Deutsche Börse AG: Weitere Informationen bezüglich des potentiellen Zusammenschlusses unter Gleichen zwischen London Stock Exchange plc ('LSEG') und Deutsche Börse AG ('Deutsche Börse')

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

26.02.2016 09:03

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IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN

UNTERLIEGEN WÜRDEN

Deutsche Börse AG: Weitere Informationen bezüglich des potentiellen

Zusammenschlusses unter Gleichen zwischen London Stock Exchange plc

("LSEG") und Deutsche Börse AG ("Deutsche Börse")

In Ergänzung zu der Ankündigung vom 23. Februar 2016 haben die LSEG und die

Deutsche Börse untenstehend eine Zusammenfassung weiterer wesentlicher

Vertragsbestandteile aufgeführt, die sie hinsichtlich des potentiellen

Zusammenschlusses der LSEG und der Deutschen Börse ("Potentieller

Zusammenschluss") zu einer zusammengeschlossenen Gruppe (die

"Zusammengeschlossene Gruppe") vereinbart haben:

-Zusammengeschlossene Gruppe wird eine UK plc mit Sitz in London

-LSEG in London und Deutsche Börse in Frankfurt werden dazwischen

geschaltete Tochtergesellschaften der Zusammengeschlossenen Gruppe

-Die Zusammengeschlossene Gruppe wird Hauptsitze in London und Frankfurt

haben

-Die zusammengeschlossene Gruppe soll im Premium-Segment der London Stock

Exchange und im Premium-Segment der Frankfurter Börse notieren;

-Es wird eine ausgewogene Governance-Struktur des Boards der

Zusammengeschlossenen Gruppe festgelegt, das zu gleichen Teilen aus

Vertretern der Deutschen Börse und der LSEG bestehen soll:

+Donald Brydon als Chairman;

+Joachim Faber als stellvertretender Chairman und Senior Independent

Director;

+Carsten Kengeter als CEO and Executive Director;

+David Warren as CFO and Executive Director.

-Es wurde ein gemeinsames Beratungsgremium ("Referendumsausschuss")

eingesetzt, das die Auswirkungen des Referendums der britischen

Wählerschaft hinsichtlich der EU-Mitgliedschaft Großbritanniens abschätzen

soll.

Weitere wesentliche Bedingungen

Der potentielle Zusammenschluss soll als ein Zusammenschluss unter Gleichen

im Wege eines Aktientauschs unter einer neuen Holdinggesellschaft

strukturiert werden. LSEG in London und Deutsche Börse in Frankfurt sollen

Zwischenholding-Gesellschaften der zusammengeschlossenen Gruppe werden. Der

existierende regulatorische Rahmen aller regulierten Einheiten innerhalb

der Zusammengeschlossenen Gruppe würde unverändert beibehalten werden,

unter Vorbehalt von üblichen und finalen behördlichen Genehmigungen.

Die Zusammengeschlossene Gruppe strebt Börsennotierungen im Premium-Segment

der Londoner Börse und im Prime Standard der Frankfurter Börse an. Es wird

erwartet, dass die Aktien der Zusammengeschlossenen Gruppe die Kriterien

für die Aufnahme in den EuroStoxx, den DAX und die FTSE Russell Index Serie

erfüllen.

Die Zusammengeschlossene Gruppe soll zwei Hauptsitze in London und

Frankfurt haben, mit einer effizienten Verteilung von Zentralfunktionen an

beiden Standorten. Die Zusammengeschlossene Gruppe soll von einem

gemeinsamen Board gelenkt werden, das zur gleichen Anzahl aus Vertretern

der LSEG und der Deutschen Börse bestehen soll. Konstituierung erfolgt nach

dem UK Corporate Governance Code. Nach Abschluss würde Donald Brydon,

Chairman der LSEG, Chairman der Zusammengeschlossenen Gruppe werden.

Joachim Faber, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Börse, soll

stellvertretender Chairman des Gremiums und Senior Independent Director der

Zusammengeschlossenen Gruppe werden. Carsten Kengeter, CEO der Deutschen

Börse, würde die Rolle des CEO und Executive Director der

Zusammengeschlossenen Gruppe übernehmen. David Warren, CFO der LSEG, soll

die Rolle des CFO und Executive Director der Zusammengeschlossenen Gruppe

übernehmen.

Sobald die Transaktion vollzogen ist wird Xavier Rolet von seiner Aufgabe

als CEO der LSEG zurücktreten. Donald Brydon, Chairman der LSEG, sagte:

"Xavier ist der Architekt der beträchtlichen Wertsteigerung der LSEG. Er

hat sich entschieden, sein Amt aufzugeben, um die erfolgreiche Gründung der

neuen Gruppe zu unterstützen. Das Board der LSEG ist Xavier für diesen

Schritt sehr dankbar. Er zeigt erneut, dass Xaviers Fokus ausschließlich an

den Interessen der Aktionäre und Kunden ausgerichtet ist. Das Board hat

seine Entscheidung angenommen. Xavier hat zugesagt, dem Board weiterhin bei

der effektiven Umsetzung der Transaktion zur Verfügung zu stehen. Open

Access ist der Kern des europäischen Regelwerks für den Wertpapiermarkt,

und das Board geht davon aus, dass die Chancen der Wertsteigerung, die

dieser Merger bietet, stets im Zeichen von Xavier Rolets Errungenschaften

steht."

