Bellinzona (awp/sda) - Das Bundesstrafgericht hat im FIFA-Verfahrenskomplex trotz der drohenden Verjährung per Ende April die Bundesanwaltschaft zur Ergänzung der Anklageschrift eingeladen. Der ursprünglich vorgesehene Prozesstermin ist deshalb geplatzt.

Das Bundesstrafgericht habe ihr eine Einladung zur Ergänzung der Anklage zukommen lassen, bestätigte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag einen Bericht der "Neuen Zürcher Zeitung". Dabei handle es sich um eine fakultative Einladung, um den Anklagesachverhalt auch unter dem Gesichtspunkt eines anderen Tatbestands prüfen zu können. Sie dürfe nicht mit der Rückweisung einer Anklage verwechselt werden, hält die Bundesanwaltschaft weiter dazu fest.

Darüber hinaus habe das Bundesstrafgericht einen Antrag einer beschuldigten Partei auf Einstellung des Verfahrens sowie die Anträge von allen Beschuldigten auf Rückweisung der Anklage abgewiesen, heisst es in der Stellungnahme der Bundesanwaltschaft weiter. Auch die Beweisanträge der Beschuldigten seien weitgehend abgelehnt worden.

Im konkreten Fall geht es um ein Verfahren gegen Verantwortliche des Fussball-Weltverbandes FIFA. Unter den vier Angeklagten figurieren die beiden früheren Präsidenten des Deutschen Fussballbundes, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach. Sie sollen vor Gericht Rechenschaft über eine umstrittene Zahlung von 6,7 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Fussball-Weltmeisterschaft von 2006 in Deutschland ablegen müssen. Ergeht bis Ende April 2020 kein erstinstanzliches Urteil, so verjährt der Fall.

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