BRÜSSEL (AFP)--Die EU-Mitgliedstaaten haben sich grundsätzlich auf die Einführung eines europaweiten Lieferkettengesetzes geeinigt. Es sei wichtig, dass Unternehmen "die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte und die Umwelt erkennen und verhindern", erklärte der tschechische Industrieminister Jozef Sikela am Donnerstag nach der Einigung bei einem Treffen mit seinen Kollegen in Brüssel. Tschechien hat gerade den turnusmäßigen Ratsvorsitz inne.

Mit einem EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen verpflichtet werden, sich entlang ihrer Lieferkette an Menschenrechtsstandards und Umweltschutz zu halten. Im Februar hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag über solche Regeln vorgelegt. Das Gesetz soll für große Unternehmen gelten, aber nicht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). KMU machen nach Kommissionsangaben 99 Prozent der Unternehmen in der EU aus.

Laut der grundsätzlichen Einigung der Wettbewerbsminister der EU-Länder sollen die Regeln als Erstes für sehr große Firmen mit mehr als 1000 Angestellten und einem weltweiten Jahresumsatz von 300 Millionen Euro gelten. Eine weitere Schwelle, ab der Firmen auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards achten sollen, ist bei 500 Beschäftigten bei einem weltweiten Jahresumsatz von 150 Millionen Euro vorgesehen.

In Branchen wie Kleidung, Schuhen oder Lebensmitteln soll die Grenze bereits bei 250 Mitarbeitenden liegen. Über diese Details müssen die Mitgliedstaaten noch mit dem EU-Parlament verhandeln. Dieses legt seine Position voraussichtlich im Mai fest und dürfte sich für strengere Regeln stark machen.

In Deutschland gibt es bereits ein Lieferkettengesetz, das ab Januar gelten wird. Die bisherigen Vorschläge für ein EU-Gesetz gehen jedoch über die deutschen Vorschriften hinaus. Sollte es so kommen, müsste Deutschland nachbessern.

DJG/hab

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December 01, 2022 07:51 ET (12:51 GMT)