IRW-PRESS: Golden Rim Resources Ltd.: Golden Rim Resources: Anhang zur Einberufung der
Hauptversammlung

1. Februar 2023 / IRW-Press / Golden Rim Resources (ACN 006 710 774) (Unternehmen -
https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/golden-rim-resources-ltd/) setzt die
Aktionäre hiermit davon in Kenntnis, dass unter Bezugnahme auf die am 13. Januar 2023 ergangene
Einberufung der Hauptversammlung, in der über die Abhaltung der Hauptversammlung am Mittwoch,
den 15. Februar 2023 um 12 Uhr mittags (AEDT) (Versammlung) informiert wurde, die Directors
beschlossen haben, den nachfolgend angeführten Beschluss Nr. 4 hinzuzufügen und die im
Erklärungsschreiben (Anhang) enthaltenen Informationen zu ergänzen. 

Die in diesem Anhang verwendete Nummerierung ist eine Fortsetzung der in der Einberufung der
Hauptversammlung und dem Erklärungsschreiben verwendeten Nummer. Sofern in diesem Anhang nicht
anders definiert, entsprechen die in diesem Anhang verwendeten Definitionen jenen Definitionen, die
auch in der Einberufung der Hauptversammlung und im Erklärungsschreiben angeführt wurden.


Dieser Anhang ist in seiner Gesamtheit zu betrachten. Wenn die Aktionäre nicht sicher sind,
wie sie abstimmen sollen, sollten sie vor der Stimmabgabe den Rat eines geeigneten qualifizierten
professionellen Beraters einholen. Wünschen Sie ein Gespräch zu den in diesem Anhang
angeführten Angelegenheiten, dann wenden Sie sich bitte telefonisch an das Unternehmen unter
der Rufnummer +61 (03) 8677 0829. 

VOLLMACHTSFORMULAR

Diesem Anhang wurde ein Formular für eine Ersatzvollmacht (Ersatzvollmacht) beigefügt.
Um die Klarheit der Stimmanweisungen der Aktionäre zu den im Rahmen der Versammlung zu
behandelnden Beschlüssen zu gewährleisten, wird den Aktionären Folgendes empfohlen:


- Wenn Sie bereits durch Ausfüllen eines Vollmachtsformulars abgestimmt haben und über
Beschluss Nr. 4 abstimmen oder Ihre Stimmabgabe anderweitig ändern möchten: 

Bitte geben Sie eine neue Stimme ab, die Ihre vorherige Stimme ersetzt. Befolgen Sie dazu die
nachstehenden Anweisungen zur Einreichung der Vollmacht.

- Wenn Sie bereits durch Ausfüllen eines Vollmachtsformulars abgestimmt haben und nicht
über Beschluss Nr. 4 abstimmen oder Ihre Stimmabgabe nicht anderweitig ändern
möchten: 

Sie brauchen nichts zu unternehmen, da die zuvor abgegebene Stimme ihre Gültigkeit
behält. 

- Wenn Sie noch nicht gewählt haben oder wählen möchten: 

Bitte geben Sie Ihre Stimme ab und befolgen Sie dazu die nachstehenden Anweisungen zur
Einreichung der Vollmacht. 

Die Ersatzvollmachten können folgendermaßen eingereicht werden: 
Online:                  https://investorcentre.linkgroup.com
                         Melden Sie sich mit den auf dem Vollmachtsformular angegebenen
Inhaberdaten auf der verlinkten Website
                          an. Wählen Sie Abstimmung (Voting) aus und folgend Sie den
Anweisungen zur Stimmabgabe. Um die
                          Online-Einreichmöglichkeit zu nutzen, benötigen die
Aktionäre ihre Inhaberkennung
                          (Wertpapierinhaber-Referenznummer (SRN) oder
Inhaber-Identifikationsnummer (HIN), wie auf dem
                          Vollmachtsformular
                          angegeben).
Per Post:                Golden Rim Resources Ltd.
                         c/- Link Market Services Limited
                         Locked Bag A14
                         Sydney South NSW 1235
                         Australien

Händisch:                 Paramatta Square
                          Level 22, Tower 6
                          10 Darcy Street
                          Parramatta NSW 2150
                          ODER
                          Link Market Services Limited
                          Level 12, 680 George Street
                          Sydney NSW 2000
Per Fax:                  +61 2 9287 0309

IM AUFTRAG DES BOARD

Mark Licciardo
Company Secretary
Golden Rim Resources Ltd.
1. Februar 2023

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger & Marc Ollinger
info@resource-capital.ch 
www.resource-capital.ch

Zusätzlicher Beschluss 

Beschluss Nr. 4 - Zustimmung zur Änderung des Firmennamens

Zur Prüfung und gegebenenfalls Verabschiedung des folgenden Sonderbeschlusses mit oder ohne
Ergänzungen:

Die Änderung des Firmennamens in Asara Resources Limited wird gemäß und für
die Zwecke von Abschnitt 157 des Corporations Act und für alle anderen Zwecke mit Wirkung ab
dem Datum genehmigt, an dem die Eintragungsdaten des Unternehmens von der ASIC geändert
wurden.'

Anhang zum Erklärungsschreiben

6 Beschluss Nr. 4 - Zustimmung zur Änderung des Firmennamens

Allgemeines

Abschnitt 157(1)(a) des Corporations Act sieht vor, dass eine Gesellschaft ihren Namen
ändern kann, wenn sie einen Sonderbeschluss fasst, mit dem sie einen neuen Namen annimmt.

Mit Beschluss Nr. 4 wird die Zustimmung der Aktionäre zur Änderung des Firmennamens in
Asara Resources Limited gemäß und für die Zwecke von Abschnitt 157(1)(a) des
Corporations Act beantragt.
In Verbindung mit der Änderung des Firmennamens wird auch eine Änderung des ASX-Symbols
von 'GMR' in 'ARJ' vorgeschlagen. 

Auswirkung der Annahme des Beschlusses

Das Unternehmen hat den vorgeschlagenen Namen bei der Australian Securities and Investments
Commission (ASIC) reservieren lassen. Wird Beschluss Nr. 4 angenommen, so wird die
Namensänderung wirksam, sobald die Eintragungsdaten des Unternehmens von der ASIC geändert
wurden.

Empfehlung des Board

Da es sich bei Beschluss Nr. 4 um einen Sonderbeschluss handelt, ist die Zustimmung von 75 % der
Stimmen der anwesenden und stimmberechtigten Aktionäre erforderlich (Stimmabgabe
persönlich, durch einen Bevollmächtigten, durch einen Anwalt oder - wenn der Aktionär
ein Unternehmen ist - durch einen Vertreter des Unternehmens).

Das Board empfiehlt den Aktionären, für den Beschluss Nr. 4 zu stimmen.

GOLDEN RIM RESOURCES 
Level 23, Collins Square Tower Five, 727 Collins Street, Melbourne, VIC, 3008
T + 61 3 8677 0829
E info@goldenrim.com.au 
goldenrim.com.au

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder
zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit,
die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des
Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die
englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ der auf der
Firmenwebsite!

Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=69128
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=69128&tr=1

NEWSLETTER REGISTRIERUNG:

Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach: http://www.irw-press.com/alert_subscription.php?lang=de&isin=AU000000GMR9 Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich. Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.