DGAP-News: STO SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2021 in Stühlingen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
2021-05-04 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Sto SE & Co. KGaA Stühlingen Wertpapier-Kenn-Nummer: - 727 410 / 727 413 - 
ISIN: - DE 0007274102 / DE 0007274136 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
- als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung - 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 16. Juni 2021, 11:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
Ehrenbachstraße 1, 79780 Stühlingen - als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung - stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
HINWEIS: Da wir keine Präsenzveranstaltung, sondern auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie eine ausschließliche virtuelle Hauptversammlung unter Anordnung der Stimmausübung im Wege der 
elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter durchführen, können unsere Aktionäre - wie in den nachstehenden Teilnahmebedingungen beschrieben - 
über das von uns zur Verfügung gestellte Aktionärsportal die Hauptversammlung verfolgen, Vollmachten an eine dritte 
Person erteilen, Frage- und - soweit vorhanden - Widerspruchsrechte wahrnehmen und - soweit gegeben - ihre Stimmen 
abgeben. 
Tagesordnung: 
              Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 
              31.12.2020, der Lageberichte für die Sto SE & Co. KGaA und den Konzern einschließlich der erläuternden 
              Berichte der persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 
              315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, den nichtfinanziellen Angaben der §§ 289b, 315b des 
              Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die 
              Feststellung des Jahresabschlusses der Sto SE & Co. KGaA zum 31.12.2020 
              Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
TOP 1:        Jahresabschluss der Sto SE & Co. KGaA zum 31.12.2020 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn 
              in Höhe von EUR 71.420.559,95 ausweist, festzustellen. 
              Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 286 Abs. 1 S. 1 
              Aktiengesetz ist keine weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung 
              vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 171 Aktiengesetz gebilligt. Die 
              Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 Aktiengesetz die Hauptversammlung über die Billigung des 
              Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu 
              Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst. 
              Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
              Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
              Jahresabschluss zum 31.12.2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 71.420.559,95 wie folgt zu 
              verwenden: 
              1. Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,31 und eines Sonderbonus in Höhe 
              von EUR 4,69 je Stück dividendenberechtigte Vorzugsaktie, also auf die 2.538.000 
              dividendenberechtigten Vorzugsaktien im rechnerischen Gesamtnennbetrag von EUR 
              6.497.280,00 eine Gesamtausschüttung in Höhe von                                   EUR 12.690.000,00 
              2. Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,25 und eines Sonderbonus in Höhe 
              von EUR 4,69 je Stück dividendenberechtigte Stammaktie, also auf die 3.888.000 
TOP 2:        dividendenberechtigten Stammaktien im rechnerischen Gesamtnennbetrag von EUR 
              9.953.280,00 eine Gesamtausschüttung in Höhe von                                   EUR 19.206.720,00 
              3. Einstellung in andere Gewinnrücklagen                                           EUR 39.000.000,00 
              4. Vortrag auf neue Rechnung                                                       EUR 523.839,95 
              Bilanzgewinn:                                                                      EUR 71.420.559,95 

Vorbehaltlich vorschlagsentsprechender Beschlussfassung ist die Dividende am dritten auf den

Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 21. Juni 2021 zahlbar.

Bei der Anzahl der dividendenberechtigten Stück Stammaktien ist berücksichtigt, dass die Sto SE & Co.

KGaA 432.000 Stück eigene auf den Namen lautende Stammaktien hält.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE für

das Geschäftsjahr 2020 TOP 3: Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, der

persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu

erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 TOP 4: Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, allen im

Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sto SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr

2020 Entlastung zu erteilen.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die vom Prüfungsausschuss gemäß Art. 16 Abs. 2 der Verordnung

(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über spezifische Anforderungen an die

Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (EU-VO) beschlossene Empfehlung, vor, die

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und

Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. Die Empfehlung des Prüfungsausschusses TOP 5: beruhte auf einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren gemäß Art. 16 EU-VO.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher

Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU VO genannten Art

auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April

2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Nach § 113 Abs. 3 AktG ist mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Beschluss zu fassen, wobei eine rein bestätigende Beschlussfassung der bestehenden Vergütung zulässig

ist. Nach § 11 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine feste, nach Ablauf

des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung sowie ein Tagegeld in Höhe von EUR 500,00 pro

Sitzungstag. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Vierfache der jährlichen festen Vergütung. Der

stellvertretende Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache der jährlichen festen Vergütung. Die

Vorsitzenden eines Ausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche feste Vergütung je Ausschussvorsitz.

Über die Höhe der jährlichen festen Vergütung beschließt die Hauptversammlung auf Vorschlag von Vorstand

und Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 21. Juni 2018 demgemäß eine feste

Vergütung in Höhe von EUR 23.000,00 beschlossen. Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management

SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, die bestehende Vergütungsregelung für die Mitglieder des

Aufsichtsrats gemäß § 11 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit den zugrundeliegenden Beschlüssen

der Hauptversammlung zur konkreten Festsetzung der Vergütung, zuletzt durch Beschluss der

Hauptversammlung vom 21. Juni 2018, wie im Folgenden aufgeführt, zu bestätigen.

Das Vergütungssystem trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder

Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung der Geschäftsführung des

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May 04, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)