Stimmrechtsvertreter) die ihnen erteilten Weisungen entsprechend umsetzen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schriftlich, d.h.
postalisch oder per E-Mail, bevollmächtigen möchten, können Vollmachten nebst Weisungen bis
zum 5. Mai 2021, 12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), postalisch oder per
E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse übermitteln. Gleiches gilt für die
Änderung und den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen, die auf diesem Weg erfolgen
sollen.
Auf elektronischem Weg, d.h. über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der
Gesellschaft unter der Internetadresse
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sind Änderungen und der Widerruf von bereits - elektronisch (Hauptversammlungsportal)
und schriftlich (postalisch oder per E-Mail) - erteilten Vollmachten nebst Weisungen auch
noch am Tag der Hauptversammlung (Donnerstag, 6. Mai 2021) bis zur förmlichen Beendigung
der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die
Fragenbeantwortung möglich.
Weitere Informationen zur Nutzung des passwortgeschützten Hauptversammlungsportals der
Gesellschaft unter der Internetadresse
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und zur Erteilung von Vollmachten sowie die entsprechenden Informationen für die
Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht finden sich auf der Anmeldebestätigung, die den
Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung übersandt werden, und sind auch im Internet unter
der Internetadresse
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abrufbar.
Fragerecht
Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des PandemieG wird den Aktionären und ihren Bevollmächtigten
das Recht eingeräumt, Fragen im Wege elektronischer Kommunikation zu stellen, die vom
Vorstand zu beantworten sind. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem
Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Er kann auch vorgeben, dass Fragen bis spätestens
einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind.
Entsprechend diesen gesetzlichen Vorgaben können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder
deren Bevollmächtigte bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, also bis
9. spätestens 4. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), Fragen über das
passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse
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einreichen.
Weitere Einzelheiten zur Fragemöglichkeit finden sich nachstehend unter 11.c.
Widerspruch gegen Beschlussfassung der Hauptversammlung
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt
haben, haben das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung in deutscher Sprache im
Wege der elektronischen Kommunikation über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal
der Gesellschaft unter der Internetadresse
10.
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während der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll zu erklären.
Angaben zu Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG teils
in Verbindung mit dem PandemieG
a. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (letzteres entspricht 500.000 Stückaktien),
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft
bis zum Ablauf des 5. April 2021 schriftlich zugegangen sein.
Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung können an folgende Adresse der
Gesellschaft gerichtet werden:
JOST Werke AG Vorstand Siemensstraße 2 63263 Neu-Isenburg, Deutschland
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und in der gesamten Europäischen Union
verbreitet. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
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zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Über den im Rahmen einer zulässigen Tagesordnungsergänzung bekannt gemachten
Beschlussvorschlag wird während der Hauptversammlung abgestimmt werden.
b. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
Mit der Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl gehen - soweit nicht anders ausgeführt
- keine teilnahmebezogenen Rechte einher. Dementsprechend können Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten während der Hauptversammlung keine Gegenanträge gegen die Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen sowie
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 7) machen.
Allerdings gelten Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127
AktG zugänglich zu machen sind, nach § 1 Abs. 2 Satz 3 PandemieG als in der
Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. 11. Nach §§ 126, 127 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von
der Gesellschaft veröffentlicht, wenn sie spätestens bis zum 21. April 2021, 24:00 Uhr
(MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), an die nachstehende Adresse mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft übersendet werden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
JOST Werke AG Investor Relations Siemensstraße 2 63263 Neu-Isenburg, Deutschland E-Mail: ir@jost-world.com
Bis spätestens zum Ablauf des 21. April 2021 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den
anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter
http://ir.jost-world.com/hv
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetseite veröffentlicht.
c. Fragerecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 PandemieG
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2021 10:07 ET (14:07 GMT)