Hauptversammlung am 27.07.2021 in Kultur- und Sporthalle Haibach, Zum Stadion 16, 63808 Haibach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Adler Modemärkte AG / Bekanntmachung der Einberufung zur            
Hauptversammlung                                                               
Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am    
27.07.2021 in Kultur- und Sporthalle Haibach, Zum Stadion 16, 63808 Haibach mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                          
                                                                               
07.07.2021 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
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Adler Modemärkte AG Haibach ISIN DE000A1H8MU2                                  
WKN A1H8MU Legal Entity Identifier (LEI): 529900US7E2EM894FT55                 
Insolvenzverfahren über das Vermögen der                                       
Adler Modemärkte AG, Industriestraße Ost 1-7, 63808 Haibach,                   
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 11581, 
('Gesellschaft" oder 'Schuldnerin") beim Amtsgericht Aschaffenburg,            
Aktenzeichen 651 IN 7/21 Ladung zum gerichtlichen Erörterungs- und             
Abstimmungstermin gem. § 235 Abs. 3 InsO über den von der Schuldnerin          
vorgelegten Insolvenzplan                                                      
am Dienstag, dem 27. Juli 2021, 09:00 Uhr,                                     
in                                                                             
Kultur- & Sporthalle Haibach                                                   
Zum Stadion 16                                                                 
63808 Haibach                                                                  
                                                                               
Sachwalter: Rechtsanwalt Tobias Wahl, L9, 11, 68161 Mannheim.                  
                                                                               
Über das Vermögen der Gesellschaft wurde mit Beschluss des zuständigen         
Amtsgerichts Aschaffenburg - Insolvenzgericht - ('Gericht") vom 1. Juli 2021   
das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet.            
                                                                               
Der Vorstand hat am 02. Juli 2021 einen Insolvenzplan bei dem Gericht          
eingereicht.                                                                   
                                                                               
Das Gericht hat die Vorprüfung abgeschlossen und am 05. Juli 2021 unter anderem
die folgenden verfahrensleitenden Verfügungen getroffen und Hinweise gegeben:  
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Termin zur                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger              
                                                                               
- Abstimmung über den Insolvenzplan                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
  wird bestimmt auf                                                            
                                                                               
  Dienstag, 27.07.2021, 09:00 Uhr, Kultur- und Sporthalle Haibach, Zum Stadion 
16, 63808 Haibach                                                              
                                                                               
  Hinweise:                                                                    
                                                                               
  In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige         
Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden. Es wird  
eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen von 10 Tagen bestimmt.                
                                                                               
  Es wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen eine         
Bestätigung des Insolvenzplans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer u.  
a. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll      
widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird durch das Amtsgericht Aschaffenburg
im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de)                                 
öffentlich bekannt gemacht.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Insolvenzplan ist gemäß § 235 Abs. 3 Satz 5 InsO auf der Internetseite der 
Schuldnerin unter                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
https://www.adlermode-unternehmen.com/investor-relations/insolvenzplan/        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es wird darauf hingewiesen, dass der Insolvenzplan grundsätzlich noch bis zum  
Ende des Erörterungstermins geändert werden                                    
und im Anschluss über den geänderten Insolvenzplan abgestimmt werden kann. Es  
ist beabsichtigt, im Insolvenzplan das Bezugsrecht                             
der Aktionäre auszuschließen und eine Barkapitalerhöhung durchzuführen.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweis gem. § 253 InsO:                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, mit dem der       
Insolvenzplan vom Gericht bestätigt wird, die sofortige                        
Beschwerde nach § 253 Abs. 2 und 3 InsO nur zulässig ist, wenn der             
Beschwerdeführer (a) dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin         
schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, (b) er gegen den Insolvenzplan
gestimmt hat und (c) er glaubhaft macht, dass                                  
er durch den Insolvenzplan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne    
einen Insolvenzplan stünde, und dass dieser Nachteil                           
nicht durch eine Zahlung aus Mitteln, die im gestaltenden Teil des             
Insolvenzplans für den Fall des Nachweises einer Schlechterstellung            
bereitgestellt werden, ausgeglichen werden kann.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan sind diejenigen Aktionäre 
- persönlich oder durch Bevollmächtigte (auf                                   
die Vorgaben § 79 ZPO wird hingewiesen) - berechtigt, die am Erörterungs- und  
Abstimmungstermin Aktionäre der Schuldnerin                                    
sind. Für die Ausübung von Stimmrechten ist daher der Aktienbestand zum        
Erörterungs- und Abstimmungstermin maßgeblich.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zum Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft und ihres Anteilsbesitzes haben die    
Aktionäre zu Beginn des Erörterungs- und Abstimmungstermins                    
an der gerichtlich überwachten Einlasskontrolle einen von ihrem depotführenden 
Institut in Textform (§126 b BGB) erstellten                                   
besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes (Depotauszug nebst Sperrvermerk,     
wonach die von dem jeweiligen Aktionär gehaltenen                              
Aktien bis zum Ende des Erörterungs- und Abstimmungstermins bei dem            
depotführenden Institut gesperrt gehalten werden) vorzulegen.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Aktionäre ist eine Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und         
Abstimmungstermin und zur Ausübung des Stimmrechts                             
im Abstimmungstermin nicht erforderlich.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden die      
Teilnehmer jedoch gebeten, der Gesellschaft unter                              
folgender Adresse                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Adler Modemärkte AG                                                            
                                                                               
c/o STP Solution GmbH                                                          
                                                                               
STPSInfo@stp-online.de                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
mitzuteilen, ob sie an dem Termin teilnehmen werden oder ob sie sich vertreten 
lassen (auf die Vorgaben des § 79 ZPO wird                                     
erneut hingewiesen).                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten   
zum Termin übersandt. Es wird darauf hingewiesen,                              
dass die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten sich bei der gerichtlich         
überwachten Eingangskontrolle persönlich auszuweisen                           
(Personalausweis oder Reisepass) haben. Sollte sich ein Teilnehmer vertreten   
lassen, ist eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung                               
vorzulegen (vgl. § 79 ZPO). Bei organschaftlichen Vertretern ist die Vorlage   
eines aktuellen Handelsregisterauszugs erforderlich.                           
Es ist zu beachten, dass es aufgrund der Eingangskontrolle zu erheblichen      
Wartezeiten kommen kann. Wir empfehlen daher rechtzeitiges                     
Erscheinen.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine Bewirtung von Teilnehmern auf Kosten der Schuldnerin ist nicht vorgesehen.
Bitte beachten Sie die am Termin gültigen                                      
Hygienevorschriften bzw. Corona-Schutzmaßnahmen.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Haibach, im Juli 2021                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Adler Modemärkte AG                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der VorstandTobias WahlRechtsanwalt und Sachwalter                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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07.07.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                                

Unternehmen: Adler Modemärkte AG                                                    

             Industriestraße Ost 1-7                                                

             63808 Haibach                                                          

             Deutschland                                                            

E-Mail:      STPSInfo@stp-online.de                                                 

Internet:    https://www.adlermode-unternehmen.com/investor-relations/insolvenzplan/

ISIN:        DE000A1H8MU2                                                           

WKN:         A1H8MU                                                                 







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1216370  07.07.2021