* der Gesellschaft und der Notar, welcher die Niederschrift über die Hauptversammlung aufnimmt, sowie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zugegen sein. Eine Teilnahme vor Ort ist für die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nicht möglich. Die Hauptversammlung wird für alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten vollständig in Bild und Ton über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter der Internetadresse www.aixtron.com/hv
* übertragen werden (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 4.). Für andere
Personen als ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten wird die
Hauptversammlung bis zum Beginn der Beantwortung der eingereichten Fragen unter der
Internetadresse
www.aixtron.com/hv
in Bild- und Ton übertragen.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht im
Wege der Briefwahl elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice der
Gesellschaft unter der Internetadresse
www.aixtron.com/hv
sowie schriftlich ausüben (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5. und 6.).
Ferner besteht die Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit
der Ausübung des Stimmrechts nach Weisung zu betrauen (zu weiteren Einzelheiten siehe
nachfolgend unter 7.). Andere Möglichkeiten der Ausübung des Stimmrechts bestehen nicht.
Auf elektronischem Weg, d.h. über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft
* unter der Internetadresse
www.aixtron.com/hv
besteht bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den
Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung die Möglichkeit zur Ausübung des Stimmrechts
im Wege der elektronischen Briefwahl und zur elektronischen Beauftragung der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Für die schriftliche Ausübung des Stimmrechts
oder die schriftliche Beauftragung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
gelten aus organisatorischen Gründen kürzere Fristen (zu weiteren Einzelheiten siehe
nachfolgend unter 5. und 6.).
Fragen können von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten bis
einen Tag vor der Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice der
Gesellschaft unter der Internetadresse
* www.aixtron.com/hv
eingereicht werden (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 8.).
Etwaige Widersprüche zur Niederschrift des Notars gegen Beschlussfassungen der
Hauptversammlung können von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten, die das Stimmrecht
ausgeübt haben, während der Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice
der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.aixtron.com/hv
erklärt werden (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 9.).
Soweit nachstehend nicht anders ausgeführt, bestehen über die vorstehend genannten Rechte (einschl.
der Vorgaben für die Art und Weise ihrer Ausübung) keine weiteren versammlungsbezogenen ausübbaren
Aktionärsrechte; insbesondere besteht während der Hauptversammlung keine Möglichkeit zu Wortmeldungen
oder zur Stellung von Anträgen zur Tagesordnung oder zur Geschäftsordnung.
Anmeldung zur Hauptversammlung
Zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte sind nach der Satzung
unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im
Aktienregister eingetragen sind und sich entweder mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Formular oder
elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter der
Internetadresse
www.aixtron.com/hv
oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgend genannten Anmeldeadresse
bei der Gesellschaft angemeldet haben:
AIXTRON SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: +49 (89) 889 690 633 E-Mail: aixtron@better-orange.de
Der Anmeldebogen sowie die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
werden den Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung per Post oder - sofern sie sich für
den E-Mail-Versand registriert haben - per E-Mail übersandt. Der Anmeldebogen kann auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
heruntergeladen und zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE postalisch, per Fax
oder per E-Mail angefordert werden.
Die Anmeldefrist beträgt regulär sechs volle Tage. Daher wird jede Anmeldung akzeptiert, die
spätestens bis zum Ablauf des sechsten Tages vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des
12. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ
bei der Gesellschaft eingeht.
Für die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und damit für die Ausübung der Aktionärsrechte ist
der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Technisch
maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Technical Record Date) ist der Ablauf, d.h. 24:00 Uhr MESZ, des 12.
Mai 2021. Dies bedeutet, dass Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister in den sechs Tagen vor der
Hauptversammlung und am Tag der Hauptversammlung, d.h. in der Zeit vom 13. Mai 2021 bis einschließlich
dem 19. Mai 2021 nicht stattfinden. Bitte beachten Sie, dass die Aktien auch nach dem Technical Record
Date nicht gesperrt oder blockiert werden. Aktionäre können daher auch nach dem Technical Record Date
weiterhin frei über ihre Aktien verfügen.
Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung,
einschließlich der Beantwortung der eingereichten Fragen während der Hauptversammlung und der
Abstimmungen, in Bild und Ton live im passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter der
Internetadresse
www.aixtron.com/hv
übertragen. Die zur ordnungsgemäßen Anmeldung erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die
Aktionäre mit dem personalisierten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung zugeschickt. Aktionäre oder 4. Bevollmächtigte können unter Verwendung der persönlichen Zugangsdaten auf die Bild- und Tonübertragung
der gesamten Hauptversammlung zugreifen.
Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung
im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 2 AktG.
Für andere Personen als ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten wird die
Hauptversammlung bis zum Beginn der Beantwortung der eingereichten Fragen unter der Internetadresse
www.aixtron.com/hv
in Bild und Ton übertragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen Aktionärsbestände
berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt entweder elektronisch, d.h. unter Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.aixtron.com/hv
oder schriftlich, d.h. ausschließlich postalisch, an die oben genannte Anmeldeadresse der AIXTRON SE;
eine Stimmabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ist der am Tag der Hauptversammlung im
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April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)