Vergütung am 1. Oktober 2020 noch nicht im Amt waren, erhalten


                                          für das Geschäftsjahr, in dem sie Mitglied des Vorstands werden, eine 
                                          mehrjährige variable Vergütung, die pauschaliert auf Basis der für sie vor 
                            -             dem Wechsel in den Vorstand geltenden Leistungsindikatoren oder 
              *                           vergleichbarer Kriterien ermittelt wird; und 
                                          für das zweite Geschäftsjahr, in dem sie Mitglied des Vorstands sind, eine 
                            -             mehrjährige variable Vergütung auf Basis des neuen Systems der mehrjährigen 
                                          variablen Vergütung unter Zugrundelegung der Zielerreichung für die beiden 
                                          ersten Geschäftsjahre, in denen sie Mitglied des Vorstands sind. 

Vom dritten Geschäftsjahr an gilt ausschließlich das neue System der mehrjährigen variablen Vergütung. 2.5.4. Bilanzinvestment-Tantieme

Die Mitglieder des Vorstands, die dem Investmentteam angehören, können zudem eine Tantieme für den Erfolg

aus Langfristigen Beteiligungen der Deutschen Beteiligungs AG ausschließlich aus eigenen Mitteln

erhalten. Diese Tantieme berücksichtigt den Erfolg der Langfristigen Beteiligungen aus zwei jeweils

aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren ('Investitionsperiode'). Der Tantiemeanspruch entsteht nur, wenn die

Deutsche Beteiligungs AG ihr eingesetztes Kapital zuzüglich einer Mindestrendite von acht Prozent

jährlich ('Internal Rate of Return') realisiert hat. In diesem Fall wird von dem in der jeweiligen

Investitionsperiode insgesamt erzielten Erfolg ein Teilbetrag von 15 Prozent an Mitglieder des

Investmentteams ausgezahlt. Von diesem Teilbetrag erhalten die Mitglieder des Vorstands, die dem

Investmentteam angehören, jeweils einen bestimmten Anteil. Die Auszahlung erfolgt erst nach Rückflüssen

an die Deutsche Beteiligungs AG.

Die Vergütung aus der Tantieme für Langfristige Beteiligungen ist auf jährlich 65 Prozent des jährlichen

Festgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds begrenzt. Wird diese Höchstgrenze überschritten, wird der

die Höchstgrenze übersteigende Betrag erst im folgenden Geschäftsjahr fällig, wobei ein solcher

'Überlauf' für jeden Anspruch nur einmal stattfindet. Zahlungen der Tantieme für Langfristige

Beteiligungen können auch noch nach der Beendigung des Vorstandsdienstvertrages des jeweiligen

Vorstandsmitglieds erfolgen, unterliegen dann aber weiterhin der Höchstgrenze von 65 Prozent des

(letzten) Festgehalts. 2.5.5. Versorgungszusagen

Die ursprünglich bei der Deutschen Beteiligungs AG angebotenen Versorgungsordnungen sind geschlossen

worden. Soweit Vorstandsmitglieder bereits Versorgungszusagen von der Deutschen Beteiligungs AG in der

Form der Zusage eines bestimmten jährlichen Ruhegehalts oder in Form jährlicher Beiträge zu einem

Versorgungsplan erhalten haben, werden diese fortgeführt. Es ist nicht beabsichtigt, neue

Versorgungszusagen zu erteilen. Bei beiden bestehenden Formen von Versorgungszusagen ist der sich aus der

Versorgungzusage ergebende Rentenanspruch auf einen Betrag von maximal 87.000 Euro brutto pro Jahr

begrenzt.

Sämtliche Vorstandsmitglieder sind über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. abgesichert,

wobei die Deutsche Beteiligungs AG den satzungsmäßigen Arbeitgeberanteil der Versorgungsbeiträge trägt. 2.5.6. Nebenleistungen

Den Vorstandsmitgliedern können folgende Nebenleistungen gewährt werden:


              *             Geschäftswagen, der auch privat genutzt werden darf, 
              *             Smartphone, das auch privat genutzt werden darf, 
              *             Absicherung durch Unfallversicherungen, 
              *             Absicherung durch Risikolebensversicherungen, 
              *             Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, 
 
                            Zahlung zur privaten Altersabsicherung in Höhe des Beitrags, der zur gesetzlichen 
              *             Rentenversicherung zu leisten wäre, wenn das Vorstandsmitglied der Versicherungspflicht in 
                            der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen würde, 
              *             Übernahme der Kosten für jährlich eine umfassende ärztliche Untersuchung, 
              *             Übernahme der Kosten für die Teilnahme an Unternehmergesprächen und ähnlichen Netzwerk- und 
                            Entwicklungsmaßnahmen. 

