BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der Export von in der EU produzierten Corona-Impfstoffen wird von diesem Samstag an streng überwacht. Pharmakonzerne, die auch mit der EU Lieferverträge geschlossen haben, müssen nach einer am Freitag vorgestellten Verordnung künftig Ausfuhrgenehmigungen beantragen. Wenn Hersteller die EU bei Liefermengen unrechtmäßig benachteiligen, könnten die Genehmigungen dann verweigert werden.

"Ziel ist es, mehr Klarheit über die Impfstoffproduktion in der EU und die Exporte schaffen", erklärte der Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, am Freitagnachmittag in Brüssel. Diese Transparenz fehle derzeit, sei aber unverzichtbar.

Dombrovskis betonte zudem, dass nicht alle Ausfuhren genehmigt werden müssen. Ausgenommen sind Exporte in eine Reihe von Partnerländern und in Entwicklungsländer. Zu den Partnerländern zählen beispielsweise die Schweiz, Israel und die Ukraine - nicht aber Großbritannien.

Das neue System wurde geplant, nachdem der Pharmakonzern Astrazeneca angekündigt hatte, zunächst weniger Impfstoff an die EU zu liefern als vertraglich zugesichert. Dabei steht die Vermutung im Raum, dass in der EU produzierte Vakzine an Drittstaaten geliefert wurden.

Zuständig für die Ausfuhrgenehmigungen ist der EU-Mitgliedstaat, in dem die für den Export vorgesehenen Impfstoffe produziert wurden. Die EU-Kommission wird zu den Genehmigungsanfragen lediglich unverbindliche Stellungnahmen abgeben./aha/DP/men