Bayridge Resources Corp. gibt bekannt, dass es im Anschluss an seine Pressemitteilung vom 14. Februar 2024 endgültige Optionsvereinbarungen (die "Optionsvereinbarungen") mit CanAlaska Uranium Ltd. abgeschlossen hat, die es dem Unternehmen ermöglichen, eine Beteiligung von bis zu 80 % an den Projekten Waterbury East und Constellation von CanAlaska (die "Projekte") im Athabasca-Becken in Saskatchewan zu erwerben. Gemäß den Bedingungen der jeweiligen Optionsvereinbarungen kann Bayridge eine Beteiligung von bis zu 80 % an jedem der Projekte erwerben, indem es Arbeiten durchführt und Bar- und Aktienzahlungen in drei festgelegten Stufen leistet: eine erste Beteiligung von 40 % (Stufe 1), eine zusätzliche Beteiligung von 20 % für eine Gesamtbeteiligung von 60 % (Stufe 2),
und weitere 20% für eine Gesamtbeteiligung von 80% (Stufe 3). In Bezug auf jede Optionsvereinbarung wird nach erfolgreichem Abschluss von (i) Phase 1, wenn Bayridge sich dafür entscheidet, nicht in die nächste Phase einzutreten oder die Optionszahlungen für Phase 2 nicht fristgerecht zu leisten, oder (ii) Phase 2, wenn Bayridge sich dafür entscheidet, nicht in die nächste Phase einzutreten oder die Optionszahlungen für Phase 3 nicht fristgerecht zu leisten, oder (iii) Phase 3, ein Joint Venture gegründet und die Parteien werden sich danach entweder auf einer einfachen anteiligen Basis beteiligen oder nach einer vordefinierten linearen Verwässerungsformel verwässern. Jede Partei, die ihren Anteil auf 10% verwässert, verliert automatisch ihren Anteil an dem Projekt und erhält stattdessen
stattdessen eine Lizenzgebühr in Höhe von 2 % des Netto-Schmelzlohns für das Projekt erhalten. Während aller Phasen der beiden Optionsvereinbarungen wird Bayridge Betreiber der Projekte sein und ist berechtigt, eine Betreibergebühr zu erheben. Bayridge wird bei den jährlichen Explorationsprogrammen ein entscheidendes Stimmrecht haben, während es in den verschiedenen Optionsphasen die alleinige Finanzierung übernimmt. Ein Gebiet von gemeinsamem Interesse wird sich zwei Kilometer von der äußeren Grenze der Projekte erstrecken, mit Ausnahme aller Grundstücke innerhalb dieses Gebiets, die
die sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des endgültigen Abkommens im Besitz von CanAlaska befinden.