in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich
deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung oder Änderung von Weisungen
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis
spätestens Montag, 14. Juni 2021, 18.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
Bechtle Aktiengesellschaft
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
oder Telefax: +49 (0) 621 718592-40
Aktionäre können außerdem über die oben unter I. angegebene Internetseite unter Nutzung
des Online-Portals Vollmachten an Dritte und den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erteilen. Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung
von Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über das
Online-Portal - auch über den 14. Juni 2021, 18.00 Uhr, hinaus - noch bis zum Beginn der
Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt oder geändert werden.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Briefwahl ausüben. Auch im Fall der
Briefwahl ist eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen,
b) Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger
können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen.
Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über die
oben unter I. angegebene Internetseite unter Nutzung des Online-Portals abgegeben werden.
Briefwahlstimmen können über das Online-Portal bis zum Beginn der Abstimmungen in der
virtuellen Hauptversammlung übermittelt oder geändert werden.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und Fragerecht im Wege der
elektronischen Kommunikation
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 2.100.000 Aktien der Bechtle Aktiengesellschaft) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Samstag, 15. Mai 2021, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen schriftlich an Bechtle Aktiengesellschaft Investor Relations Bechtle Platz 1 74172 Neckarsulm oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des oder der verlangenden Aktionäre mit qualifizierter elektronischer Signatur an a) ir@bechtle.com
zu übersenden.
Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge, die den gesetzlichen Anforderungen genügen,
werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.bechtle.com/hv2021
bekannt gemacht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre können zudem gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen sowie
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG
übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten
an: 3.
Bechtle Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bechtle Platz 1
74172 Neckarsulm
oder Telefax: +49 (0) 7132 981 4116
oder E-Mail: ir@bechtle.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht
werden.
b)
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der
vorstehend angegebenen Adresse spätestens am Montag, 31. Mai 2021, 24.00 Uhr, zugegangen
sind, werden nach Maßgabe von §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs,
einer zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
unverzüglich über die Internetseite
www.bechtle.com/hv2021
zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG
zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag
stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur
Hauptversammlung angemeldet ist.
Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation
Den Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 des
COVID-19-Gesetzes ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der
Vorstand hat vorgegeben, dass ein Fragerecht der Aktionäre in der virtuellen
c) Hauptversammlung selbst nicht besteht. Vielmehr sind Fragen von Aktionären bis spätestens
13. Juni 2021, 24.00 Uhr, ausschließlich über das Online-Portal unter der oben unter I.
angegebenen Internetseite einzureichen. Später eingehende Fragen werden nicht
berücksichtigt. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für ordnungsgemäß
angemeldete Aktionäre, die den erforderlichen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben.
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
Den Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes die
d) Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt. Ein
Widerspruch kann ausschließlich über das Online-Portal unter der oben unter I. angegebenen
Internetseite und nur durch diejenigen Aktionäre erklärt werden, die ihr Stimmrecht im Wege
der Briefwahl oder Vollmachtserteilung ausgeübt haben, und ist ab dem Beginn der virtuellen
Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen
Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der 4. Gesellschaft unter
www.bechtle.com/hv2021
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 42.000.000,00 und ist in 42.000.000 Stückaktien
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 05, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)