DGAP-News: STO SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2021 in Stühlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-05-04 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sto SE & Co. KGaA Stühlingen Wertpapier-Kenn-Nummer: - 727 410 / 727 413 - ISIN: - DE 0007274102 / DE 0007274136 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung - Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 16. Juni 2021, 11:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ehrenbachstraße 1, 79780 Stühlingen - als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung - stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. HINWEIS: Da wir keine Präsenzveranstaltung, sondern auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eine ausschließliche virtuelle Hauptversammlung unter Anordnung der Stimmausübung im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter durchführen, können unsere Aktionäre - wie in den nachstehenden Teilnahmebedingungen beschrieben - über das von uns zur Verfügung gestellte Aktionärsportal die Hauptversammlung verfolgen, Vollmachten an eine dritte Person erteilen, Frage- und - soweit vorhanden - Widerspruchsrechte wahrnehmen und - soweit gegeben - ihre Stimmen abgeben. Tagesordnung: Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31.12.2020, der Lageberichte für die Sto SE & Co. KGaA und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte der persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, den nichtfinanziellen Angaben der §§ 289b, 315b des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Sto SE & Co. KGaA zum 31.12.2020 Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, den TOP 1: Jahresabschluss der Sto SE & Co. KGaA zum 31.12.2020 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 71.420.559,95 ausweist, festzustellen. Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 286 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz ist keine weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 171 Aktiengesetz gebilligt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 Aktiengesetz die Hauptversammlung über die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 71.420.559,95 wie folgt zu verwenden: 1. Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,31 und eines Sonderbonus in Höhe von EUR 4,69 je Stück dividendenberechtigte Vorzugsaktie, also auf die 2.538.000 dividendenberechtigten Vorzugsaktien im rechnerischen Gesamtnennbetrag von EUR 6.497.280,00 eine Gesamtausschüttung in Höhe von EUR 12.690.000,00 2. Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,25 und eines Sonderbonus in Höhe von EUR 4,69 je Stück dividendenberechtigte Stammaktie, also auf die 3.888.000 TOP 2: dividendenberechtigten Stammaktien im rechnerischen Gesamtnennbetrag von EUR 9.953.280,00 eine Gesamtausschüttung in Höhe von EUR 19.206.720,00 3. Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 39.000.000,00 4. Vortrag auf neue Rechnung EUR 523.839,95 Bilanzgewinn: EUR 71.420.559,95
Vorbehaltlich vorschlagsentsprechender Beschlussfassung ist die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 21. Juni 2021 zahlbar.
Bei der Anzahl der dividendenberechtigten Stück Stammaktien ist berücksichtigt, dass die Sto SE & Co.
KGaA 432.000 Stück eigene auf den Namen lautende Stammaktien hält.
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE für
das Geschäftsjahr 2020 TOP 3: Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, der
persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu
erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 TOP 4: Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, allen im
Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sto SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr
2020 Entlastung zu erteilen.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die vom Prüfungsausschuss gemäß Art. 16 Abs. 2 der Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (EU-VO) beschlossene Empfehlung, vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. Die Empfehlung des Prüfungsausschusses TOP 5: beruhte auf einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren gemäß Art. 16 EU-VO.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU VO genannten Art
auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April
2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Nach § 113 Abs. 3 AktG ist mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Beschluss zu fassen, wobei eine rein bestätigende Beschlussfassung der bestehenden Vergütung zulässig
ist. Nach § 11 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine feste, nach Ablauf
des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung sowie ein Tagegeld in Höhe von EUR 500,00 pro
Sitzungstag. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Vierfache der jährlichen festen Vergütung. Der
stellvertretende Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache der jährlichen festen Vergütung. Die
Vorsitzenden eines Ausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche feste Vergütung je Ausschussvorsitz.
Über die Höhe der jährlichen festen Vergütung beschließt die Hauptversammlung auf Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 21. Juni 2018 demgemäß eine feste
Vergütung in Höhe von EUR 23.000,00 beschlossen. Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management
SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, die bestehende Vergütungsregelung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats gemäß § 11 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit den zugrundeliegenden Beschlüssen
der Hauptversammlung zur konkreten Festsetzung der Vergütung, zuletzt durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 21. Juni 2018, wie im Folgenden aufgeführt, zu bestätigen.
Das Vergütungssystem trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder
Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung der Geschäftsführung des
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May 04, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)