§ 6 (Bedingtes Kapital) der Satzung der Gesellschaft wird dafür wie folgt neu gefasst:
'§ 6 Bedingtes Kapital Zur Bedienung der aufgrund des von der Hauptversammlung vom 16. April 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 gefassten Ermächtigungsbeschlusses begebbaren Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/ 6.1 oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam 'Schuldverschreibungen') wird ein bedingtes Kapital geschaffen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 282.943.649,00 durch Ausgabe von bis zu 6.2 282.943.649 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung bedingt erhöht ('Bedingtes Kapital 2021'). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder abhängigen oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Gesellschaften aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ausgegeben bzw. garantiert c) 6.3 werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend 6.4 genannten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand, sofern rechtlich 6.5 zulässig, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahrs an, für das im Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder der Gewährung anstelle des fälligen Geldbetrags noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 6.6 Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4.1 und § 6.2 der Satzung entsprechend 6.7 der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals und nach Ablauf sämtlicher Options- und Wandlungsfristen zu ändern.'
Handelsregisteranmeldung
Der Vorstand wird angewiesen, den unter lit. c) dieses Tagesordnungspunkts 9 genannten
Beschluss zur Satzungsänderung erst am 1. Juni 2021 oder unverzüglich danach zur Eintragung
in das Handelsregister anzumelden. Die zeitliche Bestimmung über die Anmeldung soll einen
d) zeitlichen Gleichlauf zwischen dem neuen Genehmigten Kapital 2021 und der hierin
beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen ermöglichen.
Der Vorstand wird, vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes, ermächtigt, die beschlossene
Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018 und die beschlossene Schaffung des Bedingten Kapitals
2021, einschließlich der Änderung von § 6 der Satzung unabhängig von den übrigen
Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Sollte sich das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Tage der Hauptversammlung noch verändern, so
behalten sich Vorstand und Aufsichtsrat vor, der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten, der ein bedingtes Kapital vorsieht, welches 50 % des
am Tage der Hauptversammlung eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht, sowie entsprechend
angepasste Beträge für die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen.
Der Vorstand hat einen Bericht über die Gründe für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts
erstattet. Dieser Bericht ist dieser Einladung zur Hauptversammlung in der Anlage (Ziffer 3) beigefügt.
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und
weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen ab Einberufung der Hauptversammlung
über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://investoren.vonovia.de/hv
II.
zur Verfügung.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge
und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich
gemacht werden. Über die Internetseite ist auch das InvestorPortal erreichbar (siehe unter III). Unter
dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton im InvestorPortal
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung am 16. April
2021 auf Grundlage des C-19 AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und
Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Zuschaltung (Zuschaltung) über das InvestorPortal (siehe
sogleich) durchgeführt.
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung
teilnehmen. Aus technischen Gründen konnte auch nicht die gemäß C-19 AuswBekG eröffnete Möglichkeit
angeboten werden, mittels elektronischer Kommunikation an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1
S. 2 AktG teilzunehmen.
Internetgestütztes, passwortgeschütztes InvestorPortal
Unter der Internetadresse
https://investoren.vonovia.de/hv
III.
unterhält die Gesellschaft ein internetgestütztes, passwortgeschütztes Online-Portal (InvestorPortal).
Über dieses können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter
anderem die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen,
Fragen einreichen, Widerspruch zu Protokoll erklären sowie Stellungnahmen in Text-, Audio- oder
Videoformat einreichen. Um das InvestorPortal nutzen zu können, müssen Sie sich mit dem Zugangscode, den
Sie entweder mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung erhalten, oder den Sie sich bereits nach
Erstzugang in das InvestorPortal selbst vergeben haben, einloggen.
Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die
Aktionäre zusammen mit dem Einladungsschreiben bzw. im Internet unter
https://investoren.vonovia.de/hv
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 10, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)