In der Klage, die bei einem New Yorker Gericht in Manhattan eingereicht wurde, wird Mashinsky beschuldigt, gegen das Martin-Gesetz des Staates verstoßen zu haben, das Generalstaatsanwältin Letitia James weitreichende Befugnisse zur Verfolgung von zivil- und strafrechtlichen Fällen von Wertpapierbetrug und anderen Gesetzen gibt. Sie fordert nicht näher bezeichneten Schadenersatz und andere Rechtsmittel.