Vergütung am 1. Oktober 2020 noch nicht im Amt waren, erhalten
für das Geschäftsjahr, in dem sie Mitglied des Vorstands werden, eine mehrjährige variable Vergütung, die pauschaliert auf Basis der für sie vor - dem Wechsel in den Vorstand geltenden Leistungsindikatoren oder * vergleichbarer Kriterien ermittelt wird; und für das zweite Geschäftsjahr, in dem sie Mitglied des Vorstands sind, eine - mehrjährige variable Vergütung auf Basis des neuen Systems der mehrjährigen variablen Vergütung unter Zugrundelegung der Zielerreichung für die beiden ersten Geschäftsjahre, in denen sie Mitglied des Vorstands sind.
Vom dritten Geschäftsjahr an gilt ausschließlich das neue System der mehrjährigen variablen Vergütung. 2.5.4. Bilanzinvestment-Tantieme
Die Mitglieder des Vorstands, die dem Investmentteam angehören, können zudem eine Tantieme für den Erfolg
aus Langfristigen Beteiligungen der Deutschen Beteiligungs AG ausschließlich aus eigenen Mitteln
erhalten. Diese Tantieme berücksichtigt den Erfolg der Langfristigen Beteiligungen aus zwei jeweils
aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren ('Investitionsperiode'). Der Tantiemeanspruch entsteht nur, wenn die
Deutsche Beteiligungs AG ihr eingesetztes Kapital zuzüglich einer Mindestrendite von acht Prozent
jährlich ('Internal Rate of Return') realisiert hat. In diesem Fall wird von dem in der jeweiligen
Investitionsperiode insgesamt erzielten Erfolg ein Teilbetrag von 15 Prozent an Mitglieder des
Investmentteams ausgezahlt. Von diesem Teilbetrag erhalten die Mitglieder des Vorstands, die dem
Investmentteam angehören, jeweils einen bestimmten Anteil. Die Auszahlung erfolgt erst nach Rückflüssen
an die Deutsche Beteiligungs AG.
Die Vergütung aus der Tantieme für Langfristige Beteiligungen ist auf jährlich 65 Prozent des jährlichen
Festgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds begrenzt. Wird diese Höchstgrenze überschritten, wird der
die Höchstgrenze übersteigende Betrag erst im folgenden Geschäftsjahr fällig, wobei ein solcher
'Überlauf' für jeden Anspruch nur einmal stattfindet. Zahlungen der Tantieme für Langfristige
Beteiligungen können auch noch nach der Beendigung des Vorstandsdienstvertrages des jeweiligen
Vorstandsmitglieds erfolgen, unterliegen dann aber weiterhin der Höchstgrenze von 65 Prozent des
(letzten) Festgehalts. 2.5.5. Versorgungszusagen
Die ursprünglich bei der Deutschen Beteiligungs AG angebotenen Versorgungsordnungen sind geschlossen
worden. Soweit Vorstandsmitglieder bereits Versorgungszusagen von der Deutschen Beteiligungs AG in der
Form der Zusage eines bestimmten jährlichen Ruhegehalts oder in Form jährlicher Beiträge zu einem
Versorgungsplan erhalten haben, werden diese fortgeführt. Es ist nicht beabsichtigt, neue
Versorgungszusagen zu erteilen. Bei beiden bestehenden Formen von Versorgungszusagen ist der sich aus der
Versorgungzusage ergebende Rentenanspruch auf einen Betrag von maximal 87.000 Euro brutto pro Jahr
begrenzt.
Sämtliche Vorstandsmitglieder sind über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. abgesichert,
wobei die Deutsche Beteiligungs AG den satzungsmäßigen Arbeitgeberanteil der Versorgungsbeiträge trägt. 2.5.6. Nebenleistungen
Den Vorstandsmitgliedern können folgende Nebenleistungen gewährt werden:
* Geschäftswagen, der auch privat genutzt werden darf, * Smartphone, das auch privat genutzt werden darf, * Absicherung durch Unfallversicherungen, * Absicherung durch Risikolebensversicherungen, * Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, Zahlung zur privaten Altersabsicherung in Höhe des Beitrags, der zur gesetzlichen * Rentenversicherung zu leisten wäre, wenn das Vorstandsmitglied der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen würde, * Übernahme der Kosten für jährlich eine umfassende ärztliche Untersuchung, * Übernahme der Kosten für die Teilnahme an Unternehmergesprächen und ähnlichen Netzwerk- und Entwicklungsmaßnahmen.
