_____________________________________ CORPORATE GOVERNANCE ______________________________________

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Vorstand und Aufsichtsrat der Bastei Lübbe AG erklären gemäß § 161 AktG, dass, mit Ausnahme der nachstehenden Abweichungen, seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022) ("DCGK") entsprochen wurde und auch zukünftig entsprochen wird:

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS (ZIFFER C.2)

Entgegen der Empfehlung in Ziffer C.2 wird keine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Gegen die Zulässigkeit einer solchen Altersgrenze bestehen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Altersdiskriminierung rechtliche Bedenken. Zudem wird durch die Festlegung einer Altersgrenze ein nicht im Interesse des Unternehmens liegendes Ausschlusskriterium für möglicherweise geeignete Kandidatinnen und Kandidaten begründet. Die Eignung als Aufsichtsratsmitglied hängt von deren Erfahrungen, Kenntnissen und Fähigkeiten ab. Hierüber ist im Einzelfall eine Entscheidung zu treffen, die nicht durch eine starre Altersgrenze beschränkt werden soll.

AUSSCHÜSSE IM AUFSICHTSRAT (ZIFFERN D.2 BIS D.4)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden soll. Aufgrund der bei einem dreiköpfigen Aufsichtsratsgremium unvermeidbaren Personenidentität der Ausschuss- und Aufsichtsratsmitglieder hat der Aufsichtsrat der Bastei Lübbe AG derzeit keine Ausschüsse gebildet. Die Mitglieder des Gremiums befinden somit in gemeinsamer Verantwortung über alle zu entscheidenden Sachverhalte. Sofern der Aufsichtsrat zukünftig vergrößert werden sollte, wird über die Bildung von Ausschüssen entschieden werden.

VERÖFFENTLICHUNG VON KONZERNABSCHLUSS UND -LAGEBERICHT (ZIFFER F.2)

Entgegen der Empfehlung in Ziffer F.2 werden der Konzernabschluss und -lagebericht des Geschäftsjahres 2023/2024 aufgrund der Prozesse im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung nicht binnen 90 Tagen, aber binnen 120 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht.

VARIABLE VERGÜTUNG VORSTANDSMITGLIEDER (ZIFFER G.10 SATZ 2)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die Vorstandsmitglieder erst nach vier Jahren über die langfristigen Gewährungsbeträge verfügen können. Mit Blick auf die Geschäftsstrategie und den Geschäftszyklus des Unternehmens wird eine Frist von drei Jahren bis zur Verfügung über die langfristig variablen Gewährungsbeträge für angemessen gehalten.

Köln, 28. Juni 2024

Für den Aufsichtsrat

Für den Vorstand

- Aufsichtsratsvorsitzender -

- Vorstandsvorsitzender

gez. Carsten Dentler

gez. Soheil Dastyari

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Bastei Lübbe AG published this content on 28 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 15 July 2024 13:37:03 UTC.