Stimmrechtsvertreter) die ihnen erteilten Weisungen entsprechend umsetzen.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schriftlich, d.h.

postalisch oder per E-Mail, bevollmächtigen möchten, können Vollmachten nebst Weisungen bis

zum 5. Mai 2021, 12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), postalisch oder per

E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse übermitteln. Gleiches gilt für die

Änderung und den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen, die auf diesem Weg erfolgen

sollen.

Auf elektronischem Weg, d.h. über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der

Gesellschaft unter der Internetadresse

http://ir.jost-world.com/hv

sind Änderungen und der Widerruf von bereits - elektronisch (Hauptversammlungsportal)

und schriftlich (postalisch oder per E-Mail) - erteilten Vollmachten nebst Weisungen auch

noch am Tag der Hauptversammlung (Donnerstag, 6. Mai 2021) bis zur förmlichen Beendigung

der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die

Fragenbeantwortung möglich.

Weitere Informationen zur Nutzung des passwortgeschützten Hauptversammlungsportals der

Gesellschaft unter der Internetadresse

http://ir.jost-world.com/hv

und zur Erteilung von Vollmachten sowie die entsprechenden Informationen für die

Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht finden sich auf der Anmeldebestätigung, die den

Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung übersandt werden, und sind auch im Internet unter

der Internetadresse

http://ir.jost-world.com/hv

abrufbar.

Fragerecht


                            Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des PandemieG wird den Aktionären und ihren Bevollmächtigten 
                            das Recht eingeräumt, Fragen im Wege elektronischer Kommunikation zu stellen, die vom 
                            Vorstand zu beantworten sind. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem 
                            Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Er kann auch vorgeben, dass Fragen bis spätestens 
                            einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. 
                            Entsprechend diesen gesetzlichen Vorgaben können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder 
                            deren Bevollmächtigte bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, also bis 
9.                          spätestens 4. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), Fragen über das 
                            passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
                            http://ir.jost-world.com/hv

einreichen.

Weitere Einzelheiten zur Fragemöglichkeit finden sich nachstehend unter 11.c.

Widerspruch gegen Beschlussfassung der Hauptversammlung


                            Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt 
                            haben, haben das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung in deutscher Sprache im 
                            Wege der elektronischen Kommunikation über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal 
                            der Gesellschaft unter der Internetadresse 
10. 
                            http://ir.jost-world.com/hv

während der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll zu erklären.

Angaben zu Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG teils

in Verbindung mit dem PandemieG


                                          a.            Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
                                                        Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG 

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den

anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (letzteres entspricht 500.000 Stückaktien),

können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das

Verlangen ist in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft

bis zum Ablauf des 5. April 2021 schriftlich zugegangen sein.

Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung können an folgende Adresse der

Gesellschaft gerichtet werden:


                                          JOST Werke AG 
                                          Vorstand 
                                          Siemensstraße 2 
                                          63263 Neu-Isenburg, Deutschland 

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des

Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung

des Vorstands über den Antrag halten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des

Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und in der gesamten Europäischen Union

verbreitet. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

http://ir.jost-world.com/hv

zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Über den im Rahmen einer zulässigen Tagesordnungsergänzung bekannt gemachten

Beschlussvorschlag wird während der Hauptversammlung abgestimmt werden.


                                          b.            Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 
                                                        1 und § 127 AktG 

Mit der Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl gehen - soweit nicht anders ausgeführt

- keine teilnahmebezogenen Rechte einher. Dementsprechend können Aktionäre und ihre

Bevollmächtigten während der Hauptversammlung keine Gegenanträge gegen die Vorschläge von

Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen sowie

Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 7) machen.

Allerdings gelten Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127

AktG zugänglich zu machen sind, nach § 1 Abs. 2 Satz 3 PandemieG als in der

Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag

unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. 11. Nach §§ 126, 127 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von

der Gesellschaft veröffentlicht, wenn sie spätestens bis zum 21. April 2021, 24:00 Uhr

(MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), an die nachstehende Adresse mit Nachweis der

Aktionärseigenschaft übersendet werden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder

Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.


                                          JOST Werke AG 
                                          Investor Relations 
                                          Siemensstraße 2 
                                          63263 Neu-Isenburg, Deutschland 
                                          E-Mail: ir@jost-world.com 

Bis spätestens zum Ablauf des 21. April 2021 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der

Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den

anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter

http://ir.jost-world.com/hv

unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls

unter der genannten Internetseite veröffentlicht.


                                          c.            Fragerecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG in Verbindung 
                                                        mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 PandemieG 

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March 26, 2021 10:07 ET (14:07 GMT)