FRANKFURT (awp international) - Unmittelbar vor der ersten Arbeitsgerichtsverhandlung zu dem ab Mittwoch geplanten Lokführerstreik hat sich GDL-Chef Claus Weselsky optimistisch gezeigt. "Wir setzen darauf, dass das Recht auf unserer Seite ist. Wir haben rechtmässig Forderungen erhoben, wir haben rechtmässig alle Tarifverträge gekündigt und sind der festen Überzeugung, dass wir auch dieses Mal vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen", sagte er am Montag in Frankfurt. "Die Durchführung eines dreitägigen Streiks ist bestimmt nicht unverhältnismässig."

Die Bahn werde auch mit ihrer Feststellungsklage scheitern, der Lokführergewerkschaft die Tariffähigkeit abzusprechen, weil sie über die Genossenschaft Fair Train selbst als Arbeitgeber auftrete. Beides sei sauber voneinander getrennt, betonte Weselsky. Es gebe keine Weisungsbefugnis der GDL gegenüber der Genossenschaft. Die Bahn verknüpfe diese Materie unzulässigerweise mit dem Verfahren gegen den Streik.

Hier will das Arbeitsgericht Frankfurt noch am Montag über eine Einstweilige Verfügung entscheiden. Dagegen ist auch noch eine Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich, sodass frühestens am Dienstag feststehen dürfte, ob der Streik stattfinden kann. Der GDL-Chef sicherte zu, sich an die Beschlüsse zu halten.

Die Lokführergewerkschaft GDL will im Personenverkehr von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, streiken - in einer Woche, in der im Strassenverkehr wegen der Bauernproteste starke Behinderungen erwartet werden. Darauf könne man keine Rücksicht nehmen, sagte Weselsky. "Dann finden wir nie einen Termin, an dem wir ordentlich streiken können." Mit dem Arbeitskampf will die Gewerkschaft den Druck im Tarifstreit erhöhen, in dem es um Geld, aber auch um kürzere Arbeitszeiten für Schichtarbeiter bei vollem Lohnausgleich geht. Das lehnt die Bahn ab./ceb/DP/mis