Überzeugende strategische Beweggründe

Die Boards sind der Auffassung, dass der Potentielle Zusammenschluss den

beiden Unternehmen eine attraktive Möglichkeit bietet, sich gegenseitig in

einem branchenprägenden Zusammenschluss zu stärken und eine in Europa

ansässige, führende globale Marktinfrastruktur-Gruppe zu schaffen. Der

Zusammenschluss der komplementären Wachstumsstrategien, Produkte,

Dienstleistungen und globalen Präsenz der LSEG und der Deutschen Börse

solle es ermöglichen, Kunden weltweit ein Komplett-Angebot anzubieten.

Die Boards sind darüber hinaus der Auffassung, dass der potentielle

Zusammenschluss ihren Kunden erhebliche Vorteile bieten würde. Die

Verbindung der Londoner und Frankfurter Börsen würde eine Liquiditätsbrücke

schaffen, die das Angebot an Wertpapieren verbreitern und somit in dem sich

abzeichnenden regulatorischen Umfeld Nutzen für alle Marktteilnehmer

schaffen würde. Darüber hinaus plant die Zusammengeschlossene Gruppe die

Einführung von Cross-Margining zwischen börsennotierten und OTC-Derivaten.

Dies führt zu Kapitalkosteneinsparungen und zu reduzierten

Margin-Anforderungen.

Die Zusammengeschlossene Gruppe wäre zentral auf Kundennutzen ausgerichtet

und in einer idealen Position, um ihren Kunden beim Umgang mit dem sich

abzeichnenden regulatorischen Umfeld zu helfen. Das gesamte Service-Angebot

der Zusammengeschlossenen Gruppe umfasst sehr liquide und transparente

Handelsmärkte, Clearing-Lösungen von führenden Clearing-Häusern und Risk

and Balance Sheet Management-Möglichkeiten (inkl. Collateral Management

Funktionen) sowie umfassende regulatorische Reporting-Lösungen basieren.

Die Boards gehen davon aus, dass die Zusammengeschlossene Gruppe in der

Lage wäre, substantielle Kostensynergien zu erzielen, v.a. durch den

Wegfall von Dopplungen im Bereich von Technologien und Betriebsabläufen

über alle Geschäftsbereiche, Unternehmensdienstleistungen und

Support-Funktionen hinweg, unter Berücksichtigung der jeweiligen Stärken

der beiden Unternehmen. Die Parteien erwarten, dass die Auswirkungen der

Synergierealisierung in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den zwei

Unternehmen verteilt werden.

Darüber hinaus glauben die Boards, dass ein Zusammenschluss erhebliche

Möglichkeiten für Umsatzsynergien bieten würde. Ein gemeinsames Unternehmen

könnte sowohl bestehende als auch neue, innovative Produkte und

Dienstleistungen für Banken und Investmentgesellschaften durch ein

erweitertes globales Netzwerk an neue und bestehende Kunden vertreiben.

Weitere Informationen zu Synergien werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Referendumsausschuss

LSEG und Deutsche Börse haben mit ihren zuständigen Aufsichtsbehörden sowie

mit den Regierungen in Großbritannien, Deutschland, Frankreich und Italien

Gespräche über den Potentiellen Zusammenschluss aufgenommen.

Die Parteien gehen davon aus, dass bestehende regulatorische und politische

Strukturen der EU in Kraft bleiben. Es wird erwartet, dass die Transaktion

das Potenzial der Kapitalmarktunion umfangreich optimiert und davon

profitiert. Die Parteien wissen, dass eine Entscheidung der Wählerschaft

von Großbritannien über das Verlassen der Europäischen Union

("Exit-Entscheidung") ein Risiko für das Projekt darstellt.

Die global wettbewerbsfähige Börse würde den 23 Millionen kleinen und

mittelständischen Unternehmen sowie den Blue-Chip-Unternehmen der

Europäischen Union den Zugang zu einer günstigen Eigen- und

Fremdfinanzierung wesentlich erleichtern, die sie für ihr Wachstum

benötigen, was wiederum nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Investitionen und

die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen von Morgen ankurbeln kann.

Da es unmöglich ist, die Szenarien, mit denen die Zusammengeschlossene

Gruppe im Falle einer "Exit-Entscheidung" konfrontiert sein wird, heute

abzubilden, haben die zwei Boards einen Referendumsausschuss gebildet, um

Empfehlungen bzgl. der Auswirkungen einer solchen Entscheidung zu

erarbeiten und zu geben.

