KARLSRUHE/BREMEN (dpa-AFX) - Das Verbot für Atomtransporte über Bremer Häfen verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung für nichtig, weil der Freien Hansestadt Bremen die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass eines solchen Umschlagverbots fehle. Diese habe für die friedliche Nutzung der Kernenergie allein der Bund, teilte das oberste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit (Az. 2 BvL 2/15).

Das Verwaltungsgericht Bremen hatte sich 2015 mit der Frage an das Verfassungsgericht gewandt, ob die Bremer Regelung gegen das Grundgesetz und das sogenannte Prinzip der Bundestreue verstoße, das eine Umgehung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch Landesrecht verbietet. Geklagt hatten drei vom Verbot betroffene Unternehmen./kre/DP/mis