Der Gesamtwert der Nebenleistungen ist pro Geschäftsjahr auf maximal zehn Prozent des Festgehalts des

jeweiligen Vorstandsmitglieds beschränkt. 2.6. Festsetzung der Vergütung - Angemessenheit sowie Berücksichtigung der Vergütungs- und

Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer

Der Aufsichtsrat setzt die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Einklang mit dem Vergütungssystem fest

und stellt bei der Festsetzung sicher, dass die Vergütung angemessen ist und die übliche Vergütung nicht

ohne besondere Gründe übersteigt. Maßstab für die Angemessenheit der Vergütung sind insbesondere die

Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, dessen persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage,

der Erfolg und die Zukunftsaussichten der Deutschen Beteiligungs AG. Dabei werden zum einen die

Vergütungsstrukturen und das Vergütungsniveau berücksichtigt, die im Private-Equity-Geschäft üblich und

für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Führungskräfte erforderlich sind, und zum anderen die

Vergütungsstrukturen und das Vergütungsniveau bei vergleichbar großen börsennotierten S-Dax-Unternehmen

herangezogen.

Für die Sicherstellung der Angemessenheit der Vergütung stellt der Aufsichtsrat regelmäßig einen

horizontalen sowie einen vertikalen Vergütungsvergleich an. Bei dem vertikalen Vergütungsvergleich

berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die Arbeitnehmer der ersten Führungsebene unterhalb des

Vorstands sowie der Belegschaft insgesamt.

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, bei der Gewährung und Auszahlung von variablen Vergütungskomponenten

außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus stehen dem

Aufsichtsrat im Falle einer Verschlechterung der Lage der Gesellschaft die Rechte aus § 87 Abs. 2 AktG

zu.

Zudem ist der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 2 Satz 2 AktG berechtigt, vorübergehend von dem

Vergütungssystem abzuweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Deutschen

Beteiligungs AG notwendig ist. Eine solche Abweichung kann sich auf sämtliche Vergütungsbestandteile

beziehen, wobei jedoch eine Überschreitung der Maximalvergütung in jedem Fall ausgeschlossen ist. Eine

Abweichung setzt einen mit 2/3-Mehrheit gefassten, begründeten Beschluss des Aufsichtsrats voraus. 2.7. Maximalvergütung

Die für ein Geschäftsjahr gewährte Vergütung, bestehend aus Festgehalt, einjähriger variabler Vergütung,

mehrjähriger variabler Vergütung, gegebenenfalls Versorgungszusage sowie Nebenleistungen, ist für jedes

Vorstandsmitglied auf einen Maximalbetrag in Höhe von 1.888.000 Euro brutto begrenzt. Bei der Berechnung

werden Auszahlungen der variablen Vergütung jeweils dem vor der Auszahlung liegenden Geschäftsjahr

zugeordnet (etwaige nachlaufende variable Vergütungszahlungen aus in der Vergangenheit abgeschlossenen

Vergütungsmodellen werden jedoch nicht berücksichtigt). Für die Ermittlung des Betrages der

Versorgungszusage wird sowohl bei der Festlegung der Zielgesamtvergütung als auch bei der Festlegung der

Maximalvergütung auf den Versorgungsaufwand des jeweiligen Geschäftsjahres abgestellt. 2.8. Claw-Back (Rückforderung oder Reduzierung variabler Vergütung)

Die Deutsche Beteiligungs AG ist auf der Grundlage einer entsprechenden Regelung in den

Vorstandsdienstverträgen berechtigt, im Fall von schweren Pflichtverletzungen von dem jeweiligen Mitglied

des Vorstands die einjährige variable Vergütung und/oder die mehrjährige variable Vergütung für das Jahr,

in dem die schwere Pflichtverletzung erfolgt ist, ganz oder teilweise zurückzufordern. Eine Rückforderung

ist auch noch nach dem Ausscheiden des Vorstandsmitglieds möglich. Über eine etwaige Rückforderung und

ihre Höhe entscheidet der Aufsichtsrat.

Soweit die jeweilige variable Vergütung noch nicht ausgezahlt worden ist, wird die variable Vergütung

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January 14, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)