KARLSRUHE (AFP)--Die im Frühjahr dieses Jahres angeordneten Schulschließungen sind nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts angesichts der damaligen Lage zulässig gewesen. Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Schulschließungen wiesen die Karlsruher Richter in einem Beschluss zurück. Gleichzeitig erkannten die Richter aber erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung an. Die Schulschließungen hätten auf schwerwiegende Weise in dieses Recht eingegriffen. (Az. 1 BvR 971/21 u.a.)

Bei der Entscheidung, dass die Schulschließungen dennoch rechtens waren, berücksichtigte das Bundesverfassungsgericht einige konkrete politische Rahmenbedingungen. So hätten dem Recht auf Schule "überragende Gemeinwohlbelange" in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit gegenübergestanden. So habe die Impfkampagne im April dieses Jahres erst begonnen.

Außerdem seien Schulschließungen erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 zulässig gewesen. Zudem seien die Bundesländer verfassungsrechtlich verpflichtet gewesen, wegfallenden Präsenzunterricht auch während der Geltung der Bundesnotbremse durch Distanzunterricht zu ersetzen.

Wie das Bundesverfassungsgericht weiter entschied, sprach auch die Befristung der Schulschließungen auf gut zwei Monate für ihre Zulässigkeit. So sei gewährleistet gewesen, dass der Schutz von Leben und Gesundheit nicht durch Impffortschritte an Dringlichkeit verliere. Außerdem habe der Bund bereits vor der Verabschiedung der Bundesnotbremse Vorkehrungen getroffen, Schüler in Zukunft möglichst nicht mehr derart zu belasten.

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November 30, 2021 03:55 ET (08:55 GMT)