BGH kippt Urteil zu PKV-Beitragserhöhungen / So können Versicherte
trotzdem Rückzahlungen erhalten (FOTO)
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   Köln (ots) - 
   Die BGH-Richter stellten fest, dass Beitragserhöhungen unwirksam 
sein können, wenn sie unzureichend begründet sind. Daher dürfen 
zahlreiche Versicherte weiter auf eine Erstattung zu viel gezahlter 
Beiträge hoffen. Die Überprüfungspraxis der Treuhänder hatte der BGH 
jedoch nicht zu beanstanden und gab den Versicherungsunternehmen 
insoweit Grund zum Aufatmen.

   Gerichte beklagen: Beitragserhöhungen oft unzulänglich begründet

   "Die Treuhänderfrage ist vom BGH unbefriedigend beantwortet 
worden. Für die Erfolgsaussichten einer Rückforderung ändert dies 
jedoch nur wenig. Denn die Beitragserhöhungen der großen Versicherer 
waren in aller Regel nicht ordnungsgemäß begründet. Dies haben 
inzwischen mehrere Gerichte festgestellt.", so Ilja Ruvinskij, 
Rechtsanwalt und Partner der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei,
der die Verhandlung vor Ort beobachtete. Die aktuelle Praxis stelle 
einen Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz dar. Damit haben 
sich schon mehrere Landgerichte auseinandergesetzt. In zahlreichen 
Verfahren wurde den Versicherten ein Rückzahlungsanspruch in 
vierstelliger Höhe zugesprochen. "Die Privaten Krankenversicherer 
umgehen eine ordentliche Begründung meist mit formelhaften 
Ausführungen. Tatsächlich aber muss der Kunde verstehen, warum sich 
seine Beiträge erhöhen.", so Ruvinskij. Also gibt es für 
Privatversicherte nicht nur die Möglichkeit, eine hohe Rückzahlung zu
erhalten, sondern auch ihre zukünftigen Beiträge zu senken und diese 
Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

   Gerichte dürfen fragwürdige Treuhänderpraxis nicht untersuchen

   Eine andere zentrale Frage wurde im Prozess nicht beantwortet: die
skandalöse Praxis der Treuhänder, die jede Beitragserhöhung absegnen 
müssen. Denn wie kann ein Treuhänder das Unternehmen unabhängig 
prüfen - obwohl er von eben diesem Unternehmen jahrelang den Großteil
seiner Einkünfte bezieht? Der BGH entschied, dass diese Frage nicht 
durch die Gerichte zu beantworten sei. Stattdessen sei für die 
Überprüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders ausschließlich die 
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 
verantwortlich.

OTS:              KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
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Pressekontakt:
Herr Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
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