Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestags-Finanzausschuss hat das Fondsstandortgesetz beschlossen, das Verbesserungen bei der Digitalisierung der Fondsaufsicht und der steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen an Start-ups vorsieht. Das gaben Unions-Finanzsprecherin Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Fritz Güntzler (beide CDU) bekannt. Mit dem von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) erarbeiteten Gesetz, das das Bundestagsplenum am Donnerstagabend beschließen will, sollen künftig Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steuerlich gefördert werden.

"Heute ist ein guter Tag für den deutschen Start-up-Standort: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Start-ups müssen übertragene Unternehmensbeteiligungen an diesen künftig nicht mehr im Jahr der Übertragung versteuern", erklärte Tillmann. Die Besteuerung erfolge erst im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zwölf Jahren. Bis zu einem Wert von jährlich 1.440 Euro könnten Unternehmensbeteiligungen sogar gänzlich steuerfrei übertragen werden. Daneben sei der Anwendungskreis der betroffenen Unternehmen ausgeweitet worden. Entgegen dem Regierungsentwurf könnten nun auch zwölf Jahre alte Unternehmen von der Regelung profitieren.

Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, die Umsatzsteuerbefreiung auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds auszudehnen. Um die Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu erhöhen, soll zudem der steuerfreie Höchstbetrag von derzeit 360 Euro auf 720 Euro angehoben werden. Insbesondere für Beschäftigte von Start-up-Unternehmen wird in das Einkommensteuergesetz eine Regelung aufgenommen, nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden.

Die Wirtschaft und Experten haben allerdings bereits Nachbesserungen angemahnt, und auch aus der Opposition ist scharfe Kritik an den Plänen gekommen. Besonders der Bundesverband Deutsche Startups ging hart mit den neuen Regelungen ins Gericht. "Trotz Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren bringen die neuen Regelungen nicht die dringend notwendigen positiven Änderungen für den deutschen Start-up-Standort", erklärte der Verband.

"Wir haben auf eine wirksame Wachstumsspritze für Start-ups gesetzt, erhalten haben wir einen schön lackierten Placebo", sagte Verbandspräsident Christian Miele. Auf die Vergabe von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups werde das Gesetz in der Praxis wohl leider kaum Auswirkungen haben. Das Thema Mitarbeiterbeteiligungen müsse deshalb in der nächsten Legislatur noch einmal neu angegangen werden. Die Union zeigte sich dafür offen.

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April 21, 2021 08:44 ET (12:44 GMT)