KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich an diesem Dienstag (9.00 Uhr) mit der Klage eines Kunden auf Kostenerstattung für eine China-Rundreise, die wenige Tage vor Reisebeginn storniert worden war. Grund für die sehr kurzfristige Stornierung im Sommer 2015 war die ebenso kurzfristige Mitteilung des Reiseveranstalters, dass zwei der Hauptsehenswürdigkeiten Pekings nicht besichtigt werden könnten. Die beiden Kläger sagten daraufhin die gesamte Rundreise ab und wollen vom Veranstalter das Geld dafür zurück. Die Vorinstanz hatte ihnen dies bereits zugesprochen. Dagegen legt das Reiseunternehmen Revision beim BGH ein. Ob der BGH seine Entscheidung noch am Dienstag bekanntgibt, ist offen (Az.: X ZR 44/17)./avg/DP/he