbH, Mannheim | 100 | 105 | -1) |
Bilfinger Corporate Real Estate Management GmbH, Mannheim | 100 | 15.899 | -1) |
Bilfinger Digital Next GmbH, Aarbergen | 100 | -834 | -1) |
Bilfinger EMS GmbH, Cloppenburg | 100 | 6.846 | -1) |
Bilfinger Engineering & Technologies GmbH, Oberhausen | 100 | 77.616 | -1) |
Bilfinger Global IT GmbH, Mannheim | 100 | 970 | -1) |
Bilfinger GreyLogix foodtec GmbH, Flensburg | 82 | 2.072 | -1) |
Bilfinger GreyLogix GmbH, Flensburg | 91 | 8.592 | -1) |
Bilfinger Infrastructure Mannheim GmbH, Mannheim | 100 | 24.192 | -1) |
Bilfinger ISP Europe GmbH, Mannheim | 100 | 182.961 | -1) |
Bilfinger Maintenance GmbH, Heidelberg | 100 | 10.317 | -1) |
Bilfinger Noell GmbH, Würzburg | 100 | 14.561 | -1) |
Bilfinger OKI Isoliertechnik GmbH, Dortmund | 100 | 3.327 | -1) |
Bilfinger Peters Engineering GmbH, Ludwigshafen | 100 | 2.288 | -1) |
Bilfinger Rohrleitungsbau GmbH, Bitterfeld-Wolfen | 92 | 3.195 | -1) |
Bilfinger Shared Services GmbH, Mannheim | 100 | 138 | -1) |
A. VOLLKONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN | Anteil am Kapital | Ergebnis des letzten | |
Geschäftsjahres | |||
II. Übrige inländische Gesellschaften | |||
Stand 31. Dezember 2020 | in T€ | ||
Bilfinger Industrial Services Germany GmbH, Burghausen | 100 | 4.976 | |
Bilfinger Infrastructure Services GmbH, Wiesbaden | 100 | 29 | |
Bilfinger Tebodin Germany GmbH, Oberhausen | 100 | -36 | |
BIS Equipment Service GmbH, München | 100 | -59 | |
BIS Industrieservice Mitte GmbH, Frankfurt am Main | 100 | -143 | |
R&M Baudienstleistungen GmbH, München | 100 | -141 | |
Sönnichsen & Görtz Baugesellschaft mbH, Hamburg | 100 | 16 |
in %
Eigenkapital
in %
in T€
5.240
-1.977
436
24.738
-7.138
10.848
1
Bilfinger SE | |||
Jahresabschluss zum 31.12.2020 | |||
A. VOLLKONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN | Anteil am Kapital | Eigenkapital | |
III. Ausländische Gesellschaften | |||
Stand 31. Dezember 2020 | in T€ | in T€ | |
Babcock Borsig Service Arabia Ltd., Dammam, Saudi-Arabien | 100 | 4.312 | -4.977 |
Bilfinger Berger (Canada) Inc., Burnaby, British Columbia, Kanada | 100 | -556 | 0 |
Bilfinger Berger Civil Pty Ltd, Belmont Victoria, Australien | 100 | 0 | 0 |
Bilfinger Berger Qatar W.L.L., Doha, Katar | 100 | -4.677 | -4.272 |
Bilfinger Bohr- und Rohrtechnik GmbH, Wien, Österreich | 100 | 6.120 | -898 |
Bilfinger Brabant Mobiel B.V., Oosterhout, Niederlande | 100 | 6.373 | 71 |
Bilfinger Chemserv GmbH, Linz, Österreich | 100 | 1.067 | -1 |
Bilfinger Construction Hungária Kft., Budapest, Ungarn | 100 | -946 | -139 |
Bilfinger Construction UK LIMITED, Manchester, Großbritannien | 100 | 5.187 | 50 |
Bilfinger Deutsche Babcock Emirates LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische | |||
Emirate | 90 | -24.953 | -10.912 |
Bilfinger Deutsche Babcock Middle East FZE, Dubai, Vereinigte Arabische | |||
Emirate | 100 | 1.592 | 813 |
Bilfinger EMV BV, Zwijndrecht, Belgien | 100 | 674 | -23 |
Bilfinger ESG AG, Buchs, Schweiz | 100 | -8.926 | -66 |
