ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover

ISIN: DE 000 825 0002

WKN: 825 000

Vergütungsbericht 2022

Der Vergütungsbericht gibt Auskunft über die im Geschäftsjahr 2022 den aktiven und früheren Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (nachfolgend "ÜSTRA") geschuldete und gewährte Vergütung sowie für das Geschäftsjahr 2022 zugesagte Zuwendungen. Der Bericht entspricht den Anforderungen des § 162 AktG sowie den Rechnungslegungsvorschriften (HGB, IFRS). Die Vergütung für die Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2022 beruht auf dem aktuellen Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der ÜSTRA (nachfolgend "Vergütungssystem Vorstand"), welches gemäß § 87a Abs. 1 AktG entwickelt und von der ordentlichen Hauptversammlung am 15.07.2021 bei 26.287.323 gültig abgegebenen Stimmen (99,57% des Grundkapitals) mit einer Mehrheit von 99,90 % gebilligt wurde. Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats (nachfolgend "Vergütungssystem Aufsichtsrat") wurde in derselben Hauptversammlung bei 26.287.323 gültig abgegebenen Stimmen (99,57% des Grundkapitals) mit einer Mehrheit von 99,92% der abgegebenen Stimmen gemäß § 113 Abs. 3 AktG bestätigt. Das Vergütungssystem Vorstand fand im Geschäftsjahr 2022 für alle aktiven Vorstandsmitglieder Anwendung; das Vergütungssystem Aufsichtsrat auf alle aktiven Aufsichtsratsmitglieder. Eine vollständige Beschreibung der Vergütungssysteme ist unter https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/öffentlich zugängig.

I. Vergütung der Mitglieder des Vorstands

1. Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2022 im Überblick

Das Vergütungssystem Vorstand ist ein wesentlicher Baustein für die zielgerichtete strategische Ausrichtung der ÜSTRA. Das Vergütungssystem zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten und die Leistung eines jeden Vorstandsmitglieds sowie den Erfolg des Unternehmens unmittelbar zu berücksichtigen. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand ist darauf ausgerichtet, einen Beitrag zur Umsetzung der auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit angelegten Unternehmensführung zu leisten. Deshalb berücksichtigt das Vergütungssystem neben finanziellen Leistungskriterien auch nicht-finanzielle Nachhaltigkeitskriterien.

Die ÜSTRA ist ein börsennotiertes Verkehrsunternehmen und betreibt mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen im Auftrag der Region Hannover auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) im Sinne der VO (EG) 1370/2007 das Stadtbus- und Stadtbahnliniennetz im Verkehrsverbund Großraumverkehr Hannover (GVH). Die ÜSTRA ist Partner im GVH und als Mobilitätsdienstleister mit über 170 Millionen Fahrgästen im Jahr ein leistungsstarker und umweltfreundlicher Partner für die effiziente und klimaschonende öffentliche Mobilität. Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die ÜSTRA im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover als Mehrheitsgesellschafter des GVH, dem Betriebsrat sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag und der öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA)] stellen den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie dar.

Die ÜSTRA verfolgt das langfristige Ziel, ihre Stellung als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin im Nahverkehr weiter zu festigen. Als öffentliches Verkehrsunternehmen ist die ÜSTRA den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verpflichtet und verankert die soziale, wirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit in ihren Aktivitäten. Die Vorstandsvergütung der ÜSTRA dient der nachhaltigen Incentivierung der Vorstandsmitglieder unter Berücksichtigung dieser strategischen Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte Unternehmensentwicklung und zur Schärfung des Unternehmensprofils in der Region Hannover.

Entsprechend basiert das Vergütungssystem für den Vorstand der ÜSTRA auf folgenden Leitlinien:

  • Eine transparente, nachvollziehbare und am nachhaltigen Erfolg des Gesamtunternehmens orientierte Vergütung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie.
  • Die Vergütung der Vorstandsmitglieder steht in einem angemessenen Verhältnis zu Aufgabenspektrum und Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Variable Vergütungsbestandteile werden von der Erreichung ambitionierter, aber realistischer Zielsetzungen abhängig gemacht und wesentliche Zielverfehlungen führen zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung.
  • Das Vergütungssystem leistet einen wichtigen Beitrag, um die Interessen der Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter und weiteren Stakeholder zu verknüpfen.
  • Das Zielvereinbarungssystem für den Vorstand nach dem Prinzip "Management by Objectives" soll eine enge Verzahnung mit den strategischen Handlungsfeldern der ÜSTRA sicherstellen sowie die Einhaltung der im Partnerschaftsvertrag und öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) definierten Ziel- bzw. Sollgrößen gewährleisten.
  • Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer Struktur marktüblich und trägt der Größe, der Komplexität sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Geschäftsjahr 2022 geltenden Vergütungssystem Vorstand:

