Bharti Airtel Limited (BSE:532454) hat auf sein Vorkaufsrecht (RoFR) verzichtet, um den 30%igen Anteil der staatlichen Telecommunications Consultants India Limited (TCIL) an Bharti Hexacom Limited zu erwerben, da das Unternehmen keinen unmittelbaren Wert in einem solchen Schritt sieht, so Analysten unter Berufung auf die Geschäftsleitung des Telekommunikationsunternehmens. Letzten Monat hatte die Bharti Airtel-Tochter Bharti Hexacom beim Securities and Exchange Board of India (Sebi) den Entwurf eines Angebotsdokuments eingereicht, um einen 20%igen Anteil an TCIL zu verkaufen, was der Regierung einen teilweisen Ausstieg ermöglichen würde. Die Beteiligung an TCIL wird nach dem Börsengang von Bharti Hexacom auf 10% sinken, während die Muttergesellschaft Bharti Airtel ihre 70%ige Beteiligung an der Einheit behalten wird.

Das Management von Bharti erwähnte, dass Airtel ein Vorkaufsrecht auf den 30%igen Anteil (an Bharti Hexacom) hatte, der sich über TCIL im Besitz der Regierung befand, aber sie haben auf dieses Recht ab sofort verzichtet, da das Telekommunikationsunternehmen keinen Wert darin sieht, den Anteil nach dem Börsengang von Bharti Hexacom vom Markt zu erwerben,? sagte BofA Securities in einer von ET eingesehenen Notiz. BofA fügte hinzu, dass das Management von Airtel der Ansicht ist, dass ein potenzieller Börsengang von Bharti Hexacom mehr als jede andere Methode Transparenz bei der Preisgestaltung bieten würde, was eine wichtige Voraussetzung für die Regierung ist, wenn sie ihren Anteil an der Airtel-Tochter vollständig verkaufen will.

BofA hatte am 12. Februar an einem Analystentreffen teilgenommen, das von Bharti Hexacom im Vorfeld des Börsengangs veranstaltet wurde. Das globale Brokerhaus sagte, dass es keine Auswirkungen auf Airtel durch eine mögliche Börsennotierung von Bharti Hexacom sieht, da die Muttergesellschaft von Sunil Mittalled ihren Anteil an der Einheit nicht reduziert oder Geld aufnimmt und auch ein Wechsel der Hexacom-Aktionäre keinen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung verändern würde.