IRW-PRESS: Tower One Wireless Corp.: Tower One übernimmt mexikanisches Mastenunternehmen
mittels AT&T-Hauptpachtabkommen

Tower One übernimmt mexikanisches Mastenunternehmen mittels AT&T-Hauptpachtabkommen

Vancouver (British Columbia, Kanada), 17. Oktober 2017. Tower One Wireless Corp. (CSE: TO, OTCQB:
TOWTF, Frankfurt: 1P3N) meldete heute, dass es eine Absichtserklärung hinsichtlich der
Übernahme eines privaten Mastenunternehmens mit Sitz in Mexiko unterzeichnet hat und nun die
Bedingungen eines endgültigen Abkommens ausverhandeln wird, um die Übernahme dieses
Mastenunternehmens mit Sitz in Mexiko abzuschließen (die Übernahme).

Das Mastenunternehmen mit Sitz in Mexiko, das Mobilfunkmasten der mexikanischen
Telekommunikationsbranche besitzt, errichtet und verpachtet, hat ein Hauptpachtabkommen mit AT&T
unterzeichnet, das die Gewährung direkter Build-to-Suit- (BTS)-Gelegenheiten an AT&T
ermöglicht.

CEO Alex Ochoa sagte: Diese Übernahme entspricht der Strategie von Tower One, mehrere
Rechtsprechungen zu betreten, die ein konstantes jährliches Infrastrukturwachstum bieten. Wir
werden nun die Möglichkeit haben, mit AT&T, einem der globalen Marktführer, der sein
globales Geschäft erweitert, zusammenzuarbeiten. Seit unserem Börsengang im ersten Quartal
2017 haben wir unser Expansionsprogramm in drei Länder gestartet.

AT&T betrat im Jahr 2015 den mexikanischen Markt, indem es den Mobilnetzbetreiber Iusacell
und die Mobilfunkaktiva von Nextel Mexico für insgesamt etwa 4,4 Milliarden Dollar erwarb.
Außerdem plant AT&T, nicht weniger als drei Milliarden Dollar in die Aufrüstung
seines Netzwerks zu investieren, wodurch die LTE-Abdeckung von heute 51 Millionen auf etwa 100
Millionen Nutzer im Jahr 2018 erweitert werden wird.

Weitere Details hinsichtlich der geplanten Übernahme werden in einer Pressemitteilung
bekannt gegeben, falls und wenn die Parteien ein endgültiges Abkommen unterzeichnen.

Über Tower One Wireless Corp

Tower One errichtet, besitzt und verpachtet im Rahmen von langfristigen Verträgen
Mobilfunk-Infrastruktureinrichtungen an Mobilfunkbetreiber. Tower One ist eines von mehreren
börsennotierten Small-Cap-Unternehmen unter den Betreibern von Sendetürmen und anderen
Mobilfunk-Infrastruktureinrichtungen. Tower One wird von einem Führungsteam aus Telekom- und
Finanzexperten geleitet, die langjährige Erfahrung im Telekom- und
Mobilfunk-Infrastruktursektor vorweisen können. Nach Ermessen der Firmenführung
können 30 Millionen Aktien auf das Management von Tower One übertragen werden; diese sind
an eine Haltedauer von drei Jahren gebunden. Tower One Wireless konzentriert sich derzeit in erster
Linie auf den Ausbau der 4G- und 5G-LTE-Infrastruktur in Lateinamerika.

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Securities Act und den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder es besteht eine
Ausnahmegenehmigung von deiner solchen Registrierungsverpflichtung.

Weitere Informationen erhalten Sie über:
Robert Nick Horsley, Director     
nick@toweronewireless.com
(604) 559-8051
www.toweronewireless.com  

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regulatorischen Unsicherheiten und Risiken. Es kann keine Gewährleistung abgegeben werden, dass
die geplante Transaktion abgeschlossen wird oder, sofern sie abgeschlossen wird, erfolgreich sein
wird.

Zukünftige Aussagen unterliegen einer Vielzahl an Risiken und Ungewissheiten, die dazu
führen könnten, dass sich die tatsächlichen Aktivitäten, Leistungen oder
Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck
gebracht wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: (i) dass die Umweltgesetze
und -bestimmungen strenger werden; (ii) dass das Unternehmen nicht in der Lage sein könnte, die
erforderlichen Mittel aufzubringen; (iii) Risiken in Zusammenhang mit Unfällen, Ausfällen
von Maschinen und Anlagen, Arbeitsstreitigkeiten oder anderen unvorhersehbaren Problemen, die den
Betrieb unterbrechen könnten; (iv) der Konkurrenz; (v) der ungewissen Profitabilität
angesichts der früheren Verluste des Unternehmens; (vi) Risiken in Zusammenhang mit
Umweltbestimmungen und der damit einhergehenden Verantwortung; (vii) Risiken in Zusammenhang mit der
Unfähigkeit, eine Akzeptanz in der Gemeinde, Abkommen und Genehmigungen (im Allgemeinen soziale
Genehmigungen genannt) zu erzielen; (viii) Risiken in Zusammenhang mit dem Erhalt und der
Aufrechterhaltung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Bewilligungen und
Autorisierungen in Zusammenhang mit dem fortlaufenden Betrieb und der Erschließung der
unternehmenseigenen Projekte; (ix) Risiken in Zusammenhang mit dem Ergebnis von Gerichtsverfahren;
(x) politischer und behördlicher Risiken; (xi) Risiken in Zusammenhang mit der aktuellen
Weltwirtschaftslage; und (xii) andere Risiken und Ungewissheiten in Zusammenhang mit den
Erkundungsgebieten, Aktiva und der Geschäftsstrategie des Unternehmens.  Wichtige Faktoren, die
dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den
Erwartungen des Unternehmens unterscheiden, beinhalten Rechtstreitigkeiten, die allgemeine
Wirtschaftslage, den Verlust wichtiger Mitarbeiter und Berater, zusätzliche
Finanzierungsanforderungen, Gesetzesänderungen, die Konkurrenz sowie die Unfähigkeit von
Vertragspartnern, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.  Zukunftsgerichtete Aussagen
werden in dieser Pressemeldung ausdrücklich eingeschränkt dargelegt. Die Anleger werden
darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige
Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der
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http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=41125
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