Brüssel, 12. September 2018

Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen vorgelegt, mit denen die Zusammenarbeit zwischen multilateralen und nationalen Akteuren in der Entwicklungshilfe verbessert sowie die europäische Finanzarchitektur einschließlich ihrer Governance gestärkt und effizienter gestaltet werden soll, ohne die Vielfalt am Markt zu beeinträchtigen. Indem sie für eine stärkere politische Steuerung sorgt, will die Kommission gewährleisten, dass öffentliche Mittel sinnvoll ausgegeben werden. Ferner soll die EU dafür gerüstet sein, ihre Ziele im Hinblick auf Investitionen in Drittländern zu verwirklichen und dem Anspruch des neu vorgeschlagenen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit im nächsten Haushaltszeitraum gerecht zu werden.

Warum brauchen wir eine bessere Architektur für Investitionen außerhalb der EU?

Die EU muss auf immer komplexere Probleme in der Welt reagieren, die von Konflikten und Migration bis zu Klimawandel und demografischen Veränderungen reichen. Um diese Probleme anzugehen, muss die Entwicklungsfinanzierung so effizient wie möglich gestaltet werden, indem auf eine Kombination öffentlicher und privater Finanzierungsquellen zurückgegriffen wird.

Derzeit werden die Ressourcen nicht immer auf die effektivste Weise eingesetzt. Von der Union unterstützte Investitionen in Drittländern sollten in erster Linie der Finanzierung nachhaltiger Entwicklung in unseren Partnerländern dienen. Gleichzeitig sollten sie im langfristigen Interesse sowohl des begünstigten Partnerlands als auch der EU liegen und dabei zwischen beiden Seiten dauerhafte, vertiefte Wirtschaftsbeziehungen voranbringen. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass Projekte nicht nur aus kurzfristigen Überlegungen heraus vorangetrieben werden, sondern für das Partnerland und die EU unter langfristigen strategischen Gesichtspunkten von Vorteil sind.

Investitionsentscheidungen sollten im Rahmen einer stärkeren Koordinierung getroffen werden: Derzeit führen die Europäische Investitionsbank (EIB) als die Bank der EU, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) sowie nationale und regionale Akteure in der Entwicklungspolitik ihre Tätigkeiten meist unabhängig voneinander durch, was wiederum die Fähigkeit der EU zur Verfolgung ihrer Ziele im auswärtigen Bereich schwächen kann. Eine Möglichkeit, die Kohärenz zu erhöhen, bestünde in der Einrichtung einer Plattform für Investitionen in Drittländern innerhalb des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Darunter könnten sämtliche bestehenden Instrumente des EU-Haushalts für Investitionen dieser Art zusammengefasst werden.

Wie würde die neue einheitliche Plattform für Investitionen in Drittländern funktionieren?

Die Kommission und die Mitgliedstaaten würden die sektoralen und geografischen Prioritäten festlegen und unabhängige Experten die Risikobewertungen der Programme und Projekte durchführen. Die EIB, Partner der EU in Investitionsangelegenheiten, und andere Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen hätten Zugang zur EU-Garantie und könnten so vor Ort den höchsten Mehrwert erbringen. Die Kommission wäre für die Prüfung der Umsetzung der Vorgaben bei den Projekten und die allgemeine Verwaltung der Verwendung der EU-Garantie zuständig, würde aber keine Bankgeschäfte vornehmen. Die Europäische Kommission beabsichtigt nicht, als Entwicklungsbank zu fungieren, wird aber weiterhin ihre Ressourcen und Fachkenntnisse dazu verwenden, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Richtung des auswärtigen Handelns der EU zu bestimmen.

Ausbau der Finanzarchitektur für die Investitionen der Europäischen Union in Drittländern

Wer würde die Projekte für die EU-Garantie auswählen?

Die Kommission würde in Absprache mit den Mitgliedstaaten die besten Vorhaben ermitteln. Eine Gruppe unabhängiger Experten würde dann die Projekte einer Risikobewertung unterziehen. Diese Experten könnten aufgrund einer Ausschreibung im Privatsektor ausgewählt werden und als externe Berater arbeiten, oder sie würden von den EU- oder nationalen Entwicklungshilfeinstitutionen entsandt. Die Kommission wäre für die Prüfung der Umsetzung der Vorgaben bei den Projekten und die Verwaltung der Verwendung der EU-Garantie zuständig.

Welche Art von Vorhaben oder Unternehmen sollte die EU außerhalb der Union finanzieren?

Die EU sollte weiterhin Projekte und Unternehmen außerhalb der EU finanzieren, die in strategisch wichtigen Bereichen wie Energie und Konnektivität, Digitales oder Umweltschutz tätig sind, und außerdem kleinen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen ermöglichen sowie insbesondere jungen Menschen Aussichten auf einen Arbeitsplatz eröffnen.

Ein aktuelles Beispiel für ein im Rahmen der Investitionsoffensive für Drittländer genehmigtes Garantieprogramm ist NASIRA, eine Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis. Mit einem EU-Beitrag von 75 Mio. EUR sollen Investitionen von insgesamt bis zu 1 Mrd. EUR zugunsten von Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen in Subsahara-Afrika mobilisiert werden. Unter Führung der niederländischen Entwicklungsbank soll das Programm kreditmäßig unterversorgten Unternehmern zugutekommen, für die es derzeit schwierig ist, sich Geld zu erschwinglichen Zinsen zu leihen, beispielsweise Binnenvertriebene, Flüchtlinge, Rückkehrer, Frauen oder Jugendliche.

