Telefónica im Dezember 2018 geltend gemachte Preiserhöhung im geprüften Zeitraum als unberechtigt an
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1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: Finales Schiedsgutachten sieht von Telefónica
im Dezember 2018 geltend gemachte Preiserhöhung im geprüften Zeitraum als
unberechtigt an
17.12.2020 / 18:35
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1&1 Drillisch AG: Finales Schiedsgutachten sieht von Telefónica im Dezember
2018 geltend gemachte Preiserhöhung im geprüften Zeitraum als unberechtigt an
Maintal, 17. Dezember 2020. 1&1 Drillisch hat heute das finale Schiedsgutachten
im Verfahren zur Überprüfung der von Telefónica im Dezember 2018 unter
Bezugnahme auf die Frequenzauktion 2015 vorgenommenen Preiserhöhung erhalten.
Der Schiedsgutachter bestätigt das Ergebnis und die Berechnungsmethode seines
Gutachtenentwurfs vom 8. Oktober 2020. Die von Telefónica im Dezember 2018
geltend gemachte Preisanpassung ist im geprüften Zeitraum (2016 bis 2020) in
voller Höhe unberechtigt und führt zu keiner Zahlungsverpflichtung von 1&1
Drillisch. Es sind nunmehr keine von Telefónica initiierten
Schiedsgutachterverfahren mehr anhängig.
Umgekehrt fordert 1&1 Drillisch in den Preisanpassungsverfahren 1, 2, 5 und 6
weiterhin rückwirkend von Telefónica erhebliche Reduktionen der
Vorleistungspreise des MBA MVNO-Vertrags. Diese Preisanpassungsverfahren können
nur zu einer Verbesserung der Einkaufskonditionen von 1&1 Drillisch führen,
nicht aber Zahlungsverpflichtungen seitens 1&1 Drillisch gegenüber Telefónica
begründen.
Maintal, 17. Dezember 2020
1&1 Drillisch AG
Der Vorstand
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derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der 1&1 Drillisch AG
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Mail: ir@1und1-drillisch.de
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