LSEG und Deutsche Börse glauben, dass ein Potentieller Zusammenschluss gute

Voraussetzungen für die weltweite Betreuung von Kunden schaffen würde,

unabhängig vom Ergebnis der Abstimmung der Wählerschaft in Großbritannien

über die EU-Mitgliedschaft von Großbritannien (das "Referendum"), auch wenn

dies das Volumen oder die Art der Geschäftstätigkeit in den verschiedenen

Finanzzentren, die von der Zusammengeschlossenen Gruppe bedient werden,

beeinflussen kann. Somit wäre das Ergebnis des Referendums keine Bedingung

für den potentiellen Zusammenschluss.

Weitere Bestandteile eines potentiellen Zusammenschlusses

Weitere Vertragsbestandteile eines potentiellen Zusammenschlusses sind

Gegenstand fortlaufender Gespräche zwischen den Parteien.

Weitere Details zu diesen zusammenfassend dargestellten Bedingungen werden

gemäß Regel 2.7 des Codes in Ankündigungen zur Verfügung gestellt und/oder

in Dokumenten, die Aktionären der LSEG und der Deutschen Börse in

Zusammenhang mit dem potentiellen Zusammenschluss zugesendet werden.

Die formelle Ankündigung des potentiellen Zusammenschlusses steht unter

anderem unter dem Vorbehalt, dass eine Einigung über die Bedingungen des

potentiellen Zusammenschlusses erzielt wird, die marktübliche Due Diligence

zur Zufriedenheit verläuft und die finale Zustimmung durch die Boards. Die

Parteien behalten sich das Recht vor, (a) auf diese Vorbedingungen zu

verzichten (gänzlich oder zum Teil), und/oder (b), vorbehaltlich der

Zustimmung der jeweils anderen Partei, Vertragsbestandteile, die in dieser

Mitteilung aufgeführt sind, zu verändern, auch wenn derzeit keine Revision

erwartet wird.

Die finanziellen Bedingungen des potentiellen Zusammenschlusses wie in der

Ankündigung vom 23. Februar 2016 dargelegt und die Vorbehalte gegenüber

diesen Bedingungen bleiben wie zuvor erwähnt erhalten.

Die Beschreibung weiterer wesentlicher Bedingungen des potentiellen

Zusammenschlusses in dieser Ankündigung ist eine Zusammenfassung solcher

Bedingungen. Weitere Details zu diesen zusammenfassend dargestellten

Bedingungen werden gemäß Regel 2.7 des Codes in Ankündigungen zur Verfügung

gestellt und/oder in Dokumenten, die Aktionären der LSEG und der Deutschen

Börse in Zusammenhang mit dem Potentiellen Zusammenschluss zugesendet

werden.

Es ist nicht sicher, ob es letztlich zum Vollzug einer Transaktion kommt.

In jedem Fall steht die Transaktion unter dem Vorbehalt regulatorischer

Genehmigungen, der Annahme des Angebots durch die Aktionäre der Deutsche

Börse, der Zustimmung der Aktionäre der LSE sowie weiterer üblicher

Bedingungen.

Entsprechend Regel 2.6(a) des Codes ist die Deutsche Börse verpflichtet,

bis spätestens 17 Uhr am 22. März 2016 eine der folgenden Maßnahmen zu

ergreifen: (i) Ankündigung der festen Absicht, ein Übernahmeangebot für LSE

nach Maßgabe der Regel 2.7 des Codes zu unterbreiten; oder (ii)

Ankündigung, dass die Abgabe eines Angebots für LSE nicht beabsichtigt ist,

in welchem Fall die Ankündigung als ein Statement behandelt wird, für das

Regel 2.8 des Codes gilt. Die Deadline kann unter Zustimmung des Panels

entsprechend der Regel 2.6(c) des Codes verlängert werden.

Diese Erklärung wurde mit Zustimmung der LSEG und der Deutschen Börse

bekannt gegeben.

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Die vorliegende Veröffentlichung ist nicht für die direkte oder indirekte

Verbreitung in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika

(einschließlich seiner Gebiete und Besitzungen, eines Bundesstaats oder des

Districts of Columbia) bestimmt. Die vorliegende Veröffentlichung stellt

weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar.

Die neuen Aktien, auf welche diese Veröffentlichung Bezug nimmt, wurden

nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 oder nach dem

Wertpapierrecht eines anderen Bundesstaates oder anderer Jurisdiktion der

Vereinigten Staaten von Amerika eingetragen. Dementsprechend dürfen die

neuen Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika weder unmittelbar noch

mittelbar zum Kauf angeboten, veräußert, wiederveräußert, geliefert,

verteilt oder anderweitig übertragen werden, sofern nicht eine vorherige

Registrierung nach dem U.S. Securities Act von 1933 erfolgt oder ein

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