Aktienvergütung werden an jedem Unverfallbarkeitsdatum Einkommenssteuern fällig.
Beispiel: 500 RSUs werden im November 2020 gewährt
* Jahr 1 (2021): 125 RSUs werden in Aktien von TE Connectivity Ltd. umgewandelt
* Jahr 2 (2022): 125 RSUs werden in Aktien der TE Connectivity Ltd. umgewandelt
b)
* Jahr 3 (2023): 125 RSUs werden in Aktien der TE Connectivity Ltd. umgewandelt
* Jahr 4 (2024): 125 RSUs werden in Aktien der TE Connectivity Ltd. umgewandelt
Die RSU unterliegen einer vierjährigen Vesting-Periode. Innerhalb der vierjährigen
Vesting-Periode verdienen sich die Vorstandsmitglieder für jedes volle Jahr, das sie seit
der Ausgabe der RSU Mitglied des Vorstands der Gesellschaft sind, ein Viertel der initial
zugeteilten RSU.
Damit das Vorstandsmitglied die Aktien an jedem Ausübungsdatum erhalten kann, muss das
Vorstandsmitglied einen bestehenden Dienstvertrag mit der Gesellschaft abgeschlossen haben.
Nachdem eine RSU unverfallbar geworden ist und in Aktien der TE Connectivity Ltd.
umgewandelt wurde, wird das Vorstandsmitglied Eigentümer dieser Aktien und kann sie während
eines offenen Handelsfensters verkaufen.
Durch die anteilige Ausgestaltung der Jahreserfolgsvergütung mit einer insgesamt
vierjährigen Nachhaltigkeitskomponente werden erhebliche Anreize für eine nachhaltig
positive Unternehmensentwicklung gesetzt, so dass insgesamt eine ausgewogene Mischung kurz-
und langfristiger Vergütungskomponenten erreicht wird.
Der Wert der RSU wird für die Zwecke der Maximalvergütung zum Zeitpunkt der Gewährung
unter Berücksichtigung der in den Bedingungen und der erwarteten Entwicklung bis zum Ablauf
der Vesting-Periode bemessen. Dabei wird ein maximaler Anstieg bis zum Ende der
Vesting-Periode um 200% im Vergleich zum Zeitpunkt der Gewährung zu Grunde gelegt.
Maximalvergütung
Der Aufsichtsrat setzt für jedes Vorstandsmitglied eine Ziel-Gesamt- und Maximalvergütung fest.
Hierbei kommt es nicht darauf an, wann das entsprechende Vergütungselement ausbezahlt, sondern für
welches Geschäftsjahr es gewährt wird. Die Ziel-Gesamterreichung entspricht einer Zielerreichung von
100%. Die Höhe der Maximalvergütung prüft der Aufsichtsrat auf ihre Angemessenheit. Diese
Angemessenheitsprüfung erfolgt im Zusammenhang mit dem Horizontal- und Vertikalvergleich und beinhaltet
sowohl die Nebenleistungen als auch den Versorgungsaufwand in der jeweiligen maximalen, pauschal
ermittelten Höhe. Der Aufsichtsrat bezieht zudem auch die Bezüge, welche Vorstandsmitglieder von
Konzerngesellschaften erhalten, in die Berechnung der Maximalvergütung ein.
Die Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr - unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu
einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird und unter Zugrundelegung der jeweiligen Höchstgrenzen für die
kurzfristige und langfristige variable Vergütung - beträgt für alle Vorstandsmitglieder jeweils EUR
580.000,00.
Die Maximalvergütung stellt nicht die vom Aufsichtsrat angestrebte oder für angemessen erachtete
Vergütungshöhe dar, sondern lediglich eine absolute Höchstgrenze, die allenfalls bei optimaler 3. Zielerreichung erreicht werden kann.
Der Anteil der festen Vergütung an der Maximalvergütung (Jahresfixgehalt und sonstige Bezüge) beträgt
bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahre bei
den Vorstandsmitgliedern rund 35 %.
Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (AIP) an der Maximalvergütung beträgt bei Vorliegen
der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahre bei den
Vorstandsmitgliedern rund 30 %.
Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung (LTI) an der Maximalvergütung beträgt bei Vorliegen
der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahre bei den
Vorstandsmitgliedern rund 35 %.
Die Maximalvergütung für ein Vorstandsmitglied kann sich anlässlich des Amtseintritts des betreffenden
Vorstandsmitglieds im Jahr der Bestellung oder im zweiten Jahr nach der Bestellung zum Mitglied des
Vorstands in Ausnahmefällen erhöhen, sofern dem betreffenden Vorstandsmitglied Ausgleichszahlungen für
anlässlich des Wechsels des betroffenen Vorstandsmitglieds zur First Sensor AG weggefallene Leistungen
aus einem vorherigen Anstellungsverhältnis gewährt werden.
Vergleich anhand einer Peergroup
Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens berücksichtigt der Aufsichtsrat das
Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises, auch in der zeitlichen
Entwicklung. Der oberste Führungskreis sind die 'Directors' der verschiedenen Bereiche. Ferner 4. berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die durchschnittliche Vergütung der Gesamtbelegschaft der First
Sensor AG im Zeitverlauf.
Im Falle wesentlicher Verschiebungen der Relation zwischen der Vergütung der Mitglieder des Vorstands
der First Sensor AG und der Vergütung der vertikalen Vergleichsgruppen prüft der Aufsichtsrat die
Ursachen für die Verschiebung.
Laufzeiten und Beendigungsmöglichkeiten bei Vorstandsdienstverträgen Die Vorstandsdienstverträge haben jeweils eine Laufzeit von maximal drei Jahren. Eine ordentliche B. Kündigung von Vorstandsdienstverträgen ist ausgeschlossen. Der Dienstvertrag endet bei einer Abberufung als Vorstandsmitglied mit Ablauf der (hypothetischen) gesetzlichen Kündigungsfrist aus § 622 BGB. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, wobei eine Abberufung des Vorstandsmitglieds gem. § 84 Abs. 3 AktG als wichtiger Grund gilt. Abfindung bei vorzeitiger Beendigung der Anstellung & Anrechnungen Endet die Anstellung der Vorstandsmitglieder ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes, hat das jeweilige Vorstandsmitglied Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung in Höhe des Jahresfixgehalts für die restliche Vertragsdauer, maximal jedoch in Höhe von EUR 500.000,00. Im Falle eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots wird die Abfindungszahlung nicht auf die Karenzentschädigung angerechnet. Die C. Abfindungszahlung und die Karenzentschädigung sind insgesamt auf zwei Jahresfixgehälter beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei Beendigung eines Vorstandsvertrags soll die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern erfolgen. Verfahren zur Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems Das Vergütungssystem für Vorstände der First Sensor AG wird vom gesamten Aufsichtsrat verabschiedet, wobei der Nominierungs- und Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats eine vorbereitende Funktion einnimmt. Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss erarbeitet die Details des Vergütungssystems und unterbreitet dem Aufsichtsratsplenum einen Vorschlag als Beschlussvorlage. Das Vergütungssystem für Vorstände der First Sensor AG wird bei neu abzuschließenden Vorstandsdienstverträgen oder bei etwaigen Verlängerungen oder Änderungen von bestehenden Vorstandsdienstverträgen herangezogen. Bei der Verhandlung und dem Abschluss von neu abzuschließenden Vorstandsdienstverträgen oder Verlängerungen und Änderungen sind die Vorgaben dieses Vergütungssystems D. vom Aufsichtsrat zu beachten; dies gilt insbesondere für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der seitens der Gesellschaft zeichnungsbefugt beim Abschluss von Vorstandsdienstverträgen ist, sofern er durch den Aufsichtsrat dazu ermächtigt wurde. Das Vergütungssystem für Vorstände der First Sensor AG wird durch den Nominierungs- und Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats laufend überprüft, insbesondere im Rahmen von Vertragsverhandlungen mit bestehenden oder zukünftigen Mitgliedern des Vorstands. Eine förmliche und kalendarisch regelmäßige
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May 12, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)