Malaysia hat die Erhebung von Kapitalertragssteuern und Steuern auf Erträge aus dem Ausland auf Investmentfonds freigestellt, sagte der zweite Finanzminister des Landes am Dienstag.

Die Befreiung von Einkünften aus ausländischer Quelle gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026, während die Befreiung von der Kapitalertragssteuer vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 gültig ist.