Medienmitteilung

Baar, 8. Februar - ALTIN AG (SIX: ALTN)

Der Verwaltungsrat der ALTIN AG informiert: Alpine Select AG und Absolute Invest AG (Aktionäre der ALTIN AG mit einer kombinierten Beteiligung an der ALTIN AG von 3'058'038 Aktien, entsprechend 88.65% des gesamten Aktienkapitals und der Stimmrechte) beantragen - unter Bezugnahme auf Artikel 699 Absatz 3 OR i.V.m. Artikel 9 Absatz 3 der Statuten der Altin AG, Baar - dass folgende Beschlussgegenstände resp. Anträge an der ordentlichen Generalversammlung 2017 behandelt werden:

Des Weiteren schlägt der Verwaltungsrat der Alpine Select AG dem Verwaltungsrat der ALTIN AG vor, in Fusionsgespräche einzutreten und/oder andere Lösungen für eine weitere zweckmässige Geschäftstätigkeit der Altin AG zu diskutieren. Dies vor dem Hintergrund, dass seiner Ansicht nach - und unter Berücksichtigung des im letzten Jahr erheblich verkleinerten Anlagevolumens - es weder für Alpine Select AG noch für die Minderheitsaktionäre der ALTIN AG zweckmässig und effizient sei, dass die ALTIN AG als eigenständige und kotierte Gesellschaft weiterhin geführt wird und besteht.

Der Verwaltungsrat der ALTIN AG wird die Anträge zur ordentlichen Generalversammlung 2017 der Alpine Select AG und Absolute Invest AG sowie die Einladung zu Fusionsgesprächen prüfen und zu gegebenen Zeitpunkt weiter informieren.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Thomas Amstutz
Tel. +41 (0)41 760 62 60
info@altin.ch

Medienmitteilung in PDF Format

Press Release in English

Altin AG veröffentlichte diesen Inhalt am 08 Februar 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 08 Februar 2017 17:51:07 UTC.

Originaldokumenthttp://www.altin.ch/news/2017/2016-02-08a

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/1F2370EA31DD964A9CC2F771718229558EB0F903