Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Die Mehrheit der Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss hat das von der Koalition geplante dritte Corona-Steuerhilfegesetz positiv bewertet. Im Mittelpunkt der Anhörung standen nach Angaben des Bundestags-Pressedienstes die Ausweitung des Verlustrücktrags für Unternehmen für 2020 und 2021, die verlängerte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie und der geplante Kinderbonus.

Nahezu alle Sachverständigen sprachen sich laut den Angaben für eine Ausweitung der geplanten Regelung zum Verlustrücktrag aus. Ein Teil der Sachverständigen empfahl eine Verdoppelung des Kinderbonus auf 300 Euro pro Kind. Kontrovers diskutierten die Sachverständigen demnach die Pläne zum ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie.

Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband stufte die geplante erneute Anhebung der Betragsgrenzen für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 im Rahmen des Verlustrücktrags als einen richtigen Schritt zur Stärkung der Liquidität ein, was großen Unternehmen zugute komme. Kritisch bewertete sie, dass der Rücktragszeitraum nicht ausgeweitet würde, was für kleine und mittlere Unternehmen sehr ungünstig sei - Mein empfahl "dringend", den Zeitraum um drei Jahre auszuweiten. Auch Deborah Schanz von der Universität München plädierte hierfür.


Experten fordern höheren Kinderbonus 

Als lediglich "noch vertretbar" bezeichnete dagegen der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, in seiner schriftlichen Stellungnahme die Ausweitung des Rücktrags. Forderungen nach einer stärkeren Ausweitung des Rücktrags bewertete er als finanziell nicht darstellbar. Schanz sprach sich zudem zum Kinderbonus angesichts hoher Corona-Lasten der Familien für eine Anhebung auf 300 Euro aus. Eigenthaler plädierte für eine Auszahlung von zweimal 150 Euro. Raoul Didier vom Deutschen Gewerkschaftsbund schloss sich der Anhebungsforderung an.

Zur Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie erklärte Marius Clemens vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, diese werde zu keinen wesentlichen Konjunktureffekten führen. Die Daten zeigten zudem, dass die Senkung nicht an die Haushalte weitergegeben werde. Mein argumentierte, mit der Verlängerung des reduzierten Steuersatzes würden zusätzliche Steuermindereinnahmen wegen bestimmter Branchen in Kauf genommen, ohne Konjunkturimpulse zu setzen. Ingrid Hartges, die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, erklärte dagegen die Erwartungshaltung der Gastronomen, dass Getränke unter den verminderten Steuersatz fallen sollen.

Union und SPD wollen mit ihrem Gesetzentwurf Familien, Gaststätten sowie verlustmachende Gewerbe steuerlich entlasten. Familien sollen auch 2021 einen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen bis Ende 2022 verlängert werden, nicht aber für Getränke. Für Unternehmen und Selbstständige soll zudem der mögliche steuerliche Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro angehoben werden - gültig für die Jahre 2020 und 2021.

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February 23, 2021 09:53 ET (14:53 GMT)