Der Gesamtwert der Nebenleistungen ist pro Geschäftsjahr auf maximal zehn Prozent des Festgehalts des
jeweiligen Vorstandsmitglieds beschränkt. 2.6. Festsetzung der Vergütung - Angemessenheit sowie Berücksichtigung der Vergütungs- und
Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer
Der Aufsichtsrat setzt die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Einklang mit dem Vergütungssystem fest
und stellt bei der Festsetzung sicher, dass die Vergütung angemessen ist und die übliche Vergütung nicht
ohne besondere Gründe übersteigt. Maßstab für die Angemessenheit der Vergütung sind insbesondere die
Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, dessen persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage,
der Erfolg und die Zukunftsaussichten der Deutschen Beteiligungs AG. Dabei werden zum einen die
Vergütungsstrukturen und das Vergütungsniveau berücksichtigt, die im Private-Equity-Geschäft üblich und
für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Führungskräfte erforderlich sind, und zum anderen die
Vergütungsstrukturen und das Vergütungsniveau bei vergleichbar großen börsennotierten S-Dax-Unternehmen
herangezogen.
Für die Sicherstellung der Angemessenheit der Vergütung stellt der Aufsichtsrat regelmäßig einen
horizontalen sowie einen vertikalen Vergütungsvergleich an. Bei dem vertikalen Vergütungsvergleich
berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die Arbeitnehmer der ersten Führungsebene unterhalb des
Vorstands sowie der Belegschaft insgesamt.
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, bei der Gewährung und Auszahlung von variablen Vergütungskomponenten
außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus stehen dem
Aufsichtsrat im Falle einer Verschlechterung der Lage der Gesellschaft die Rechte aus § 87 Abs. 2 AktG
zu.
Zudem ist der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 2 Satz 2 AktG berechtigt, vorübergehend von dem
Vergütungssystem abzuweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Deutschen
Beteiligungs AG notwendig ist. Eine solche Abweichung kann sich auf sämtliche Vergütungsbestandteile
beziehen, wobei jedoch eine Überschreitung der Maximalvergütung in jedem Fall ausgeschlossen ist. Eine
Abweichung setzt einen mit 2/3-Mehrheit gefassten, begründeten Beschluss des Aufsichtsrats voraus. 2.7. Maximalvergütung
Die für ein Geschäftsjahr gewährte Vergütung, bestehend aus Festgehalt, einjähriger variabler Vergütung,
mehrjähriger variabler Vergütung, gegebenenfalls Versorgungszusage sowie Nebenleistungen, ist für jedes
Vorstandsmitglied auf einen Maximalbetrag in Höhe von 1.888.000 Euro brutto begrenzt. Bei der Berechnung
werden Auszahlungen der variablen Vergütung jeweils dem vor der Auszahlung liegenden Geschäftsjahr
zugeordnet (etwaige nachlaufende variable Vergütungszahlungen aus in der Vergangenheit abgeschlossenen
Vergütungsmodellen werden jedoch nicht berücksichtigt). Für die Ermittlung des Betrages der
Versorgungszusage wird sowohl bei der Festlegung der Zielgesamtvergütung als auch bei der Festlegung der
Maximalvergütung auf den Versorgungsaufwand des jeweiligen Geschäftsjahres abgestellt. 2.8. Claw-Back (Rückforderung oder Reduzierung variabler Vergütung)
Die Deutsche Beteiligungs AG ist auf der Grundlage einer entsprechenden Regelung in den
Vorstandsdienstverträgen berechtigt, im Fall von schweren Pflichtverletzungen von dem jeweiligen Mitglied
des Vorstands die einjährige variable Vergütung und/oder die mehrjährige variable Vergütung für das Jahr,
in dem die schwere Pflichtverletzung erfolgt ist, ganz oder teilweise zurückzufordern. Eine Rückforderung
ist auch noch nach dem Ausscheiden des Vorstandsmitglieds möglich. Über eine etwaige Rückforderung und
ihre Höhe entscheidet der Aufsichtsrat.
Soweit die jeweilige variable Vergütung noch nicht ausgezahlt worden ist, wird die variable Vergütung
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January 14, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)