TÜBINGEN (dpa-AFX) - Im Streit um mögliche Negativzinsen für private Bankkunden verkündet das Landgericht Tübingen am Freitag (9.00 Uhr) seine Entscheidung. Im konkreten Fall geht es um eine Klage der Verbraucherzentrale gegen die Volksbank Reutlingen. Nach Ansicht der Richter hat die Angelegenheit wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber das Potenzial, letztlich am Bundesgerichtshof zu landen.

Die Bank hatte in einem Preisaushang mögliche Strafzinsen angekündigt. Die hat sie dann zwar nie verlangt und später auch wieder aus dem Aushang gestrichen. Eine Unterlassungserklärung wollte sie aber nicht unterschreiben - daraufhin zog die Verbraucherzentrale vor Gericht. Die Volksbank argumentiert, dass sie nicht für alle Zeiten ausschließen könne, dass Negativzinsen nötig würden, um wirtschaftlich gesund zu bleiben.

Bei der Verhandlung im Dezember hatten die Richter erkennen lassen, dass sie Negativzinsen bei neu angelegten Konten durchaus für zulässig, bei alten Verträgen hingegen für problematisch halten./eni/DP/he