Das US-Konkursgericht hat einen zweiten Antrag auf Verlängerung der Exklusivitätsfristen für Wesco Aircraft Holdings, Inc. am 21. Februar 2024 genehmigt. Gemäß der Anordnung wurde die Exklusivitätsfrist des Schuldners für die Einreichung seines Plans und für die Einholung von Abstimmungen über seinen Plan um 120 Tage verlängert, d.h. bis zum 26. Mai 2024 bzw. 25. Juli 2024.
Zweiter Antrag auf Verlängerung der Ausschließlichkeitsfrist für Wesco Aircraft Holdings, Inc. bewilligt
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