Vergütungsbericht 2022 der ANDRITZ AG

Mit diesem Vergütungsbericht wird ein umfassender Überblick über die im Geschäftsjahr 2022 gewährten oder geschuldeten Vergütungen für aktuelle und ehemalige Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG gegeben.

1 EINLEITUNG: GESCHÄFTSENTWICKLUNG 2022

Der internationale Technologiekonzern ANDRITZ erzielte 2022 das beste Geschäftsergebnis in der 170-jährigen Unternehmensgeschichte.

Der Auftragseingang erreichte mit 9.263 MEUR einen Rekordwert und lag damit deutlich über dem Vorjahr (+18% versus 2021: 7.880 MEUR). Alle vier Geschäftsbereiche konnten den Auftragseingang im Jahresvergleich steigern.

Der Umsatz betrug 7.543 MEUR und erreichte ebenso einen historischen Höchstwert (+17% versus 2021: 6.463 MEUR) an. Vor allem der Geschäftsbereich Pulp & Paper konnte den Umsatz im Jahresvergleich deutlich steigern.

Das operative Ergebnis (EBITA) der Gruppe erreichte mit 649 MEUR ebenso einen neuen Rekordwert. Es lag deutlich über dem Vorjahresvergleichswert (2021: 547 MEUR). Die Rentabilität (EBITA-Marge) betrug 8,6% und war damit etwas höher als 2021 (EBITA-Marge. 8,5%).

Das Konzernergebnis (vor Abzug von nicht-beherrschenden Anteilen) betrug 403 MEUR und lag damit deutlich über dem Vorjahresvergleichswert (2021: 322 MEUR).

2 DARSTELLUNG DER GRUNDZÜGE DER VERGÜTUNGSPOLITIK

Die Vergütungspolitik definiert die Grundsätze, welche bei der Festlegung der Vergütung des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Führungskräfte der ANDRITZ AG angewendet werden. Primäres Ziel der Vergütungspolitik ist es, eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung vor allem im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre zu fördern und die Vergütung für den Vorstand und den Aufsichtsrat einfach, klar und transparent zu gestalten. Damit sollen die Unternehmensstrategie, die Unternehmensziele und die Eigentümerinteressen bestmöglich in Einklang gebracht werden.

Diese Grundsätze hat die Hauptversammlung am 24. März 2021 beschlossen.

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2.1 VORSTANDSVERGÜTUNGEN

Der Aufsichtsrat ist für die Ausarbeitung, die regelmäßige Überprüfung sowie die Umsetzung der Vergütungspolitik für den Vorstand zuständig.

Im Fokus der Vergütungspolitik der ANDRITZ AG für Vorstandsmitglieder steht das Bestreben, einen Anreiz für ein langfristiges Wachstum der ANDRITZ-GRUPPE und insbesondere für eine laufende Verbesserung der Ertragslage und der Rentabilität zu schaffen. Neben den finanziellen Kriterien wird auch die Unfallhäufigkeit für die Festsetzung der variablen Vergütungskomponente herangezogen. Dabei handelt es sich um die sogenannte "Accident Frequency Rate" (AFR). Abgestellt wird hierbei auf die Unfallhäufigkeit gemessen an der Anzahl der Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro einer Million Arbeitsstunden.

Vorstandsmitglieder sollen marktkonform und konkurrenzfähig vergütet werden, um einen hohen Anreiz zu schaffen und so hochqualifizierte und bestgeeignete Vorstandsmitglieder für das Unternehmen zu gewinnen und längerfristig zu binden. Um die Marktkonformität und Wettbewerbsfähigkeit der Vergütung zu gewährleisten, wird kontinuierlich ein horizontaler Vergütungsvergleich mit österreichischen und internationalen Industrieunternehmen durchgeführt.

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einer fixen Vergütung (Grundgehalt) und einer variablen Leistungstantieme zusammen. Der Vorstand der ANDRITZ AG und ausgewählte Führungskräfte inklusive einzelne Nachwuchsführungskräfte der ANDRITZ-GRUPPE haben die Möglichkeit, an einem Aktienoptionsprogramm teilzunehmen, welches auf einer nachhaltigen Kurs- und Ergebnisentwicklung der Gesellschaft sowie auch auf nicht-finanziellen Kriterien aufbaut.

Weitere sonstige Incentives für Vorstandsmitglieder sind Pensionskassenregelungen, Firmenfahrzeuge, Weiterzahlung des Entgelts im Krankheitsfall bis zu sechs Monate Versicherungen, Übersiedlungskosten, Kosten für ärztliche Untersuchungen sowie eine Directors & Officers- Versicherung. Einige dieser Incentives werden auf den nachfolgenden Seiten näher erläutert.

Anzumerken ist, dass es im Falle von wirtschaftlich schlechten Entwicklungen Bestrebungen gibt, eine Reduktion der Fixvergütung im Einvernehmen mit dem Vorstand zu bewirken.