Bilfinger GreyLogix Austria GmbH, Wien, Österreich | 91 | 158 | 3 |
Bilfinger Guangzhou Engineering & Technologies Co., Ltd., Guangzhou, | |||
Volksrepublik China | 100 | 133 | -251 |
Bilfinger Inc., Wilmington, Delaware, USA | 100 | 75.700 | -22.079 |
Bilfinger Industrial Services België N.V., Zwijndrecht, Belgien | 100 | 7.870 | 3.006 |
Bilfinger Industrial Services Beteiligungs GmbH, Linz, Österreich | 100 | 223.959 | 46.405 |
Bilfinger Industrial Services Finland Oy, Porvoo, Finnland | 100 | 5.983 | -2.023 |
Bilfinger Industrial Services GmbH, Linz, Österreich | 100 | 38.764 | -7.572 |
Bilfinger Industrial Services IM AS, Porsgrunn, Norwegen | 100 | 3.811 | 403 |
Bilfinger Industrial Services Inc., Wilmington, Delaware, USA | 100 | -13.420 | -4.762 |
Bilfinger Industrial Services Interpipe AB, Stenungsund, Schweden | 100 | 3.098 | 888 |
Bilfinger Industrial Services Nederland B.V., Brielle, Niederlande | 100 | 47.231 | 8.031 |
Bilfinger Industrial Services Norway AS, Porsgrunn, Norwegen | 100 | 34.792 | 5.558 |
Bilfinger Industrial Services Österreich GmbH, Linz, Österreich | 100 | 128.872 | 14.068 |
Bilfinger Industrial Services Polska Sp. z o.o., Warschau, Polen | 100 | 2.268 | 1.021 |
Bilfinger Industrial Services Schweiz AG, Zofingen, Schweiz | 100 | -3.574 | 2.526 |
Bilfinger Industrial Services Sweden AB, Kungälv, Schweden | 100 | 14.272 | 885 |
Bilfinger Industrier Danmark A/S, Aarhus, Dänemark | 100 | -818 | 12.447 |
Bilfinger Industrier Norge AS, Stavanger, Norwegen | 100 | 17.491 | -3.422 |
Bilfinger Industrietechnik Salzburg GmbH, Puch bei Hallein, Österreich | 100 | 26.396 | 3.449 |
Bilfinger Insulation B.V., Brielle, Niederlande | 100 | 908 | 0 |
Bilfinger International Construction and Trading N.V., Zwijndrecht, Belgien | 100 | 1.072 | -121 |
Bilfinger Intervalve Africa (Pty) Ltd., Rivonia, Südafrika | 50 | -34.889 | -93 |
Bilfinger LTM Industrie SAS, Toussieu, Frankreich | 100 | -26.126 | -36.281 |
Bilfinger Maschinenbau Beteiligungs GmbH, Linz, Österreich | 100 | 16.968 | 547 |
Bilfinger Maschinenbau GmbH & Co. KG, Linz, Österreich | 100 | 6.427 | -3.203 |
Bilfinger Maschinenbau Holding GmbH, Linz, Österreich | 100 | 4 | -5 |
Bilfinger North America Inc., Wilmington, Delaware, USA | 100 | 98.763 | -1.718 |
Bilfinger Northwest Europe Limited, Aberdeen, Großbritannien | 100 | 208.798 | 18.088 |
Bilfinger Peters Engineering SARL, Malakoff, Frankreich | 91 | 684 | 661 |
Ergebnis des letz-ten Geschäftsjah-res
in %
Bilfinger SE | |||
Jahresabschluss zum 31.12.2020 | |||
A. VOLLKONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN | Anteil am Kapital | Eigenkapital | |
III. Ausländische Gesellschaften | |||
Stand 31. Dezember 2020 | in T€ | in T€ | |
Bilfinger Piping Technologies UK Limited, Warrington, Großbritannien | 100 | -39 | -51 |
Bilfinger Power Africa (Pty) Ltd., Rivonia, Südafrika | 100 | 14.176 | -550 |
Bilfinger Prefal - Isolamentos Térmicos, Unipessoal Lda, Lissabon, Portugal | 100 | -104 | -889 |
