St. Gallen/Belp (awp/sda) - Die kleine Berner Fluggesellschaft Alpine Sky Jets AG darf auf dem Flughafen Bern auch weiterhin keine Flugzeuge anderer Gesellschaften abfertigen, nur die eigenen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit das Monopol der Flughafen Bern AG bestätigt.

Das St. Galler Gericht hat mit seinem Urteil einen Entscheid des Bundesamts für Zivilluftfahrt von Ende 2014 bestätigt und eine Beschwerde der Alpine Sky Jets AG gegen diesen Entscheid abgewiesen. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervor.

Das Bundesverwaltungsgericht stützt dieses vor allem auf eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (heute Europäische Union), die aufgrund eines Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und der Schweiz auch hierzulande gültig ist. Diese Richtlinie bezweckt laut dem Gericht zwar die schrittweise Marktöffnung des Bodenabfertigungsdiensts auf europäischen Flughäfen.

Sie setzt aber auch fest, dass dieses Ziel nur auf Flughäfen gelten soll, welche jährlich mindestens 2 Mio Flugpassagiere verzeichnen oder über 50'000 Tonnen Fracht umschlagen. Auf dem Regionalflughafen Bern-Belp ist das bei Weitem nicht der Fall.

Das Bundesverwaltungsgericht macht in seinem Urteil auch grundsätzliche Überlegungen zur Berechtigung von Monopolen im Flughafenbetrieb. Es kommt zum Schluss, die Errichtung des Monopols via Erteilung einer Konzession liege ohne weiteres im öffentlichen Interesse.

Demgegenüber stehe das private Interesse der Firma Alpine Sky Jets. Im vorliegenden Fall überwiege das öffentliche Interesse nach einem funktionierenden und sicheren Flugbetrieb.

WEITERZUG NOCH OFFEN

Alpine Sky Jets AG kann das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch ans Bundesgericht weiterziehen. Ob die Firma das tut, ist laut Geschäftsführer Matteo Mätzler-Gribi noch nicht entschieden. Das sagte er auf Anfrage. Das Urteil sei für die Firma von existenzieller Bedeutung, sagte Mätzler weiter.

Die Abfertigung von Flugzeugen anderer Gesellschaften auf dem Gelände der Firma Alpine Sky Jet im Norden des Belper Flughafenareals sei eines von drei Geschäftsfeldern, mit denen Alpine Sky Jets habe in die Zukunft gehen wollen.

Wie es mit der Firma weitergehe, hänge nun von der weiteren Zusammenarbeit mit der Flughafen Bern AG und davon ab, ob der Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen werde.

Die eigenen Flugzeuge abfertigen darf die Firma laut dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil dank einer von der Flughafen Bern AG erteilten Berechtigung.

mk