Die Gesamtvergütung für den Vorstand im Geschäftsjahr 2022 betrug 16.986.740 EUR (2021: 12.522.128 EUR).

2.1.1 FIXE VERGÜTUNGSKOMPONENTE

Die fixe Vergütungskomponente (Grundgehalt) soll für die Vorstandsmitglieder einen Anreiz schaffen, die Ziele des Unternehmens bestmöglich zu verfolgen und im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre, der Beschäftigten und auch im öffentlichen Interesse zu handeln. Bei der Festlegung der fixen Vergütungsbestandteile werden die Aufgaben sowie die berufliche Erfahrung der einzelnen Vorstandsmitglieder berücksichtigt, was zur Folge hat, dass sich je Vorstandsmitglied differenzierte Grundgehälter basierend auf den strategischen und operativen Aufgabenfeldern ergeben.

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Das Grundgehalt besteht aus einem vertraglich vereinbarten Jahresbezug, der - wie in Österreich üblich - in 14 Monatsgehältern im Vorhinein ausbezahlt wird. Durch das Grundgehalt sind neben sämtlichen Überstunden auch die Übernahme von Organfunktionen in Konzerngesellschaften abgedeckt.

Im Geschäftsjahr 2022 betrug die fixe Vergütung aller Vorstandsmitglieder in Summe 2.471.657 EUR (2021: 2.550.000).

in EUR

2022

2021

Joachim Schönbeck

685.333

470.000

(Vorstandsvorsitzender ab 8. April 2022)

Domenico Iacovelli*

329.133

0

Humbert Köfler

410.000

410.000

Norbert Nettesheim

400.000

400.000

Wolfgang Semper

418.643

410.000

Wolfgang Leitner**

228.548

860.000

Gesamt

2.471.657

2.550.000

  • Neues Vorstandsmitglied ab 8. April 2022
  • Schied mit 7. April 2022 aus dem Vorstand aus

2.1.2 VARIABLE VERGÜTUNGSKOMPONENTE

Das strategische Ziel der ANDRITZ-GRUPPE ist langfristiges, profitables Wachstum. Daher ist auch die Vergütungspolitik der ANDRITZ AG in Bezug auf die variable Vergütung in kurzfristige und langfristige Vergütungskomponenten unterteilt.

2.1.2.1 Kurzfristige variable Vergütungskomponenten

Die kurzfristige variable Vergütung ist an das erzielte Konzernergebnis nach Steuern gebunden. Da der ANDRITZ-GRUPPE die Sicherheit am Arbeitsplatz ein großes Anliegen ist und die Reduktion von Arbeitsunfällen ein wesentliches Ziel der ESG-Strategie ist, wird neben dem finanziellen Kriterium auch die Unfallhäufigkeit für die Festsetzung der variablen Vergütungskomponente herangezogen. Dabei handelt es sich um die sogenannte "Accident Frequency Rate" (AFR). Abgestellt wird hierbei auf die Unfallhäufigkeit gemessen an der Anzahl der Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro einer Million Arbeitsstunden.

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Die Ausgestaltung der kurzfristigen variablen Vergütungspolitik stellt sich wie folgt dar:

Faktoren

Mindest-

Variable

Istwert 2022

zielwert

Vergütungskomponente

Konzernergebnis

105 MEUR

0,475% (für den

403 MEUR

(vor Abzug von

Vorstandsvorsitzenden 0,95%)

nicht

vom Konzernergebnis, sofern der

beherrschenden

Zielwert erfüllt oder überschritten

Anteilen)

wird

AFR

-30% im

Bei Erreichen: 100.000 EUR

AFR: 2,8

Vergleich

pro Vorstand

zum Vorjahr

(2021: 3,1)

Bei Übererfüllung: lineare

Erhöhung bis max. 150.000 EUR

pro Vorstand

Veränderung der AFR zwischen

0% und -30%: anteilige

Berechnung

Bei Veränderung von 0% bzw. bei

tödlichem Unfall: keine variable

Vergütung

Jedes Vorstandsmitglied erhält eine Tantieme für das Konzernergebnis in Höhe von 0,475% der Bemessungsgrundlage sowie für das nicht-finanzielle Ziel Unfallhäufigkeit ("AFR", "Accident Frequency Rate", siehe unten) in Höhe von 100.000.- EUR - in Worten: Euro einhunderttausend.

Die Bemessungsgrundlage ist das im Konzernabschluss ausgewiesene Konzernergebnis. Aufwendungen für ergebnisabhängige Vergütungen für Vorstandsmitglieder werden bei der Berechnung der Tantiemen nicht ergebniserhöhend berücksichtigt.