Bilfinger ROB B.V., Terneuzen, Niederlande | 100 | 2.997 | 814 |
Bilfinger ROB N.V., Zwijndrecht, Belgien | 100 | 12.754 | 1.480 |
Bilfinger Salamis UK Limited, Aberdeen, Großbritannien | 100 | 28.547 | -2.235 |
Bilfinger Scaffolding B.V., Brielle, Niederlande | 100 | 4.217 | 0 |
Bilfinger Shared Services B.V., Brielle, Niederlande | 100 | 91 | 0 |
Bilfinger Tebodin B.V., Den Haag, Niederlande | 100 | 70.327 | 8.401 |
Bilfinger Tebodin Belgium NV, Zwijndrecht, Belgien | 100 | 748 | 307 |
Bilfinger Tebodin CIS B.V., Den Haag, Niederlande | 100 | -911 | 103 |
Bilfinger Tebodin Czech Republic, s.r.o., Prag, Tschechische Republik | 100 | 1.236 | -760 |
Bilfinger Tebodin d.o.o., Belgrad, Serbien | 100 | -1.206 | -191 |
Bilfinger Tebodin Hungary Kft., Budapest, Ungarn | 100 | -99 | -559 |
Bilfinger Tebodin Netherlands B.V., Den Haag, Niederlande | 100 | 5.936 | -2.199 |
Bilfinger Tebodin Poland Sp. z o.o., Warschau, Polen | 100 | 3.728 | -338 |
Bilfinger Tebodin România S.R.L., Voluntari, Rumänien | 100 | 309 | 191 |
Bilfinger Tebodin Slovakia s.r.o., Bratislava, Slowakei | 100 | 42 | -15 |
Bilfinger Tebodin Ukraine CFI, Kiew, Ukraine | 100 | 1.133 | -14 |
Bilfinger UK Limited, Warrington, Großbritannien | 100 | 25.055 | 7.034 |
Bilfinger VAM Anlagentechnik GmbH, Wels, Österreich | 100 | 23.814 | -45 |
Centennial Contractors Enterprises Inc., Reston, Virginia, USA | 100 | 16.314 | 1.488 |
FCC LLC, Clayton, Missouri, USA | 100 | 15.315 | -695 |
Multiserwis Sp. z o.o., Krapkowice, Polen | 83 | 20.681 | 5.426 |
OOO Bilfinger Tebodin RUS, Moskau, Russland | 100 | 1.043 | -18 |
Steinmüller Africa (pty) Ltd., Rivonia, Südafrika | 68 | 16.227 | 1.685 |
TEBODIN d.o.o., Velika Gorica, Kroatien | 100 | 4 | 0 |
Tebodin Malaysia SDN. BHD., Kuala Lumpur, Malaysia | 100 | -1.685 | 0 |
Tebodin Middle East Holding Limited, Nikosia, Zypern | 100 | 17 | 13.329 |
Tebodin Middle East Ltd., Nikosia, Zypern | 100 | 8.966 | 8.150 |
Tebodin Singapore Pte. Ltd., Singapur, Singapur | 100 | -864 | 0 |
Ergebnis des letz-ten Geschäftsjah-res
in %
B. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE BETEILI- Anteil am Kapital GUNGEN
I. Inländische Gesellschaften
EigenkapitalErgebnis des letz-ten Geschäftsjah-res
Stand 31. Dezember 2020
in %
in T€
in T€
Babcock Fertigungszentrum GmbH, Oberhausen
50
1.9382)
-1.4992)
B. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE BETEILI- Anteil am Kapital GUNGEN
II. Ausländische Gesellschaften
EigenkapitalErgebnis des letz-ten Geschäftsjah-res
Stand 31. Dezember 2020
in %
in T€
in T€
Atlantic NICC JV LLC, Vienna, Virginia, USA
BILFINGER (THAI) CONSTRUCTION CO. LTD., Bangkok, Thailand Central NICC JV LLC, Vienna, Virginia, USA
Eduardo Construction (pty) Ltd., Witbank, Südafrika
Mediterranean Sea Engineering Construction Joint Stock Company, Sirte, Libyen
Midnight Sun - Centennial JV, LLC, Anchorage, Alaska, USA Muscat Engineering Consultancy LLC, Muscat, Oman PCC/BMO v.o.f., Heijningen, Niederlande
SIP's UNITED V.O.F., Vlaardingen, Niederlande
