Zhongzheng International Company Limited gab bekannt, dass das Unternehmen gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln verpflichtet ist, in Übereinstimmung mit Regel 2.07C der Börsenzulassungsregeln seine vorläufigen Ergebnisse für jedes Geschäftsjahr spätestens drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres (d.h. am 30. September 2022) zu veröffentlichen. Aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 haben verschiedene Städte in der VR China, darunter Dongguan, Nanjing und Luanping, strenge Reise- und Quarantänebeschränkungen erlassen. Da sich die Fabriken des Segments Gesundheits- und Haushaltsprodukte und die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche, die Grundstücke und Immobilienentwicklungsprojekte in der VRC besitzen, in Dongguan, Nanjing und Luanping befinden, beeinträchtigten die strengen Reise- und Quarantänebeschränkungen die Durchführung der Prüfungsverfahren, einschließlich der physischen Inspektion der Sachanlagen des Konzerns, der persönlichen Befragung von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen des Konzerns und aller anderen relevanten Dritten sowie der Einsichtnahme in die Belege des Konzerns.

In Anbetracht der obigen Ausführungen ging das Unternehmen davon aus, dass die geprüften Jahresergebnisse 2022 nicht am oder vor dem 30. September 2022 gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln nach Rücksprache mit den Abschlussprüfern des Unternehmens veröffentlicht werden können. Das geprüfte Jahresergebnis 2022 kann erst nach Abschluss der Berichts- und Prüfungsverfahren nach Aufhebung der Sperrmaßnahmen in der VR China veröffentlicht werden. Es wird davon ausgegangen, dass die geprüften Jahresergebnisse 2022 am 30. November 2022 veröffentlicht werden.