Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich nach den jüngsten Beschlüssen von Bund und Ländern auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Das gaben beide Ministerien in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt. Damit erhielten Unternehmen Sicherheit und Unterstützung, wenn sie weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen litten. Konkret wird die bisherige Überbrückungshilfe III Plus laut den Angaben im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten demnach weiterhin die Erstattung von Fixkosten.

Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein durch Corona bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung sollen im Rahmen der Corona-Pandemie von Schließungen betroffene Unternehmen einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Dadurch sollen insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind, eine erweiterte Förderung erhalten.

Zudem werden laut den Angaben insgesamt die beihilferechtlichen Höchstgrenzen um 2,5 Millionen Euro erhöht. Damit seien maximal über alle Programme hinweg 54,5 Millionen Euro Förderung pro Unternehmen und Unternehmensverbund möglich. Der maximale monatliche Förderbetrag liegt weiterhin bei 10 Millionen Euro. Unternehmen, die pandemiebedingt besonders schwer von Schließungen betroffen sind, erhalten außerdem einen zusätzlichen modifizierten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung. Weisen sie durchschnittlich im Dezember 2021 und Januar 2022 einen durch Corona bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent auf, können sie in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung erhalten.

Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss 50 Prozent. Sie müssen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 nachweisen. Ebenfalls fortgeführt werde die Neustarthilfe für Soloselbständige, mit der diese pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten können, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum laut den Ministerien bis zu 4.500 Euro.

Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die bundeseigene Förderbank KfW zudem die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022 und erhöhen erneut die Kreditobergrenzen. Dadurch stehe das großvolumige KfW- Sonderprogramm weiterhin Unternehmen aller Größen und Branchen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarfs zur Verfügung. Dabei sollen künftig deutlich höhere maximale Kreditbeträge für Kleinbeihilfen gelten. Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen laut den Angaben künftig für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Millionen und für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Millionen Euro. Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sind es 850.000 Euro

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December 02, 2021 11:51 ET (16:51 GMT)