Tebodin & Partners Saudi for Engineering Consultancy, Jeddah, Saudi-Ara-bien
Veteran's Construction Alliance LLC, Norfolk, Virginia, USA Veteran's Construction Coalition LLC, Norfolk, Virginia, USA Veterans Construction Enterprises, LLC, Norfolk, Virginia, USA
49 49 49 29
49 49
104)
50 50
51 49 49 49
385 311
13.415 1.872
0 -1
7.452 1.400
12.5933)
12 14.799
455)
2.011
-7.0363)
-31 14.287
455)
2.0115)
-1.059 -88
1.777 4.053
851 3.023
773 1.122
C. NICHT KONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN
I. Inländische Gesellschaften
Stand 31. Dezember 2020
Anteil am Kapital
in %
Bau-Union Potsdam Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leipzig 100
BIS EnTech GmbH, München 100
Bromit Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz 94
CSG GmbH, Bonn 49
PR France GmbH, Aarbergen 100
Willich Beteiligungen GmbH, München 100
Bilfinger SE | |
Jahresabschluss zum 31.12.2020 | |
C. NICHT KONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN | Anteil am Kapital |
II. Ausländische Gesellschaften | |
Stand 31. Dezember 2020 | |
Babcock Borsig Service Hellas E.P.E., Athen, Griechenland | 100 |
Bilfinger Height Specialists B.V., Rotterdam, Niederlande | 100 |
Bilfinger India Private Limited, Chennai, Indien | 100 |
Bilfinger One Belgium BV, Zwijndrecht, Belgien | 100 |
BMO B.V., Oosterhout, Niederlande | 100 |
Deutsche Babcock Nigeria Ltd., Abuja, Nigeria | 70 |
Malmö Citytunnel Group Handelsbolag, Malmö, Schweden | 50 |
Tebodin Design & Engineering Technology Libya JSC, Tripoli, Libyen | 60 |
Zaklad Remontowy Transformatorów i Silników sp. z o.o., Warschau, Polen | 100 |
D. DEUTSCHE BAU-ARGEN (JOINT VENTURES) | Anteil am Kapital |
I. Inländische Gesellschaften | |
Stand 31. Dezember 2020 | |
ARGE ABS III Oldenburg-Wilhelmshaven, allg. Bau PFA2 und PFA3, Wiesbaden | 40 |
ARGE Baugrube DKÖ Düsseldorf, Wiesbaden | 68 |
ARGE Ing.-Bau Rethebrücke, Hamburg | 50 |
ARGE LEH A1 Köln-Lövenich, Köln | 20 |
ARGE Neuer Kaiser-Wilhelm-Tunnel, Oberbau, Wiesbaden | 50 |
ARGE Nord-Süd Stadtbahn Köln, Los Süd, Köln | 33 |
ARGE Raffinerie Service Gesellschaft, Bitterfeld | 75 |
ARGE Rethebrücke, Hamburg | 39 |
ARGE Spezialtiefbau DKÖ, Wiesbaden | 60 |
CJV E18 Grimstad-Kristiansand ANS, Wiesbaden | 100 |
in %
in %
Bilfinger SE | |
Jahresabschluss zum 31.12.2020 | |
D. JOINT VENTURES | Anteil am Kapital |
II. Ausländische Gesellschaften | |
Stand 31. Dezember 2020 | |
Doha Expressway, Doha, Katar | 90 |
Golden Crossing Constructors Joint Venture, Burnaby, British Columbia, Kanada | 67 |
Highway Management Construction (M1), Hillsborough, Großbritannien | 33 |
Highway Management Construction (M80), Manchester, Großbritannien | 50 |
JV Max Streicher Romania SRL, Ploiesti, Rumänien | 50 |
1) Mit diesen Gesellschaften besteht ein Gewinnabführungsvertrag | |
2) Jahresabschluss 31.12.2016 | |
3) Jahresabschluss 31.12.2013 | |
4) Wirtschaftlicher Anteil 50% | |
5) Jahresabschluss 31.12.2019 |
in %
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