23. Mai 2024

Bericht des Vorstands der Wienerberger AG zum Ausschluss des Kaufrechts (Bezugsrechts) bestehender Aktionäre gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 171 Abs 1 iVm 153 Abs 4 AktG bei einer Veräußerung eigener Aktien

1. Veräußerung eigener Aktien auf andere Art und Ermächtigung zum Ausschluss des Kaufrechts (Bezugsrechtsausschluss)

Mit Beschluss der 155. ordentlichen Hauptversammlung der Wienerberger AG, FN 77676 f (die "Ge- sellschaft"), vom 7. Mai 2024 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung und mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Aus- schluss des Bezugsrechts). Aufgrund dieser Ermächtigung plant der Vorstand, eigene Aktien der Gesellschaft (die "eigenen Aktien") auf eine andere Art als über die Börse oder im Wege eines öffentlichen Angebots zu verkaufen und diese, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, unter Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu verwenden. Eigene Aktien sollen für das Mitarbei- terbeteiligungsprogramm für US-Mitarbeiter von Gesellschaften der Wienerberger Gruppe in den USA, insbesondere General Shale Brick, Inc. ("ESPP USA") verwendet werden. Im Rahmen des ESPP USA erhalten US-Mitarbeiter die Möglichkeit, die bei der Wiener Börse unter ISIN AT0000831706 gelisteten Aktien zu erwerben. Für je zwei erworbene Aktien ("Investment-Aktien") erhält der teil- nehmende Mitarbeiter gemäß den Terms und Conditions für das ESPP USA ("Planbedingungen") eine Aktie der Wienerberger AG ohne weitere Gegenleistung ("Matching-Aktie") zugeteilt (2+1 Mo- dell). Das ESPP USA wird von Global Shares Inc. als Planadministrator ("Planadministrator") ver- waltet. Der Planadministrator wird die Aktien für die US-Mitarbeiter für die Dauer des Programms treuhändig verwahren. Aus diesem Grund werden die eigenen Aktien direkt an den Planadminist- rator zur treuhändigen Verwahrung für die US-Mitarbeiter im Rahmen des ESPP USA übertragen.

Am Ende der Angebotsperiode des ESPP USA lag eine Gesamtinvestitionssumme aller teilnehmen- den Mitarbeiter aus dem ESPP USA von umgerechnet ca. EUR 110.000 vor. Um diese Gesamtinves- titionssumme verkauft und überträgt die Wienerberger AG eigene Aktien als Investment-Aktien an den Planadministrator als Treuhänder für die teilnehmenden Mitarbeiter. Zusätzlich verkauft und überträgt die Wienerberger AG für je zwei Investment-Aktien je eine Matching-Aktie ohne weitere Gegenleistung seitens der teilnehmenden Mitarbeiter an den Planadministrator als Treuhänder für die teilnehmenden Mitarbeiter. Die Kosten für die Matching-Aktien werden von Gesellschaften der Wienerberger Gruppe in den USA, insbesondere General Shale Brick, Inc. getragen und ein Kostenersatz an die Wienerberger AG geleistet. In Summe wird die Wienerberger AG daher für das ESPP USA eigene Aktien zum Preis von ca. EUR 110.000 (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nur ganze Aktien geliefert werden) als Investment-Aktien und zusätzlich für je zwei Investment- Aktien je eine Matching-Aktie übertragen, wobei Wienerberger für die Matching Aktien einen Kos- tenersatz von ca EUR 55.000 (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nur ganze Aktien geliefert werden) erhalten wird.

Die Übertragung der eigenen Aktien an den Planadministrator soll voraussichtlich am 13.06.2024 erfolgen ("Closing"). Am Tag des Closing werden sowohl die Investment-Aktien als auch die

Matching-Aktien an den Planadministrator als Treuhänder für die US-Mitarbeiter übertragen. Die Veräußerung der Aktien erfolgt zum Börse-Schlusskurs am letzten Börsetag unmittelbar vor dem Closing.

Die endgültige Anzahl an eigenen Aktien, die für das ESPP USA benötigt werden, wird daher am Tag des Closing auf Basis des Schlusskurses der Wienerberger-Aktie an der Wiener Börse am letz- ten Börsetag unmittelbar vor dem Closing bestimmt werden, wobei wie ausgeführt eigene Aktien als Investment-Aktien zum Preis von ca. EUR 110.000 und für je zwei Investment-Aktien je eine Matching-Aktie an die teilnehmenden Mitarbeiter gegen Kostenersatz veräußert werden. Auf Basis des Schlusskurses der Wienerberger-Aktie an der Wiener Börse am 21.05.2024 würde dies eine Zahl an zu verwendenden eigenen Aktien von ca. 4.700 ergeben. Dies würde rund 0,004 % der gesamten Aktien der Gesellschaft entsprechen.

Die erforderliche Zustimmung des Aufsichtsrats zur Verwendung der eigenen Aktien soll voraus- sichtlich am 07.06.2024 erfolgen.

2. Gesellschaftsinteresse

Die eigenen Aktien sollen für das ESPP USA verwendet werden und über den Planadministrator als Treuhänder an die am ESPP USA teilnehmenden Mitarbeiter abgegeben werden.

Dies ist für die Gesellschaft aus mehreren Gründen vorteilhaft und von Interesse. Durch das Mit- arbeiterbeteiligungsprogramm wird das Ziel verfolgt, die Identifikation der Mitarbeiter mit der Wie- nerberger Gruppe zu stärken und ihre Loyalität zu fördern. Die Errichtung von Mitarbeiterbeteili- gungsprogrammen ist bei Unternehmen durchaus üblich und nimmt weiter zu, um so attraktive Anreize für Mitarbeiter zu schaffen und diese an das Unternehmen zu binden. Wienerberger ver- einbart mit den teilnehmenden US-Mitarbeitern eine dreijährige Haltefrist (sogenannte Holding Period ). Dadurch gelangen die Aktien für diesen Zeitraum in feste Hände.

3. Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Der Bezugsrechtsauschluss zur Verwendung der eigenen Aktien für das ESPP USA ist geeignet, um die angeführten Zielsetzungen im Gesellschaftsinteresse zu erreichen. Der Bezugsrechtsaus- schluss ist dafür erforderlich und verhältnismäßig: (i) Die mit der Verwendung eigener Aktien für die Mitarbeitergewinnung und -bindung verfolgten Ziele und Vorteile können im Fall einer Veräu- ßerung der eigenen Aktien unter Wahrung der Bezugsrechte der Aktionäre oder eines Verkaufs über die Börse bzw ein öffentliches Angebot nicht im gleichen Maß erreicht werden. (ii) Die Ver- wendung der eigenen Aktien für das ESPP USA schafft einen Wettbewerbsvorteil im direkten Ver- gleich zu anderen Unternehmen, die ihren Mitarbeitern derartige Möglichkeiten nicht eröffnen. Dadurch werden den Mitarbeitern von Konzerngesellschaften der Wienerberger Gruppe in den USA Anreize geschaffen, um bei Wienerberger einzusteigen bzw. der Gesellschaft langfristig erhal- ten zu bleiben. Das hat positive Auswirkungen auf die Gesellschaft. (iii) Eine Veräußerung eigener Aktien mit Bezugsrecht könnte diese Ziele hingegen nicht erfüllen, da es gerade wesentlich ist, die Mitarbeiter als Neu-Aktionäre zu gewinnen und die eigenen Aktien nicht an bereits bestehende Aktionäre auszugeben. (iv) Das Ausmaß der Verwendung eigener Aktien ist durch den

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Gesamtbetrag von ca. EUR 165.000 deutlich beschränkt, sodass eine allfällige 'Verwässerung' der Aktionäre im Hinblick auf ihre Beteiligungsquote in angemessenen Grenzen bleibt. Da sich der Veräußerungspreis für die Investment-Aktien sowie der Kostenersatz für die Matching-Aktien nach dem Schlusskurs des Tages vor dem Closing an der Wiener Börse richtet, ist dieser angemessen und es besteht bei der Verwendung im Rahmen des ESPP USA auch keine mit einer Kapitalerhö- hung vergleichbare Verwässerungsgefahr für die Aktionäre. Zudem ist die Anzahl der Matching- Aktien auf je eine Matching-Aktie für je zwei Investment- Aktien beschränkt. Es verändert sich zwar die Beteiligungsquote des Aktionärs, doch wird damit nur jene Quote wiederhergestellt, die vor dem Rückerwerb der eigenen Aktien durch die Gesellschaft bestand und sich aufgrund der Be- schränkungen der Rechte aus eigenen Aktien für die Gesellschaft (§ 65 Abs 5 AktG) vorübergehend verändert hat.

Insbesondere aus den angeführten Gründen überwiegen die im Gesellschaftsinteresse mit dem Bezugsrechtsausschluss verfolgten Zwecke und Maßnahmen - die jedenfalls mittelbar auch im In- teresse aller Aktionäre liegen - sodass der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nicht unver- hältnismäßig, sondern erforderlich und angemessen ist. Zudem unterliegen die Verwendung der eigenen Aktien für das ESPP USA und der Ausschluss des Bezugsrechts der Zustimmung, und sohin der Kontrolle des Aufsichtsrates der Gesellschaft.

4. Begründung des Veräußerungspreises

Die Festsetzung des Veräußerungspreises der eigenen Aktien erfolgte im Rahmen der Planbedin- gungen. Durch die Anknüpfung an den Schlusskurs des Tages vor dem Closing an der Wiener Börse wird bei der Preisfestsetzung für die Investment-Aktien sowie des Kostenersatzes für die Matching- Aktien ein dem Kaufzeitpunkt entsprechender angemessener Kaufpreis festgelegt. Aufgrund der Bewertung der Aktien unter Berücksichtigung des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft ent- steht außerdem für Aktionäre kein unverhältnismäßiger Nachteil durch eine Quotenverwässerung.

Zu veräußernde eigene Aktien haben dieselben Rechte (insb. Gewinnansprüche) wie die bestehen- den Aktien (ISIN AT0000831706). Die Rechte aus den Aktien sind damit in der Bewertung der Aktie auf dem Kapitalmarkt (insbesondere des Börsenkurses) berücksichtigt.

5. Zusammenfassung

Nach Abwägung der vorstehenden Begründung ist der beabsichtigte Bezugsrechtsausschluss ge- eignet, erforderlich, verhältnismäßig und im überwiegenden Interesse der Gesellschaft sachlich gerechtfertigt und geboten. Dieser Bericht des Vorstands wird auf der im Firmenbuch eingetrage- nen Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und zusätzlich europaweit elektronisch verbreitet. Zudem erfolgt eine Bekanntmachung auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informations- plattform des Bundes (EVI). Für den Bezugsrechtsausschluss sowie für die Veräußerung der eige- nen Aktien ist die Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft erforderlich. Unter Anwendung von §§ 65 Abs 1b iVm 171 Abs 1 AktG wird ein Aufsichtsratsbeschluss darüber frühestens zwei Wo- chen nach Veröffentlichung dieses Berichts gefasst und erfolgt eine tatsächliche Veräußerung der eigenen Aktien in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben.

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Wien, 23. Mai 2024

Der Vorstand der Wienerberger AG

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