Bestandteil

Zielsetzung

Ausgestaltung

Erfolgsunabhängige Vergütung

Grundvergütung

- Festes Grundgehalt pro Geschäftsjahr

- Auszahlung monatlich in zwölf gleichen Teilbeträgen

Sicherung eines angemessenen Grundeinkommens unter

-

Vorstandsvorsitz: 270 TEUR

Berücksichtigung von Aufgabenspektrum und Ressortzuschnitt,

- Ordentliches Vorstandsmitglied: 235 TEUR

Nebenleistungen

Erfahrung und weiteren Parametern

-

Dienstwagen oder Mobilitätspauschale

-

Marktübliche Telekommunikationsmittel

- Versicherungsschutz in verschiedenen Bereichen

Altersvorsorge

Aufbau bzw. Fortführung einer Altersvorsorge

-

Keine Versorgungszusage

- Freiwilliger Zuschuss zur Altersvorsorge pro Kalenderjahr

- Maximal 15% der Grundvergütung

- Wahl der Form der Altersvorsorge obliegt jeweils dem

Vorstandsmitglied

- Zweckmäßige Verwendung des Zuschusses ist

nachzuweisen

Erfolgsabhängige Vergütung

Tantieme

Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen und

- Leistungsbezogene Tantieme auf Grundlage eines

nachhaltigen Unternehmensentwicklung

Zielvereinbarungssystems ("Management by Objectives"),

die vollständig in Geld gewährt wird

- Höchstens 30% der festen Grundvergütung (Cap)

- Mehrjährige Bemessungsgrundlage und Auszahlung der variablen Vergütung (70% Ausgangsjahrtranche; 15% Folgejahrtranche; 15% Folgejahrtranche)

- Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien

Weitere Vergütungsregelungen

Maximalvergütung gemäß

Vermeidung unkontrolliert hoher Auszahlungen

- Vorstandsvorsitz: 500 TEUR

§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

- Jedes weitere Vorstandsmitglied: 425 TEUR

AktG

Vergütung im Krankheitsfall

- Fortzahlung Grundvergütung von bis zu 6 Wochen

- Ab der 7. Woche Zuschuss, der der Differenz zwischen

Grundvergütung und gesetzliche Krankengeldleistungen

entspricht

Vergütung im Todesfall

- Zahlung Grundvergütung für den Sterbemonat und weitere

drei Monate an die Hinterbliebenen

2. Zielvereinbarung und Zielerreichung 2021 (fällig in 2022)

Der Zielerreichungsgrad des Gesamtvorstands und damit auch der individuelle Zielerreichungsgrad der Vorstandsmitglieder wurde vom Aufsichtsrat mit 111,25% festgestellt.

Zielbereiche

Gewichtung

Zielerreichungsmaßstab

Zielerreichung 31.12.2021

Finanzziele

30 %

a) Einhaltung des Wirtschaftsplans des Jahres 2021;

a) Stufe 5: 7,5 % besser als Stufe 3

(=150%)

Basis ist das geplante Jahresergebnis nach Steuern

Stufe 4: 3,75 % besser als Stufe 3

(=125%)

in Höhe von - 96.887 T€

Stufe 3: -96.887 T€ = Plan

(=100%)

= Stufe 3

(Das Wirtschaftsplanergebnis ist ggf. um

Stufe 2: 3,75 % schlechter als Stufe 3

(= 50%)

= 100 %

unvorhergesehene bzw. nicht vom Vorstand

Stufe 1: 7,5 % schlechter als Stufe 3

= 15 %

beeinflussbare Ergebnisse zu korrigieren).

(Gewichtung 50 %)

b) Einhaltung der Sollkosten aus dem Öffentlichen

b)

Ja/Nein

Ja

Dienstleistungsauftrag Stadtverkehr Hannover

= 15%

(Gewichtung 50 %)

Kundenziele

30 %

Einhaltung der Qualitätsmerkmale

102,1 %

a) Qualitätskennzahlen gemäß Öffentlichem

Stufe 5 = > 101,0 %

(=150%)

Dienstleistungs-auftrag Stadtverkehr Hannover,

Stufe 4 =

100,5 %

(=125%)

= Stufe 5

(Gewichtung 50 %)

Stufe 3 =

100,0 %

(=100%)

= 150 %

Stufe 2 =

99,5 %

(= 50%)

= 22,5 %

Stufe 1 = <

99,5 %

102,1 %

b) Gesamtzufriedenheit (gem. ÖDA Anlage 2 Abs. 5

Anmerkung: Die Skalierung gilt für beide

= Stufe 5

Pkt. 19) (Gewichtung 50 %)

Teilziele

= 150 %

= 22,5 %

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üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG published this content on 11 July 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 July 2023 07:13:05 UTC.