Worin liegt der Vorteil, anderen Institutionen Zugang zur EU-Haushaltsgarantie zu verschaffen?

Indem über die EIB hinaus anderen Institutionen unmittelbarer Zugang zur EU-Haushaltsgarantie gewährt wird, können sich mehr Akteure in der Entwicklungshilfepolitik, die über ortsbezogene einschlägige Sachkenntnis in einem bestimmten Sektor oder geografischen Gebiet verfügen, die Garantie zunutze machen, um ein Vorhaben zu finanzieren. Als Bank der EU würde die EIB nach wie vor eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Garantie spielen.

Wie hoch ist der Investitionsbedarf in Afrika und in den Entwicklungsländern im weiteren Sinne?

Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sind zur Umsetzung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung jährlich 3 bis 4 Billionen EUR erforderlich. Davon deckt die öffentliche Entwicklungshilfe lediglich 4-5 % ab. Eine wesentliche Herausforderung liegt in Afrika, da dort Armut weitverbreitet ist und angesichts des Bevölkerungswachstums jährlich mindestens 18 Mio. Arbeitsplätze geschaffen werden müssen. Der Investitionsbedarf ist in vielen Schlüsselsektoren erheblich, wie die nachstehenden Beispiele zeigen:

  • In Subsahara-Afrika, das die überwiegende Mehrheit der Arbeitsplätze auf dem Kontinent stellt, beläuft sich die Finanzierungslücke bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Schätzungen zufolge auf jährlich rund 125-150 Mrd. EUR.
  • Bei der Anpassung an den Klimawandel werden die Kosten für die kommenden 10 bis 20 Jahre auf jährlich 18 bis 27 Mrd. EUR geschätzt.
  • Im Energiesektor beträgt der Investitionsbedarf laut Schätzungen jährlich rund 35 Mrd. EUR.

Des Weiteren werden mehr Investitionen auch in den Bereichen Landwirtschaft, ländliche Infrastruktur, Verkehr, soziale Infrastruktur, Bildung, Digitales sowie Wasser und Sanitärversorgung benötigt.

Was sind die neuesten Ergebnisse und nächsten Schritte bezüglich der Investitionsoffensive für Drittländer (EIP)?

Ein knappes Jahr nach dem offiziellen Start der EIP ist die EU auf gutem Wege, ihren Plan umzusetzen, mit einem EU-Beitrag von 4,1 Mrd. EUR weitere 44 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Investitionen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu mobilisieren. Dieses Investitionsvolumen könnte sich im Rahmen der Offensive mit entsprechenden Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten und aus anderen Quellen auf 88 Mrd. EUR verdoppeln.

Am 10. Juli fasste die EU den wegweisenden Beschluss, einem Paket von Investitionsprogrammen 800 Mio. EUR aus der Garantie des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung zuzuweisen. Dadurch dürften öffentliche und private Investitionen in Höhe von 8 bis 9 Mrd. EUR mobilisiert werden. Mit diesen Programmen werden Investitionen in verschiedenen Bereichen erfasst: Finanzierungen für kleine Unternehmen, auch in der Landwirtschaft, nachhaltige Städte, nachhaltige Energie und Konnektivität sowie Zugang zum Internet und zu digitalen Diensten.

Bereits zuvor waren 1,6 Mrd. EUR für Mischfinanzierungen (Kombination von öffentlichen Zuschüssen und Darlehen) zur Verfügung gestellt worden, mit denen bis zu 14,6 Mrd. EUR mobilisiert werden sollen. Insgesamt dürfte die EIP also bisher mehr als 22 Mrd. EUR an privaten und öffentlichen Investitionen auslösen. Auf diese Weise wird zu dringend benötigten Investitionen in die nachhaltige Entwicklung und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze vor allem in Afrika beigetragen.

Wann ist damit zu rechnen, dass Rat und Parlament bezüglich des 'Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit' eine Einigung erzielen?

Die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament über den Vorschlag der Kommission für ein Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit im Rahmen des nächsten MFR haben begonnen. Die Europäische Kommission hat stets zu einer zügigen Einigung über den langfristigen EU-Haushalt und die zugehörigen sektoralen Vorschläge aufgerufen, damit gewährleistet ist, dass die EU-Fonds baldmöglichst Ergebnisse vor Ort vorweisen. Dies ist entscheidend, wenn es die EU mit der Förderung von Stabilität und nachhaltiger Entwicklung in Europas Nachbarschaft und der Welt ernst meint.

Weiterführende Informationen

Pressemitteilung: Lage der Union 2018: Kommission legt Plan für eine effizientere Finanzarchitektur für Investitionen außerhalb der EU vor

Mitteilung: 'Auf dem Weg zu einer effizienteren Finanzarchitektur für Investitionen außerhalb der Europäischen Union '

Mitteilung: 'Eine neue afrikanisch-europäische Allianz für nachhaltige Investitionen und Beschäftigung'

Website der Investitionsoffensive für Drittländer

Präsident Junckers Rede zur Lage der Union 2018

Europäischen Union veröffentlichte diesen Inhalt am 12 September 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 12 September 2018 10:53:05 UTC.

Originaldokumenthttp://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-5710_de.htm

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