Der Berechnungsfaktor für die Tantieme (d.h. der Prozentsatz) reduziert sich jährlich um 5%, d.h. er sinkt auf 0,451% im Jahr 2023, auf 0,428% im Jahr 2024 bzw. auf 0,407% im Jahr 2025.

Als Mindestwert zur Auszahlung der Tantieme wird das Erreichen eines ausgewiesenen Konzernergebnisses von 105 MEUR - in Worten: Euro einhundertfünf Millionen - für 2022 festgelegt. Dieser Mindestwert des Konzernergebnisses wird jährlich um 5% erhöht, d.h. nach 110,25 MEUR - in Worten: Euro einhundertzehn Komma fünfundzwanzig Millionen - im Jahr 2023 steigt er auf 115,76 MEUR - im Jahr 2024; und auf 121,55 MEUR im Jahr 2025.

Bei Eintritt von außerordentlichen allgemeinwirtschaftlichen oder unternehmensspezifischen Situationen kann der Aufsichtsrat für ein einzelnes Jahr beschließen, dass die jährliche Anpassung des Prozentsatzes und des Mindestwerts ausgesetzt wird.

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Keine Tantieme gebührt den Vorstandsmitgliedern für Jahre, in denen die Bemessungsgrundlage den obigen Mindestwert nicht übersteigt. Im Falle von Kapitalerhöhungen oder bei Verkauf wesentlicher Teile der ANDRITZ-GRUPPE ist Einvernehmen über eine angemessene Anpassung des Tantieme- Prozentsatzes herbeizuführen.

Unterschreitet die Bemessungsgrundlage den Betrag von 0 EUR - in Worten: Euro Null -, so ist für das betreffende Geschäftsjahr eine "Negativtantieme" in Höhe des für das Geschäftsjahr gültigen Prozentsatzes der Tantieme auf den Betrag zu berechnen, um den die Bemessungsgrundlage 0 EUR

  • in Worten: Euro Null - unterschreitet. Die so berechnete "Negativtantieme" ist mit dem festen Gehalt gemäß § 4 Abs. (1) lit a. des Anstellungsvertrags begrenzt und ist auf maximal drei Folgejahre vorzutragen. Die Negativtantieme mindert die für diese Folgejahre gebührende Tantieme bzw. die etwaige Vortragtantieme bzw. die Tantieme für AFR.

Das nicht-finanzielle Ziel Unfallhäufigkeit (AFR) ist die Anzahl der Unfälle mit einem oder mehr Ausfallstagen pro einer Million Arbeitsstunden.

Die Gesellschaft hat das Ziel, die Unfallhäufigkeit in der ANDRITZ-GRUPPE jedes Jahr um 30% (im Folgenden der "Zielwert" bezeichnet) gegenüber dem Vorjahr zu senken. Bei Erreichen dieses Zielwerts beträgt die Tantieme 100.000.- EUR - in Worten: Euro einhunderttausend. Im Falle einer gegenüber dem Vorjahr unveränderten AFR oder im Falle eines tödlichen Unfalls entfällt diese Tantieme. Bei einer Verbesserung der AFR zwischen 0% und dem Zielwert wird die Tantieme linear anteilig berechnet. Bei Übererfüllung des Zielwerts erhöht sich die Tantieme linear bis zu einem Maximalwert von 150.000.- EUR - in Worten: Euro einhundertfünfzigtausend.

Die Tantieme für AFR wird unabhängig von der Zielerreichung der Tantieme gemäß dem ausgewiesenen Konzernergebnisses zahlbar, jedoch wird sie auf eine etwaige Negativtantieme angerechnet.

Die für ein Geschäftsjahr insgesamt ausgezahlte Tantieme kann das Dreifache des festen Gehalts gemäß § 4 Abs. (1) lit a) des Anstellungsvertrags nicht übersteigen. Ergibt die Berechnung der Tantieme einen höheren Betrag, so ist der das Dreifache des festen Gehalts übersteigende Betrag auf das jeweils folgende Geschäftsjahr vorzutragen (im Folgenden auch als "Vortragtantieme" bezeichnet). So vorgetragene Beträge sind bis zu ihrer jeweiligen Auszahlung wertgesichert nach dem von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI 2005). Dabei ist von der Indexzahl auszugehen, die für den Tag verlautbart wurde, an dem der vorstehend genannte Höchstbetrag der Auszahlung fällig war.

Die Gesamttantieme wird - sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird - im Jahr der über die Gewinnverteilung für das jeweilige Geschäftsjahr beschließenden Hauptversammlung in 14 (vierzehn) Teilbeträgen ausbezahlt (jeweils monatlich und zusätzlich im Juni und im Dezember im Voraus). Ein bei Ende des Dienstverhältnisses noch bestehender Vortrag von Tantiemen wird vier Wochen nach dem wirksamen Vertragsende ausbezahlt.

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Andritz AG published this content on 08 March 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 March 2023 06:46:05 UTC.